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RW-Direkt
Ausgabe 29/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Erste Satzung vom 3. Juli 2023 zur Änderung der Hauptsatzungder Ortsgemeinde Roßbachvom 22.08.2022

Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgegeben wird:

§ 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Roßbach vom 22.08.2023 wird wie folgt geändert:

§ 7 Abs. 4 wird neu eingefügt: und erhält folgende Fassung:

(4) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhält der Schriftführer eine Entschädigung in Höhe von 30,00 € pro Ausschusssitzung.

§ 2

Die Satzung tritt zum 03.07.2023 in Kraft.

Ausgefertigt:

Roßbach, den 03. Juli 2023 (Siegel)
Thomas Boden, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Rengsdorf, den 03.07.2023  — Roßbach, den 03.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung  —  Ortsgemeinde
Rengsdorf-Waldbreitbach — Roßbach
Hans-Werner Breithausen —  Thomas Boden
Bürgermeister  —  Ortsbürgermeister