1. Vorstellung des SV Roßbach-Verscheid
Herr Ingo Dittrich vom SV Roßbach/Verscheid stellt dem Rat insbesondere die Jugendarbeit des SV Roßbach/Verscheid vor. Der SV verzeichnet derzeit aus der Ortsgemeinde Breitscheid 49 Mitglieder, was ca. 40 % der Mitgliederzahl ausmacht. Die Kinder/Jugendlichen werden 3 bis 4 mal wöchentlich durch den Verein betreut.
Herr Dittrich erläutert die hohen laufenden Kosten des Vereines selbst und auch die der Ortsgemeinde Roßbach. Zudem werden in den kommenden Jahren Investitionen für den Spielbetrieb erforderlich. Zur Deckung der Kosten ist der SV Roßbach/Verscheid längerfristig auf eine breite finanzielle Unterstützung angewiesen. Herr Dittrich bittet die Ortsgemeinde zu prüfen, ob eine Unterstützung möglich wäre. Hierzu regt er eine Arbeitsgruppe an, in der auch Mitglieder des Gemeinderates vertreten sein sollten.
Nach dem informativen Gespräch verabschieden sich Herr Dittrich und die Zuhörer und verlassen den Sitzungsraum.
2. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushalt 2025
a) Sachverhalt:
Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich, weil der Stellenplan, aufgrund der Stundenerhöhung bei den Wirtschaftskräften zum 01.08.2025 geändert werden soll.
Änderungen der Ertrags- und Aufwandsansätze sind aktuell nicht erforderlich. Insofern bleiben die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung 2024 unverändert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf des Nachtragshaushalts in der vorliegenden Form anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Kindertagespflegestelle; Gestattungsvertrag
Die Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über den Abschluss eines Gestattungsvertrages für die Kindertagespflegestelle.
4. Antrag auf Brauchtumspflege Breitscheid
Das Ratsmitglied Tobias Schmitt nimmt wegen Sonderinteresse an Beratung und Beschlussfassung nicht teil und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Es liegt ein Antrag der Dorfgemeinde Breitscheid auf Gewährung eines Zuschusses für die Brauchtumspflege vor.
Der Rat stimmt diesem zu und bewilligt 500,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Das Ratsmitglied Schmitt nimmt am weiteren Sitzungsverlauf wieder teil.
5. Antrag auf Förderung Möhnen Siebenmorgen
Es liegt ein Antrag des Möhnenvereins Siebenmorgen auf Gewährung eines Zuschusses für die Brauchtumspflege vor.
Der Rat stimmt diesem zu und bewilligt 500,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
6. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Breitscheid
6.1. 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Breitscheid vom 02.09.2024
a) Sachverhalt:
Die aktuelle Hauptsatzung der Ortsgemeinde Breitscheid datiert vom 02.09.2024.
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, künftig 3 Geschäftsbereiche festzulegen. Diese Änderung bedarf gem. § 50 Abs. 4 S. 1 GemO einer neuen Regelung in der Hauptsatzung.
Diese Geschäftsbereiche sind sodann auf Beigeordnete zu übertragen (s. Vorlage zu TOP 6.2).
Bei Übertragung eigener Geschäftsbereiche erhalten die Beigeordneten jeweils eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe durch den Gemeinderat festgelegt wird (s. Vorlage zu TOP 6.3).
Zur Entlastung des Gemeinderates und zur effektiven Wahrnehmung von Aufgaben durch die Ausschüsse und Beigeordneten mit Geschäftsbereich wird vorgeschlagen, die Entscheidungen zu Bauanträgen auf den Haupt- und Bauausschuss zu übertragen.
Zudem wird empfohlen, die Ortsbürgermeisterin und Beigeordnete mit Geschäftsbereich mit einem „kleinen Budget“ zu versehen, d.h. sie können Aufträge und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € im Einzelfall entscheiden.
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderats (§ 25 Abs. 2 GemO), d.h. im vorliegenden Fall mindestens 9 Stimmen.
Der Entwurf der 1. Änderungssatzung vom 07.07.2025 und der neue komplette Text der Hauptsatzung sind als Anlagen der Vorlage beigefügt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Breitscheid vom 07.07.2025 in der vorliegenden Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimme: 1, Enthaltungen: 0
6.2. Bildung von 3 Geschäftsbereichen und Übertragung der Aufgaben auf die Beigeordneten
a) Sachverhalt:
Gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Breitscheid können für die Verwaltung der Ortsgemeinde bis zu drei Geschäftsbereiche gebildet werden, die auf Beigeordnete zu übertragen sind.
Der Regelung entsprechend möchte die Ortsgemeinde nachfolgende Geschäftsbereiche bilden:
Erster Beigeordneter Niclas Reifenhäuser,
| Geschäftsbereich Forst und Jagd, Wald-, Wander- und Radwege: | |
| - | Vorsitz im Ausschuss Forst und Jagd, Wald- und Wanderwege der OG Breitscheid, |
| - | Unterhaltung und Neubau von Wirtschafts-, Wald-, Wander- und Radwegen, |
| - | Vertretung der Ortsgemeinde in der Jagdgenossenschaft Breitscheid, |
| - | Wald- und Forstangelegenheiten. |
| 2. Beigeordneter Michael Stüber, | |
Geschäftsbereich Ehrenamt, Bürgerschaftliches Engagement und Gewerbe:
| - | Ansprechpartner in der Ortsgemeinde für Vereine und Unternehmen, |
| - | Erarbeitung von Möglichkeiten und Unterstützung der Vereinsförderung, |
| - | Ansprechpartner in Gewerbeangelegenheiten in der Ortsgemeinde, |
| - | Angelegenheiten im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, |
| - | Darstellung der Ortsgemeinde in der Öffentlichkeit. |
3. Beigeordneter Hans-Peter Ewens, Geschäftsbereich Hoch- und Tiefbau:
Vorsitz im Haupt- und Bauausschuss der Ortsgemeinde Breitscheid, sofern die nachfolgenden Arbeitsbereiche betroffen sind:
| - | Tiefbauangelegenheiten (Straßen einschl. Straßenbeleuchtung und Straßenbeschilderung), |
| - | Planung und Unterhaltung der Kinderspielplätze, |
| - | Friedhofsangelegenheiten, |
| - | Planung, Unterhaltung der gemeindeeigenen Grünflächen und Buswartegebäude, |
| - | Errichtung, Änderung und Unterhaltung der Freizeitanlagen, |
| - | Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens über Bauvoranfragen und Bauanträge, |
| - | Flächennutzungsplan (sofern OG Breitscheid am VG-Verfahren beteiligt ist) und Bebauungsplanangelegenheiten, |
| - | Errichtung, Änderung und Unterhaltung von gemeindeeigenen Gebäuden, |
| - | Umwelt und Natur. |
Im Fall der Abwesenheit von Beigeordneten mit eigenem Geschäftsbereich, übernimmt die Ortsbürgermeisterin die Vertretung, d.h. sie nimmt die Aufgaben wahr.
Bei ihrer Abwesenheit erfolgt die Vertretung entsprechend der üblichen Vertretungsreihenfolge.
Gem. Hauptsatzung ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates erforderlich.
Die Bildung der Geschäftsbereiche bedarf der Zustimmung des Gemeinderates (einfache Mehrheit).
Beschluss:
In der Ortsgemeinde Breitscheid werden 3 Geschäftsbereiche gebildet, die wie im Sachverhalt dargestellt, auf die dort genannten 3 Beigeordneten übertragen werden.
Die Regelung gilt ab dem Inkrafttreten der 1. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Breitscheid (siehe TOP 6.1).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimme: 1, Enthaltungen: 0
6.3. Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Beigeordneten mit Geschäftsbereich
a) Sachverhalt:
Gem. § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung erhalten die Beigeordneten bei Übertragung eigener Geschäftsbereiche jeweils eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe im gesetzlichen Rahmen durch den Gemeinderat festgelegt wird.
Nach § 13 Abs. 2 S. 1 der LVO über die Aufwandsentschädigung der kommunalen Ehrenbeamten (KomAEVO) kann ehrenamtlichen Beigeordneten, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, dessen Verwaltung ihre Arbeitskraft und ihre Zeit täglich nicht unerheblich beansprucht, eine Aufwandsentschädigung bei Gemeinden von bis zu 5.000 Einwohnern von höchstens 30 v.H. der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters gezahlt werden.
Gem. Hauptsatzung ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates (einfache Mehrheit) erforderlich.
Vorliegend wird vorgeschlagen für den
| - | Geschäftsbereich 1 Forst und Jagd, Wald- und Wanderwege 20 v.H., |
| - | Geschäftsbereich 2 Ehrenamt, Bürgerschaftliches Engagement und Gewerbe 20 v.H. und |
| - | Geschäftsbereich 3 Hoch- und Tiefbau 25 v.H. |
der Aufwandsentschädigung der Ortsbürgermeisterin nach § 12 Abs. 1 S. 1 KomAEVO festzusetzen.
Das Stimmrecht der Vorsitzenden, Frau Ortsbürgermeisterin Rita Viccari, ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 GemO, d.h. sie moderiert zwar den TOP 6.3, darf aber nicht abstimmen.
Die stimmberechtigten Beigeordneten Niclas Reifenhäuser und Hans-Peter Ewens dürfen gem. § 22 GemO nicht beratend und entscheidend mitwirken, d.h. müssen sich im Zuhörerbereich aufhalten und dürfen nicht mit abstimmen.
Beschluss:
Die Aufwandsentschädigung der drei Beigeordneten mit Geschäftsbereich wird wie im Sachverhalt dargestellt festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltung: 1
Die beiden Beigeordneten nehmen am weiteren Sitzungsverlauf wieder teil.
7. Verschiedenes
./.
13. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil
Im nichtöffentlichen Teil wurden eine Baunutzungsanfrage sowie zwei Grundstücksverkäufe behandelt.