1. Teilnahme an der Ausschreibung der Strom- und Gaslieferausschreibung für die Jahre 2026 bis 2029
a) Sachverhalt:
Die Lieferung von Strom und Gas für die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach und der angehörigen Ortsgemeinden muss zum 01.01.2026 neu vergeben werden.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten für die Durchführung der Ausschreibung.
1. Möglichkeit Durchführung der Ausschreibung durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.
Der GStB bietet auch in diesem Jahr die Durchführung der Ausschreibung für die Jahre 2026-2028 an.
Die letzte Ausschreibung führte jedoch zu keinem Ergebnis. Hier musste für einen Teil der Gemeinden durch die Verwaltung nachverhandelt werden. Die Kosten des Verfahrens waren durch die Ortsgemeinden allerdings trotzdem zu tragen.
Es besteht auch wieder die Wahl zwischen Normalstrom bzw. -gas und Ökostrom bzw. Biogas.
Folgende Kosten fallen an:
| • | beim Strom 150 € für die ersten sechs Abnahmestellen, danach 12 € je weitere Abnahmestelle; |
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| 2022hatten wir ca. 390 Abnahmestellen, so das Bruttokosten von ca. 5.660 € entstehen. |
| • | beim Gas 230 € für die ersten vier Abnahmestellen, danach 14 € je weitere Abnahmestelle. |
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| 2022 hatten wir ca. 126 Abnahmestellen, so das Bruttokosten von ca. 2.300 € entstehen. |
Gemeinden die an der Ausschreibung des Gemeinde- und Städtebundesteilnehmen wollen müssen dies bis zum 04.04.2025 mitteilen.
2. Möglichkeit Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach
Die Verbandsgemeinde Asbach bietet an, die reine Ausschreibung für die Verbandsgemeinden im Kreis durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind die Vorarbeiten und die Auswertung. Die Laufzeit dieses Vertrags gilt für die Jahre 2026 und 2027. Hinzu kommt die Option der jährlichen Verlängerung für 2028 und 2029.
Die Vorarbeiten und die Auswertung übernimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach in diesem Fall.
Allerdings müssen sich hier alle Gemeinden auf eine Ausschreibung festlegen, egal ob Normalstrom bzw. -gas und Ökostrom bzw. Biogas.
Die Abrechnung erfolgt aufgrund er erbrachten Stunden der Verwaltung in Asbach. Der Stundensatz beträgt 65,95 € je Stunde, so das Gesamtkosten von ca. 1.500 € entstehen. Diese werden anschließend auf alle an der Ausschreibung teilnehmenden Gemeinden zu gleichen Anteilen aufgeteilt.
Am 20.03.2025 fand eine Vorstellung fand eine Vorstellung des Verfahrens im Rathaus Asbach statt. Bis jetzt nehmen die Verbandsgemeinden Puderbach, Dierdorf und Linz teil, die Verbandsgemeinde Bad Hönningen prüft die Teilnahme.
Hier wurde auch festgestellt, dass hier die Entscheidung über die Teilnahme hier bis 27.04.2025 mitgeteilt werden muss.
Bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 13.03.2025 hat die Verwaltung empfohlen, an der gemeinsamen Ausschreibung der Verbandsgemeinde Asbach teilzunehmen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung der Verwaltung und beschließt, die Ausschreibung durch die Verbandsgemeinde Asbach durchführen zu lassen. Der / die Vorsitzende wird beauftragt, den wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Der Ortsgemeinderat ist über das Ergebnis der Ausschreibung zu informieren.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Beratung und Beschlussfassung Dorferneuerungskonzept und Dorfmoderation
a) Sachverhalt:
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.
Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem die Ortskerne stabilisieren und stärken, wie zum Beispiel:
Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl Vorhaben kommunaler Träger (Ortsgemeinden) wie auch privater Träger gewährt werden.
Die ADD unterstützt Städte und Gemeinden bei Fragen der kommunalen Entwicklung und berät in Zusammenarbeit mit den Dorferneuerungsbeauftragten der Landkreise. Förderanträge sind von der Ortsgemeinde über die Verbandsgemeinde, die Kreisverwaltung und der ADD dem Ministerium vorzulegen.
Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Anträge sind über die Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde der Kreisverwaltung vorzulegen.
Ein Dorferneuerungskonzept ist zunächst Voraussetzung und Grundlage für evtl. Förderanträge. Die Ortsgemeinde Thalhausen hat 1992 bereits ein Dorferneuerungskonzept erarbeitet, welches aber nun überarbeitet und aktualisiert werden muss. Im Vorfeld hierzu wird eine Dorfmoderation durchgeführt.
Der Vorsitzende erklärt das Konzept und verschiedene Gemeinderatsmitglieder haben zu dem Thema Rückfragen.
Der Ortsbürgermeister teilt mit, bei diesem Thema über zwei Beschlüsse abzustimmen.
Beschluss 1:
Die Verwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde die Erstellung eines entsprechenden Dorferneuerungskonzeptes mit einer Dorfmoderation zu beauftragen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, Förderanträge für die Dorfmoderation und die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes, zu stellen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dorfgemeinschaftshaus; Beratung und Beschlussfassung
a) Sachverhalt:
Die Gemeinde Thalhausen beabsichtigt auf dem Dorfgemeinschaftshaus eine Photovoltaikanlage zu errichten.
Die Anlage soll eine Leistung von ca. 10 kWp haben und durch einen Stromspeicher mit ca. 10 kWh Kapazität, sowie der Möglichkeit zur Notstromeinspeisung ergänzt werden.
Für diese Maßnahme sind Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € vorgesehen.
Für die Planung der Anlage bzw. die Angebotseinholung müssen zuvor die statischen Möglichkeiten bzw. die Tragfähigkeit der Dacheindeckung geprüft werden.
Hier steht aktuell noch die Information über die Anzahl der eingebauten Blech-Haften (Träger der Blecheindeckung) aus, weshalb leider noch keine Angebote eingeholt werden konnten.
Der Vorsitzende teilt mit, dass bislang eine erforderliche Information des ausführenden Dachdeckers, immer noch aussteht. Die Mitglieder des Gemeinderates besprechen das Thema.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Thalhausen beschließt, dass die Verwaltung nach Einholung und Auswertung der Angebote, in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben soll. Vorausgesetzt der Kostenrahmen wird eingehalten.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Anschaffung neuer Spielgeräte für den Kinderspielplatz am Gemeindehaus. Beratung und Beschluss
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Thalhausen möchte den Spielplatz mit weiteren Geräten ausstatten. Am Donnerstag den 05.06.2025 haben der Ortsbürgermeister, Herr Florian Schäfer, das Gremium für den Spielplatz und Sieglinde Grassmann (Verwaltung), vor Ort Ideen und Vorschläge ausgetauscht. Es besteht die Möglichkeit bis zum 30.06.2025 die Rabatt Aktion, der Firma Espas in Anspruch zu nehmen. Die Spielgeräte der Firma Espas sind langlebig und Preiswert. Seitens der Verwaltung wurde ein Angebot mit zur Auswahl gewünschten Geräten eingeholt. Aus der Liste der vorgeschlagenen Geräte muss eine Auswahl getroffen werden. Im Haushalt sind für dieses Jahr 20.000 € verfügbar. Der Platz für die Geräte mit dazugehörigem Fallraum ist begrenzt. Angedacht war die vorhandene Spielkombination durch ein weiteres Klettergerät zu ergänzen. Dies ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die gewünschten Klettergeräte, Hangelstrecke oder das Sechseckspiel müssten separat stehen. Nachgedacht wurde auch über eine Slackline. Die Firma Espas hat keine Slackline im Angebot. Im Angebot sind Federbalken mit 752,08 € netto oder Balance Balken 327,25 € netto. Alternativ ist von der Firma ABC eine Slackline mit Halteseil für 2.470,00 € netto möglich. Preise sind netto ohne Versand und Montage. Fallschutz ist für diese Geräte nicht notwendig.
Ein Beispiel mit Positionen für verschiedene Geräte einschließlich Fallraum ist im Anhang dargestellt.
Zur Beratung stehen folgende Geräte zur Auswahl.
Für die Kleinen
| 1. | Spielhaus (kein Fallschutz notwendig) |
| 2. | Espas Climbing-Zelt (Rasen als Fallschutz ausreichend) |
| 3. | Premium Doppelschaukel 2,50m (Preiswerter im Angebot als eine Einzelschaukel) (Fallschutz notwendig) |
| 4. | Sitzbox für Schaukel (evtl. für Doppelschaukel 2 x bestellen) |
| 5. | Federwipptier Benny (Rasen als Fallschutz ausreichend) |
| Für die Großen | |
| 1. | Federbalken oder Balance-Balken alternativ eine Slackline (siehe oben) (kein Fallschutz notwendig) |
| 2. | Tischtennistisch (kein Fallschutz notwendig) |
| 3. | Dreier Surpiseball (kein Fallschutz notwendig) |
| 4. | Hangel (Fallschutz notwendig) |
| 5. | Sechseckspiel (Fallschutz notwendig) |
| Zum Sitzen | |
| 1. | Tisch |
| 2. | Bank ohne Lehne |
Der Gemeinderat bespricht das Thema. Desweiteren wird mitgeteilt, dass ein Balancierbalken und auch eine (Hang)-Rutsche durch Eigenleistung auf dem Spielplatz installiert wird.
Beschluss:
Auf Empfehlung der Verwaltung fasst die Ortsgemeinde Thalhausen den Beschluss, den Auftrag für die Spielgeräte an die Firma Espas zu vergeben. Bitte die gewünschten Geräte ankreuzen.
Gewünschte Geräte
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| Spielhaus |
| X | Espas Climbing-Zelt |
|
| Premium Doppelschaukel 2,50m (Preiswerter im Angebot als eine Einzelschaukel) |
| 2X | Sitzbox für Schaukel |
| X | Federwipptier Benny |
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| Federbalken oder Balance-Balken alternativ eine Slackline |
|
| Tischtennistisch |
| X | Dreier Surpiseball |
| X | Hangel |
|
| Sechseckspiel |
| X | Tisch |
|
| Bank ohne Lehne |
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Unterrichtung des Gemeinderates über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes
a) Sachverhalt:
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RuGPA) hatte bereits 2023 örtliche Erhebungen für eine überörtliche Prüfung der Gemeinden und Verbände in der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach durchgeführt. Die Prüfung umfasste die Jahre 2017 bis 2021.
Das Ergebnis der Prüfung wurde dem Gemeinderat bereits vorgestellt (vgl. Anlage 1 dieser Informationsvorlage). Anschließend hatte die Verwaltung in Abstimmung mit der Ortsgemeinde hierzu Stellung genommen. Auch diese Erwiderung wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Am 07.03.2025 teilt das RuGPA nunmehr mit, dass alle Prüfungsfeststellungen erledigt und damit ausgeräumt wurden (s. Anlage 2, Grüne Kennzeichnung in der Übersicht).
Der Gemeinderat wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 S. 1 2.HS GemO hierüber unterrichtet. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Beschluss:
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6. Mitteilungen/Verschiedenes
| • | Der Ortbürgermeister berichtet, dass die ersten Glasfaseranschlüsse aktiviert sind, bis August 2025 sollen alle Anschlüsse der Ausbauphase aktiviert sein. Folglich wird die Nachanschlussphase beginnen. Hier werden die Anschlüsse der Kunden, die in der Bauphase zu spät oder nicht erreichbar waren, gebaut. |
| • | Desweiteren berichtet der Vorsitzende von stattgefunden Terminen. |
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| - am 16.04.2025 fand eine Einleitungsbeprechung zur Forsteinrichtung statt. |
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| - am 28.04.2025 fand die Sitzung des Kita-Beirates Rüscheid statt. |
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| - am 05.05.2025 fand die Sitzung des Kita-Beirates Anhausen statt. |
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| - am 08.05.2025 wurden im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, Landschaftsmaßnahmen in den jeweiligen Ortsgemeinden, vorgestellt. |
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| - am 10.05.2025 fand eine Schulung für die Gemeinderatsmitglieder in Meinborn statt. |
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| - am 12.05.2025 fand die Mitgliederversammlung des Touristik-Verbandes Wiedtal e. V. statt. |
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| - am 27.05.2025 fand die erste „Gemeinsam am Tisch“-Veranstaltung von Seniorenbeiratsmitglied Frau Elke Lemgen statt. |
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| - am 12.06.2025 fand ein Termin zur zeitnahen Verbesserung des Weges zum Petershof statt. |
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| - am 16.06.2025 fand eine Zustandskontrolle des Sportplatzes statt. Hier wurde eine jährliche Grundreinigung empfohlen. Desweiteren ist eine Reparatur im Torbereich notwendig. |
| • | Der Vorsitzende teilt mit, dass zurzeit 60 Hunde in Thalhausen gemeldet sind. |
| • | In der Mittelstraße sowie am Dorfplatz wurden Ausbesserungsarbeiten der Pflasterflächen durch den Bauhof der Verbandgemeinde durchgeführt. |
| • | Ferner teilt der Vorsitzende mit, dass Kontakt zur Förderberatung des LBM bezüglich der Förderung eines Radweges aufgenommen wurde. Unteranderem wurde eine den Fördervoraussetzungen entsprechende Kostenschätzung durchgeführt. |
| • | Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass der ehemalige Pfarrer Andreas Laengner angeregt hat, eine Hinweistafel auf dem Grundstück der Kirchengemeinde (Gemeindehaus) aufzustellen. Die Tafel soll auf die ehemalige jüdische Schule/Synagogenraum die sich auf dem Nachbargrundstück befand, hinweisen. Die Kosten (ca. € 1.000,00) werden auf die Kirche und die Ortsgemeinden anteilig aufgeteilt. |
| • | Desweiteren wird mitgeteilt, dass die Ortsgemeinde aus dem „Klima- und Transformationsfonds“, einen Betrag in Höhe von € 13.890,00 für klimaangepasstes Waldmanagement erhalten hat. |
| • | Derzeit nimmt die Fa. SWN-Greenenergy Kontakt, zu potenziellen Grundstückseigentümern zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, auf. Die Ortsgemeinde wurde hierrüber in Kenntnis gesetzt. |
| • | Am 30.06.2025 findet die Neueröffnung des Norma-Marktes in Anhausen statt. |
7. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung
Die Raiffeisenbank Neustadt eG hat für die Heimatpflege und der Förderung des traditionellen Brauchtums (Durchführung Bauernmarkt) einen Betrag in Höhe von € 500,00 gespendet. Es wird die Annahme der Spende vorgeschlagen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Annahme der Spende in Höhe von € 500,00 anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
8. Einwohnerfragestunde
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11. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Es wird bekannt gegeben, dass ein Beschluss zu Nicht-Ausübung des Vorkaufrechtes stattgegeben wurde, eine Grundstücksübertragung wurde abgelehnt und einem Grunderwerb wurde zugestimmt.