1. Einwohnerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor.
2. Installation eines Jugendraumes - Ideenfindung
Der 2. Ortsbeigeordnete Denis Müller teilt mit, dass in den letzten Monaten vermehrt der Wunsch in der Ortsgemeinde Rengsdorf aufkam, wieder einen Jugendraum zu betreiben, bzw., zur Verfügung zu stellen.
Derzeit gibt es in der gesamten Verbandsgemeinde keine entsprechende Einrichtung mehr.
Als geeigneter Ort hierfür wird das Gemeindehaus genannt.
Diesbezüglich fand bereits ein erster Austausch mit der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach statt.
Grundsätzlich steht die Jugendpflege dem Vorhaben positiv gegenüber.
Jedoch wurde dringend, auch aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit, empfohlen, während der Öffnungszeiten einen Betreuer zu beschäftigen, da eine Selbstverwaltung grundsätzlich als sehr schwierig angesehen wird.
Hierfür würden der Ortsgemeinde Kosten in Höhe von ca. 4.000 € bis 6.000 € entstehen.
Nach einem kurzen Austausch spricht sich der Gemeinderat dafür aus, die Planungen, bzw. Gespräche zur Installation eines Jugendraumes weiter voranzutreiben.
Einer entsprechenden Beschlussfassung bedarf es nicht.
3. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Rengsdorf
3.1. Bebauungsplan Natur und Aktivresort Monte MareAbwägung der eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen
a) Sachverhalt:
Die in der Ortsgemeinde Rengsdorf ansässige Monte Mare Unternehmensgruppe strebt an ihrem Stammsitz gemeinsam mit der Ortsgemeinde die Entwicklung eines Natur Aktiv Resorts an.
Seitens der Unternehmensgruppe ist mit dem Um- und Neubau der Liegenschaft des ehemaligen Freizeit- und Erlebnisbades ein vielfältiges Angebot in den Bereichen der Gastronomie, Übernachtung und Wellness geplant.
Für die Ortsgemeinden bietet sich hier die Möglichkeit, verschiedene Maßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, wie die Herstellung eines Teilabschnitts der „Bayerstraße“ umzusetzen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 01.05.2020 bis zum 05.06.2020 statt. Mit Schreiben vom 07.04.2020 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die Offenlage hat im Zeitraum vom 14.04.2025 bis zum 23.05.2025 stattgefunden.
Mit Schreiben vom 01.04.2025 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden in die beigefügte Tabelle eingearbeitet.
Die Abstimmung zu den jeweiligen Anregungen wird en-bloc durchgeführt.
b) Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten Empfehlungen und Beschlüssen aus der beigefügten Abwägungstabelle (sh. Anlage) zu.
c) Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Bankettsanierung Melsbacher Straße - Auftragsvergabe
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Rengsdorf beabsichtigt in der Melsbacher Straße Ortsausgang bis zur Umgehung B 256 die Bankette zu sanieren.
Hierzu wurden vier Angebote angefordert.
Zwei Firmen gaben ein Pauschalangebot ab:
| 1. Firma Heuser GmbH, Rengsdorf | 10.948,00 € (9.200,00 € netto) |
| 2. | 11.662,00 € (9.800,00 € netto) |
b) Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rengsdorf vergibt den Auftrag für die
Bankettsanierung für € 10.948,00 an die Fa. Heuser GmbH, Rengsdorf
c) Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Beigeordneten
Der Vorsitzende teilt mit, dass zuletzt vermehrt ordnungsrechtliche Beschwerden wegen z.B. Falschparken direkt bei der Ortsgemeinde eingegangen sind.
Diese sollen bitte künftig direkt an den zuständigen Fachbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach unter: ordnungsamt@vg-rw.de gemeldet werden.
Zudem wird mitgeteilt, dass die Orts-App mittlerweile veröffentlicht wurde. Die erste Resonanz ist durchweg positiv. Der Vorsitzende bedankt sich diesbezüglich nochmals bei allen Beteiligten.
Am Nachmittag des Sitzungstages ist auf der ehemaligen B 256 auf Höhe des Aldi ein Verkehrsunfall passiert.
Hierbei ist ein Traktor umgefallen und hat entsprechende Schäden auf der Fahrbahn verursacht. Diese sollen gemeinsam mit dem Fachbereich 3 erfasst und ggf. über die Versicherung des Unfallverursachers reguliert werden.
Der 1. Ortsbeigeordnete Thomas Schreck teilt mit, dass es seitens der Ortsgemeinde mit den zwei Rengsdorfer Landwirten einen Termin geben wird. Darin wird soll der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen seitens der Ortsgemeinde als Ausgleichsflächen, auch in Bezug auf den Erwerb größerer Flächen einer Eigentümergemeinschaft besprochen werden.
6. Verschiedenes
Ein Ratsmitglied teilt mit, dass einige große Steine, bzw. Findlinge mutmaßlich in den Brückenbach geworfen wurden.
Hierdurch ist der Bauchlauf gestört. Diesbezüglich soll Kontakt mit dem Fachbereich 3 der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach aufgenommen werden.
Ein Ratsmitglied gibt zu bedenken, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit auf Grün- und Wiesenflächen im Parkplatzbereich des Freibades derzeit erhöhte Brandgefahr besteht.
Hierzu wird mitgeteilt, dass die Flächen teilweise gemulcht wurden, wodurch sich die Brandgefahr verringert hat.
In diesem Zuge wird auch mitgeteilt, dass der Parkplatz an der Unteren Mühle wieder für Freibadbesucher zur Verfügung steht.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. der Mängelbehebung, die im Rahmen des Glasfaserausbaus entstanden sind.
Derzeit ist der Fachbereich 3 der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach für die Erfassung sämtlicher Mängel, bzw. für deren Behebung zuständig.
Dies soll grundsätzlich bis zum Ende der Sommerferien abgeschlossen sein.
Andernfalls sieht sich die Ortsgemeinde gezwungen die Mängelbehebung eigenverantwortlich, ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, zu koordinieren.
- Nichtöffentlicher TOP 7
8. Öffentliche Widmung von Gemeindestraßen gem. § 36 LStrG Rheinland-Pfalz
hier: Teilstück Friedrichstraße, Flur 6, Parz.-Nr. 46/5
a) Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Rengsdorf ist das sich in privaten Eigentümergemeinschaft befindliche Teilstück der Friedrichstraße (Flur 6, Parz.-Nr. 46/5) zur Übernahme angeboten worden.
Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz verfügt der jeweilige Träger der Straßen-baulast die Widmung einer Straße für den öffentlichen Verkehr. Die Widmung ist innerhalb des Straßenrechtssystems das zentrale Rechtsinstitut und unerlässliche Voraussetzung zur Entstehung einer „öffentlichen Straße“ im Rechtssinne. Ohne Widmung kann es keinen öffentlichen Weg geben, da für die Öffentlichkeit einer Verkehrsfläche - im Gegensatz zur Anwendbarkeit der StVO - es nicht ausreicht, dass auf den Straßen, Wegen etc. öffentlicher Verkehr“ stattfindet. Gemäß § 1 Abs. 2 und § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG Rhl.-Pfalz) erlangen Straßen den Öffentlichkeitsstatus durch einen förmlichen Widmungsakt. Dieser ist nach § 36 Abs. 3 LStrG öffentlich bekannt zu machen.
Der Widmung kommt u.a. auch für das Ausbaubeitragsrecht eine ganz besondere Bedeutung zu, weil erst durch die Widmung wie bereits erwähnt, eine öffentliche Verkehrsanlage (z.B. Straße) entsteht und deshalb u.a. erst nach dieser erfolgten Widmung eine dementspre-chende Beitragspflicht und Beitragsveranlagung entstehen kann. Für die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen ist es daher unbedingt erforderlich, die Verkehrsanlagen dem öffentlichen Verkehr nach dem Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz zu widmen.
b) Beschluss:
Die Verwaltung schlägt gemäß § 36 LStrG Rheinland-Pfalz vor, das Teilstück Friedrichstraße (Flur 6, Parz.-Nr. 46/5) nach der notariellen Beurkundung und Übertragung dem öffentlichen Verkehr unter Festlegung der Straßengruppe „Gemeindestraße“ gem. § 3 Nr. 3a LStrG zu widmen.
c) Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
14. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem Nichtöffentlichen Sitzungsteil
Der Gemeinderat hat im nicht öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst:
| - | Kostenfreie Übertragung einer privaten Anliegerstraße an die Ortsgemeinde (TOP 7) |
| - | Verkauf eines Gemeindegrundstückes an einen Anlieger (TOP 11.1) |
| - | Verkauf einer noch zu vermessenden gemeindeeigenen Fläche (TOP 11.2) |
| - | Ankauf einer Fläche für die Flächennutzungsplanung (TOP 11.3) |
| - | Ankauf einer Forstfläche (TOP 11.4 |