Da mich immer wieder Beschwerden erreichen, möchte ich Sie nochmals eindringlich an Ihre Straßenreinigungspflicht erinnern.
Diese beinhaltet, dass Bürgersteige und Rinnen in regelmäßigen Abständen entlang der gesamten Grundstücksgrenze von Kehricht, Schlamm, Unkraut und Laub zu reinigen sind.
Äste und Strauchwerk, die über den Bürgersteig oder in den Straßenraum ragen, sind in Höhe und Breite komplett bis zur eigenen Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit Fußgänger und Autofahrer nicht beeinträchtigt werden.
Ich bitte daher, dieser Pflicht umgehend nachzukommen.