Titel Logo
RW-Direkt
Ausgabe 29/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Roßbach für das Jahr 2025 vom 18. Juli 2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0,00 €

verzinste Kredite auf

418.850,00 €

zusammen auf

418.850,00 €

§ 3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

(Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.100.000,00°Euro.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

380 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B)

700 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

80,00 €

für den zweiten Hund

140,00 €

für jeden weiteren Hund

200,00 €

Gefährliche Hunde

für den ersten gefährlichen Hund

400,00 €

für den zweiten gefährlichen Hund

600,00 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund

900,00 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Der Gästebeitrag gem. § 5 Abs. 1 Gästebeitragssatzung wird für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

-

für Gäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 0,30 Euro,

-

für Gäste ab Vollendung des 15. Lebensjahres 0,60 Euro,

-

pauschalisierter Jahresbeitrag für eigene Wohngelegenheiten 50,00 Euro.

§ 7 Eigenkapital

Roßbach, den 18. Juli 2025 Ortsgemeinde Roßbach
gez. Boden
Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1.

Die Genehmigung der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrags der Investitionskredite wird für das Haushaltsjahr 2025 zunächst auf 416.850,- € beschränkt.

2.

Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.100.000,- € genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom

21. Juli 2025 bis 29. Juli 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Roßbach, 18. Juli 2025
Ortsgemeinde Roßbach
gez. Boden
Boden, Ortsbürgermeister