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RW-Direkt
Ausgabe 30/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Erhöhung Grundsteuer B

In seiner Sitzung am 17. Juni 2025 musste sich der Ortsgemeinderat Roßbach noch einmal mit der Höhe des Hebesatzes der Grundsteuer B beschäftigen, nachdem der unausgeglichene Haushaltsentwurf mit einem Hebesatz von 620 v.H. von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt wurde. Nach eingehender Diskussion wurde in der Sitzung mehrheitlich der Beschluss gefasst, den Hebesatz auf 700 v.H. festzusetzen. Daraufhin wurde der Haushalt 2025 der Ortsgemeinde von der Kommunalaufsicht genehmigt und die Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde wiederhergestellt.

Die Grundsteuer B wird nach der folgender „Formel“ errechnet:

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer

Grundsteuermessbetrag

Dieser wurde nach der Grundsteuerreform aufgrund der Meldungen der jeweiligen Grundstückseigentümer vom Finanzamt neu festgesetzt und mit Bescheiden durch das Finanzamt Neuwied erlassen. Die Grundsteuer basiert seit dem 01.01.2025 auf diesen neuen Grundsteuerwerten.

Hebesatz

Dieser wird -wie oben dargelegt- von der Gemeinde festgesetzt. Der erste Hebesatzbeschluss des Ortsgemeinderates in Höhe von mit 620 v.H. hätte zu Folge gehabt, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B für die Ortsgemeinde Roßbach gegenüber 2024 (vor der Grundsteuerreform) um ca. 33.000,- € gesunken wäre. Das wurde -wie ausgeführt- von der Kommunalaufsicht, auch mit Verweis auf die angespannte Haushaltslage abgelehnt. Mit der Festsetzung auf 700 v.H. ist das Grundsteuer B-Aufkommen für die Ortsgemeinde gegenüber 2024 in etwa gleich.

Zu zahlende Grundsteuer

Die zu zahlende Grundsteuer errechnet sich nach der obigen „Formel“ und fällt für jedes Grundstück, das sollten die Ausführungen zeigen, unterschiedlich aus. So hatten einige mit Grundsteuerbescheid vom 17.01.2025 höhere, andere niedrigere Grundsteuer als zuvor zu zahlen.

Der neue Grundsteuerbescheid für 2025 wird Ihnen in den nächsten Tagen durch die Verbandsgemeindeverwaltung Waldbreitbach-Rengsdorf übersandt.

Thomas Boden
Ortsbürgermeister