Der Beschluss zum TOP 2 in der letzten Niederschrift über die 32. Sitzung des Ortsgemeinderates Kurtscheid soll wie folgt ergänzt werden:
Es wird empfohlen, der mindestfordernden Firma Grüber, 56588 Waldbreitbach, den Auftrag für die Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage in Höhe von 1.065,31 €/kWp zu erteilen. Die Auftragsvergabe erfolgt jedoch frühstens nach Vorlage der schriftlichen Einwilligung des Miteigentümers am gemeinsamen Objekt Kindertagesstätte /Pfarr-und Jugendheim der katholischen Kirchengemeinde hl. Schutzengel Kurtscheid, zur Errichtung der Photovoltaikanlage.
Die folgende Beschlussergänzung wurde zurückgestellt, da die Bedingungen zur Garantie geprüft werden sollen:
Die Garantie für die Komponenten sowie die Gesamtanlage ist durch eine Garantiebürgschaft für 20 Jahre abzusichern.
Außerdem soll geprüft werden, ob die Kosten für die verlängerte Gewährleistung im Verhältnis stehen.
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Ortsbürgermeister Wittlich unterrichtet die neu gewählten Ratsmitglieder über die Bestimmungen der §§ 30 Absatz 1, 20, 21 und 22 der Gemeindeordnung. Anschließend verpflichtet der Ortsbürgermeister jedes Ratsmitglied einzeln durch Handschlag namens der Gemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
Ein Kommunalbrevier wird jedem Ratsmitglied noch ausgehändigt.
2. Verabschiedung von ausscheidenden Ratsmitgliedern
Der Vorsitzende bedankt sich ganz herzlich bei den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit zum Wohl der Ortsgemeinde Kurtscheid und überreicht ihnen ein Präsent. Ausgeschieden sind: Helga Wittlich, Martin Hardt, Norbert Menzenbach, Norbert Becker, Nadja Kanthak-Philippi und Hans-Bernd Eckert.
Hans-Werner Breithausen bedankt sich ebenfalls beim Rat und den ausgeschiedenen Mitgliedern und überreicht den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern Norbert Menzenbach und Hans-Bernd Eckert eine Ehrenurkunde für ihre langjährige kommunalpolitische Arbeit.
Außerdem überreicht der Bürgermeister eine Ehrenurkunde an Ferdi Wittlich für sein kommunalpolitisches Engagement in über 35 Jahren.
Wittlich richtet die Worte an die Anwesenden und Herrn Breithausen und bedankt sich für die langjährige gute Zusammenarbeit.
3. Wahl von 2 Wahlhelfern/Wahlhelferinnen
Für den Tagesordnungspunkt 4 müssen zwei Wahlhelfer bestimmt werden.
Vorgeschlagen werden Tanja Becker und Stefan Kursch.
Diesem Vorschlag wird zugestimmt.
4. Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Gemäß § 50 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) haben Ortsgemeinden bis zu drei ehrenamtlichem Beigeordneten. Die Wahl der Beigeordneten, deren Amtszeit jeweils auf die Wahlperiode des Rates begrenzt ist, obliegt dem Ortsgemeinderat.
Wählbar nach § 53 a Abs. 1 i.V.m. § 53 Abs. 3 und 4 GemO ist „wer Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der BRD ist, am Tage der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunal-Wahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.
Ehrenamtlicher Beigeordneter darf nicht sein, wer
| 1. | nicht Bürger der Ortsgemeinde ist |
| 2. | gegen Entgelt im Dienst der Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Verbandsgemeinde Mitglied ist, steht |
| 3. | gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Verbandsgemeinde mit mindestens 50 v.H. beteiligt ist |
| 4. | mit Aufgaben der Staatsaufsicht oder der überörtlichen Prüfung der Verbandsgemeinde beauftragt ist. |
Für die Durchführung der Wahl ist der § 40 GemO maßgebend.
Gewählt ist hiernach, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.
Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.
Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden.
Die Wahl der Beigeordneten hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen.
Der Bürgermeister darf gemäß § 36 Abs. 3 GemO an der Wahl nicht mitwirken. Es können zudem nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Die bei den Wahlen abgegebenen Stimmen werden durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt.
Die Beigeordneten sind nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Sie werden in der öffentlichen Sitzung nach Aushändigung der Ernennenungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten erfolgt durch den Ortsbürgermeister.
Es werden folgende Ratsmitglieder vorgeschlagen:
Erste Beigeordnete: Melanie Anhäuser
Beigeordneter (2. Beigeordneter): Horst Ewenz
Beigeordneter (3. Beigeordneter): Dominik Geisen
Der Gemeinderat wählt, gemäß den kommunalrechtlichen Vorgaben, Melanie Anhäuser zur Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Kurtscheid. Über die Wahl ist eine besondere Niederschrift verfasst. Die neu gewählte Beigeordnete erklärt, sie nehme die Wahl an.
Der Ortsbürgermeister übereicht anschließend Frau Anhäuser die Ernennungsurkunde, vereidigt sie und führt sie ins Amt ein gemäß § 54 Abs. 1 S. 3 GemO.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Der Gemeinderat wählt, gemäß den kommunalrechtlichen Vorgaben, Horst Ewenz zum Zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Kurtscheid. Über die Wahl ist eine besondere Niederschrift verfasst. Der neu gewählte Beigeordnete erklärt, er nehme die Wahl an.
Der Ortsbürgermeister übereicht anschließend Herrn Ewenz die Ernennungsurkunde und führt ihn ins Amt ein gemäß § 54 Abs. 1 S. 3 GemO.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Der Gemeinderat wählt, gemäß den kommunalrechtlichen Vorgaben, Dominik Geisen zum Dritten Beigeordneten der Ortsgemeinde Kurtscheid. Über die Wahl ist eine besondere Niederschrift verfasst. Der neu gewählte Beigeordnete erklärt, er nehme die Wahl an.
Der Ortsbürgermeister übereicht anschließend Herrn Geisen die Ernennungsurkunde, vereidigt ihn und führt ihn ins Amt ein gemäß § 54 Abs. 1 S. 3 GemO.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Benennung von Mitgliedern für den Seniorenbeirat der VG Rengsdorf-Waldbreitbach
Für dieses Amt werden Günter Wittlich und Margit Boden vorgeschlagen.
Der Rat ist hiermit einstimmig einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
6. Mitteilungen / Verschiedenes
| - | Anträge auf Zuweisungen aus dem Investitionsstock 2024 müssen bis spätestens 19. August 2024 an die Verbandsgemeindeverwaltung weitergereicht werden. Dem Vorsitzenden sind jedoch keine Planungen bekannt. |
| - | Außerdem sollen Planungen für den Tiefbau, die im Haushaltsjahr 2025 zu berücksichtigen wären, bis zum 31.07.2024 an die Verwaltung gemeldet werden. Auch hier ist für diesen Zeitraum nichts vorgesehen im bisherigen Rat. |
| - | Der Rat hat sich heute konstituiert. Es wurden drei Ortsbeigeordnete gewählt. Eine Ortsbürgermeisterin oder ein Ortsbürgermeister konnte bislang nicht gewonnen werden. Wittlich fungiert ab heute als Interimsortsbürgermeister vorerst bis zum 04.08.2024. Der Vorsitzende erklärt, dass die Hauptsatzung geändert werden solle und darin auch Änderungen die die Ausschüsse betreffen vorgenommen werden. Dies soll bis zur nächsten Sitzung erfolgt sein, damit die Ausschüsse gebildet werden können. |
| - | Ortsbürgermeister Wittlich schlägt vor, die nächste Sitzung für den 28.08.2024 zu planen. In diesem Falle, würde Wittlich sein Amt bis zum 31.08.2024 ausüben und ab dem 01.09.2024 würden die Ortsbeigeordneten in der Reihenfolge Ihrer Wahl übernehmen. Der Rat stimmt dem Termin zu. Ob an diesem Termin auch die „Wahl einer Ortsbürgermeisterin oder eines Ortsbürgermeisters durch den Rat“ auf der Tagesordnung steht, kann auch mit Absprache und Beratung durch die Verwaltung entschieden werden. |
|
| Bürgermeister Breithausen übernimmt das Wort und erläutert die rechtliche Vorgehensweise detailliert. Wenn bis zum o.a. Datum kein neuer Ortsbürgermeister gefunden wurde, entscheidet die Kommunalaufsicht über die weitere Handhabung. |
| - | Es wurden im Gemeindebüro eine weiße Perlenkette und ein silbernes Dreieck mit einem Haustürschlüssel (Fa. Bohr) abgegeben. |
| - | Der Gemeinderasentraktor hatte einen größeren Defekt, konnte aber heute repariert wieder übernommen werden. Deswegen kam es leider in letzter Zeit zu Verzögerungen und es konnte nicht gemäht werden. Hinzu kommen auch personelle Ausfälle. |
7. Einwohnerfragestunde
Die Mitglieder der Kurtscheider TPG (Terminplanungsgesellschaft) danken Ferdi Wittlich, im Namen aller dorfeigenen Vereine, für die jahrelange gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Sie überreichen dem Vorsitzenden ein Präsent und richten einige Worte an ihn.