Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.812.895,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.602.315,00 € |
| das Jahresergebnis auf | 210.580,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 30.250,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 539.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.587.450,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.048.450,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.618.200,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 1.648.450,00 € |
| zusammen auf | 1.648.450,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 3.125.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf | 545 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 595 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
| - für den ersten Hund | 60,00 € |
| - für den zweiten Hund | 120,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 180,00 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 600,00 € |
| - für den zweiten gefährlichen Hund | 720,00 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 840,00 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug | 8.410.268,96 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt | 8.144.517,96 € |
| und zum 31.12.2025 | 8.355.097,96 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 € überschritten werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1. | Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.648.450,- € genehmigt. |
| 2. | Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 wird in Höhe von 3.125.000,- € genehmigt. |
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 21. Juli 2025 bis 29. Juli 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.