Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.474.381,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.582.108,00 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | -107.727,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 94.574,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 58.150,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 477.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -418.850,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 324.276,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite auf | 418.850,00 € |
| zusammen auf | 418.850,00 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.100.000,00°Euro.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 380 v. H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) | 700 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer — 400 v. H. | ||
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| für den ersten Hund | 80,00 € |
| für den zweiten Hund | 140,00 € |
| für jeden weiteren Hund | 200,00 € |
| Gefährliche Hunde | |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 € |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 600,00 € |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 900,00 € |
Der Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung wird für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| - | für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 0,30 Euro, |
| - | für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres 0,60 Euro, |
| - | pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten 50,00 Euro. |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug | 4.240.359,04 Euro. |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 4.159.382,04 Euro, |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 4.051.655,04 Euro. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1. | Die Genehmigung der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrags der Investitionskredite wird für das Haushaltsjahr 2025 zunächst auf 416.850,- € beschränkt. |
| 2. | Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.100.000,- € genehmigt. |
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom
21. Juli 2025 bis 29. Juli 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.