Seitens der Meldebehörde werden zukünftig keine Bescheinigungen über die Steueridentifikationsnummer (IdNr) mehr ausgestellt.
Ihre IdNr können Sie evtl. in Ihren Unterlagen, wie z.B. Einkommenssteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung o.ä. ersehen.
Andernfalls besteht die Möglichkeit beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die IdNr neu anzufordern. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage www.bzst.de
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um entsprechende Kenntnisnahme.