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RW-Direkt
Ausgabe 3/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Winterdienst

Sehr geehrte Kurtscheider/innen, aufgrund der Wetterlage haben mich Fragen erreicht bzgl des Winterdienstes. Dorf- und Hochstrasse fallen in den Aufgabenbereich des LBM ( Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz ). Die Straßen innerorts müssten von der Ortsgemeinde nur geräumt werden, wenn sie gleichzeitig verkehrswichtig wären und gefährlich sind ( z.B. bei Eisregen). Unsere 2 Gemeindemitarbeiter haben in der Vergangenheit immer so viel geräumt, wie sie konnten und haben immer viele Straßen mitgenommen, die sie nicht gemusst hätten, vorzugsweise auch zu Uhrzeiten, wo wir uns im Bett nochmal umdrehen. Aktuell ist ein Kollege leider erkrankt und einer hält wacker die Stellung. Aber natürlich schafft er dann nicht das gleiche Pensum. Ich bitte dafür herzlich um Verständnis bei diesen Wetter Situationen. Sofern ihr nicht müsst, bleibt zuhause, damit euch nichts passiert, ansonsten agiert vorsichtig. Und vielen Dank nachträglich an unsere Kollegen, die bei Wind und Wetter draußen für euch arbeiten und vielen Dank im Voraus für das, was ggf.noch kommt! Im gleichen Zug möchte ich aber auch an alle Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden, appellieren, ihrer Schneeräumungs- und StreuPflicht nachzukommen! Die genauen Infos findet man auf der Homepage der Verbandsgemeinde und sollte jemand persönlich, gesundheitlich oder beruflich dazu nicht in der Lage sein, diese auszuüben, dann bitten wir um Übertragung der Aufgabe an jemanden. Das kann man nachbarschaftlich, freundschaftlich oder auch gewerbsmäßig regeln. Im Hinblick auf ein faires Miteinander im Ort sollte jedem die Möglichkeit gegeben sein, passabel über geräumte Bürgersteige gehen zu können und wir als Ortsgemeinde wären froh, wenn sich nicht die Situation ergeben müsste, dass einer nicht erfolgten Räumpflicht als Ordnungswidrigkeit nachgegangen werden müsste bzw. dass sich nicht jemand im Schadensfall haftungsrechtlichen Konsequenzen stellen müsste.

Ihr Melanie Anhäuser
Ortsbürgermeisterin