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RW-Direkt
Ausgabe 30/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 28. Sitzung des Ortsgemeinderates Waldbreitbacham 06.07.2023

1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft (Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO); Dauer: max. 30 Minuten

Es werden keine Anfragen gestellt.

2. Tourismusbeitrag

2.1. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 16.12.2021

a) Sachverhalt:

Tourismusbeitrag

Beratung und Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Waldbreitbach vom 16.12.2021

a) Sachverhalt:

Rechtsgrundlage für die Erhebung und Festsetzung eines Tourismusbeitrages sind die §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBl S. 175) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Waldbreitbach vom 16.12.21

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat das bisherige Satzungsmuster über die Erhebung eines Tourismusbeitrages aktualisiert und überarbeitet. Geändert wurde Folgendes:

§ 3 Abs. 2 Satz 3

statt erzielt erfüllt

§ 3 Abs. 3

statt der Anlage 1 in den Anlagen für die jeweiligen Betriebsjahre

§ 9 Abs. 1 Satz 1

statt § 12 Abs. 4 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1e) Datenschutzverordnung (DS-GVO) und der §§ 3 und 4

Dementsprechend wurde die Satzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach aktualisiert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

2.2. Aktualisierung der Anlagen zu § 3 Abs. 3 und 4 der Tourismusbeitragssatzung (Betriebsartentabelle) für die jeweiligen Erhebungsjahre

a) Sachverhalt:

Rechtsgrundlage für die Erhebung und Festsetzung eines Tourismusbeitrages sind die §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBl S. 175) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Waldbreitbach vom 16.12.2021.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat das bisherige Satzungsmuster über die Erhebung eines Tourismusbeitrages aktualisiert und dabei die Anlage zu §3 Abs. 3 TBS - Betriebsartentabelle geändert.

Dementsprechend wurde die Anlage zur Satzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach geändert und die Gewinnsätze (§ 3 Abs. 4 TBS) entsprechend der Mustersatzung über die Erhebung von Tourismusbeiträgen (inkl. einer Muster-Betriebsartentabelle) des Gemeindestädtebundes Rheinland-Pfalz angepasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt der Anlage zur Satzung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

3. 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach vom 03.09.2020

a) Sachverhalt:

Die aktuelle Hauptsatzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach datiert vom 03.09.2020.

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, dass Schriftführer pro Ausschusssitzung eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Entsprechende Regelungen über Aufwandsentschädigungen für die Protokollführung bei Gemeinderatssitzungen bzw. Ausschusssitzungen sind in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde zu treffen. Vorliegend beinhaltet die aktuelle Hauptsatzung keine derartige Regelung.

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hatte dies beanstandet.

Folgender § 7 Abs. 4 soll nunmehr neu eingefügt werden:

„(4) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhält der Schriftführer eine Entschädigung in Höhe von 30,00 € pro Ausschusssitzung.“

Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderats (§ 25 Abs. 2 GemO), d.h. im vorliegenden Fall mindestens 9 Stimmen.

Der Entwurf der 1. Änderungssatzung vom 6.7.2023 und der neue komplette Text der Hauptsatzung sind als Anlagen der Vorlage beigefügt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach vom 03.09.2020 in der vorliegenden Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung

Zu der vorliegenden Spende hat der Ortsgemeinderat bereits in der Sitzung am 25.05.2023

(TOP 7) seine Zustimmung erteilt.

5. Änderung der Übergangslösung zur Behebung des Platzmangels im Kindergarten

Die in der letzten Sitzung beschlossene Containeraufstellung als Anbau an die bestehende Kita kann so nicht realisiert werden. Bei einem Erstgespräch mit dem Planer bezüglich des Neubaus der Kita wurde festgestellt, dass der Neubau die Containeranlage tangieren würde.

Aus diesem Grund müssen nun die Container auf dem Grundstück des ehemaligen Hausmeisterhauses an der Deutschherrenschule aufgestellt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 245.140,-- €.

Es werden 8 Container aufgestellt. Es wird Platz geschaffen für einen Gruppenraum und die erforderlichen Nebenräume für 20 Kinder im Alter von 3-6 Jahren.

Die Preisanfragen für die Container sind bereits rausgegangen.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Containerlösung auf dem Grundstück des ehemaligen Hausmeisterhauses. Ortsbürgermeister Lerbs wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag dem preisgünstigsten Bieter zu erteilen und dem für die Containeraufstellung erforderlichen Bauantrag zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

6. Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Glockscheid Klosterstraße

Bei zwei Leuchten in der Klosterstraße müssen Unterhaltungsmaßnahmen (Austausch Lampenköpfe) durchgeführt werden. Hierbei sollen außerdem die Standorte der beiden Straßenleuchten etwas geändert werden so dass keine zusätzliche Leuchte errichtet werden muss. Dadurch werden die Kosten für eine neue, zusätzliche Leuchte, für die auch wiederkehrende Beiträge erhoben werden müssten, gespart.

Die Kosten für die Lampenköpfe betragen 6.068,-- €, für die Änderung der Leuchten 4.374,--€.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Arbeiten an den Straßenleuchten an die Syna zum angebotenen Preis von ca. 10.500,-- € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

7. Beratung und Beschlussfassung über die Anlage eines Platzes für Müllcontainer in Gasbitze

a) Sachverhalt:

Auf die Gasbitze können Müllwagen wegen der engen Straßen nur bis an die erste Biegung fahren. In diesen Bereich befindet sich der Sammelplatz für die Abfälle.

Der Sammelplatz ist zum Teil auf einem privaten Grundstück.

Es wurde angeregt einen Abstellplatz für die Behälter auf einem gemeindlichen Grundstück herzustellen.

Vor Beginn der Baumaßnahme müssen noch Grundstücke getauscht werden, damit sich der

neue Stellplatz im Eigentum der Ortsgemeinde befindet.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Maßnahme Containerplatz mit dem entsprechenden Grundstückstausch umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

8. Informationen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen

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Ortsbürgermeister Lerbs berichtet, dass die Haushaltsgenehmigung zwischenzeitlich vorliegt.

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Zum Glasfaserausbau erklärt Herr Lerbs, dass er bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 29.06.2023 mit einem Vertreter der Deutschen Glasfaser gesprochen und ihm die Unsicherheit der Bürger, die mit der Deutschen Glasfaser einen Vertrag abgeschlossen haben, erläutert hat. Teilweise haben sie Antworten auf Schreiben bekommen, teilweise aber auch nicht. Der Mitarbeiter der Deutschen Glasfaser sagte daraufhin, dass der "Prozess" innerhalb der Deutschen Glasfaser angestoßen wurde und dass zu erwarten ist, dass die Betreffenden demnächst von der Deutschen Glasfaser informiert werden.

Die Deutsche Glasfaser verlegt die Leitungen in verschiedenen Gemeinden, außer in Rengsdorf und Waldbreitbach. Dort werden die Arbeiten von Glasfaser plus ausgeführt.

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Die Friedhofshalle ist so gut wie fertig. Ein paar Restarbeiten sind noch zu erledigen. Der Termin zur Einsegung wurde mit Ortsbürgermeisterin Carmen Boden auf den 08.09.2023, 17.00 Uhr festgelegt.

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In der nächsten Sitzung des Friedhofzweckverbandes soll über eine evtl. Erweiterung der Urnenwand gesprochen werden.

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In Sachen Stolpersteine berichtet der 1. Beigeordnete Viktor Schicker, dass diese "Steine" nicht nur für die zu Tode gekommenen Juden, sondern auch für die unter "Vertreibungsdruck" geflüchteten Juden gedacht sind. Es gibt eine Organisation, an die man sich wenden kann, wenn man diese Stolpersteine verlegen will. Die Ratsmitglieder sind der Auffassung, dass erst einmal ermittelt werden sollte, wie viele "Stolpersteine" für Waldbreitbach in Frage kommen und wieviel Kosten dabei für die Ortsgemeinde anfallen werden.

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Die Ankündigung für den Seniorentag am 29.07.2023 wird im RW Direkt veröffentlicht. Die Anmeldung erfolgt wie im letzten Jahr. Für die Musik steht Frank Kötting zur Verfügung.

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Herr Lerbs berichtet von dem Dankesschreiben von Andrea Reiprich für die tolle Unterstützung vom "Bundesköniginnen-Fest".

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Die Verwaltung hat in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die Anträge für Maßnahmen aus dem I-Stock bis zum 08.09.2023 vorliegen müssen.

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Der Gemeindebauhof benötigt eine neue Motorsense. Es wurden 3 Angebote eingeholt.

Das günstigste Angebot kam von der Firma Neumann aus Breitscheid-Dasbach (839,-- €).

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Lieferung der Motorsense an die Firma Neumann zum Angebotspreis von 839,-- € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

- Ratsmitglied Cornelia Fröder stellt die Frage, ob es in diesem Jahr wieder eine Ortsbegehung geben soll. Die Ratsmitglieder sind der Meinung, dass man diese im Okt./Nov. durchführen sollte. Wann und was alles besichtigt werden soll, wird in der Sitzung am 31.08.2023 besprochen.

12. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

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Zustimmung zu einem Bauantrag

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Beschluss zur Veräußerung von gemeindlichen Grundstücksflächen

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Annahme einer Grundstücksschenkung

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Die bisherigen Konditionen im Baugebiet Wüscheid bleiben bestehen