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RW-Direkt
Ausgabe 30/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Was macht eigentlich…..

…. die Straßenreinigung in der Gemeinde

Die Gemeinde möchte wieder einmal darauf hinweisen, dass auch die Straßen- und Gehwegreinigung eine Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer ist. Auch die öffentlichen Straßen und Gehwege sollten sauber sein, weshalb jeder Grundstückseigentümer den Gehweg vor seiner Tür immer im Auge haben sollte.

Nach unserer Straßenreinigungssatzung ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus einmal wöchentlich zu reinigen. Zur Reinigung gehört das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Laub, Unkraut usw. und das Kehren der Straßenrinnen.

Die Reinigungspflicht besteht das ganze Jahr und gilt sowohl in der Gemeinde als auch in allen Ortsteilen. In den Ortsteilen ohne Gehweg erstreckt sich die Reinigungspflicht auf einen Teil der Fahrbahnen.

Diese Verpflichtung besteht auch für die gemeindlichen Grundstücke. Wir sind bemüht auch selbst diese Verpflichtung einzuhalten. Wenn Sie den Eindruck haben, die Gemeinde würde der Straßenreinigung bei einem gemeindlichen Grundstück in Ihrer Nachbarschaft nicht nachkommen, rufen Sie mich an, Tel. 0151/42530085 oder schicken eine Mail an t.boden@rossbach-wied.de.

Um es aber auch noch einmal klar zu sagen: Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger erfüllt die Reinigungspflicht ganz selbstverständlich und gewissenhaft. Mehr noch: Einige Anwohner pflegen und reinigen darüber hinaus gemeindliche (Grün)-Flächen in ihrer Nachbarschaft. gerne und unentgeltlich. Hierfür möchte ich mich im Namen der Gemeinde einmal recht herzlich bedanken!

Abschließend noch einmal die Bitte: Kommen Sie der Reinigungspflicht nach, denn jeder von uns möchte gerne in einem sauberen Umfeld leben.

Thomas Boden
Ortsbürgermeister