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RW-Direkt
Ausgabe 30/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ortsgemeinderates Waldbreitbach am 22.06.2026

1. Einwohnerfragestunde gem. §16a GemO

Es werden keine Fragen gestellt.

2. Auftragsvergabe Architektenleistungen für den Abriss der alten KiTa in Waldbreitbach

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird angemerkt, dass künftig mehrere Angebote von Planungsbüros eingeholt werden sollen, um die Kosten besser vergleichen und mögliche Einsparungen für die Ortsgemeinde erzielen zu können.

a) Sachverhalt:

Für den Abbruch der alten KiTa in Waldbreitbach, incl. Planung der Parkplätze zur Jahnstraße hin sowie für die Herstellung des Retentionsraumes im hinteren Bereich des Grundstückes zur Wied, wurde vom Planungsbüro Dittrich ein Pauschal-Honorarangebot für die Herstellung des Leistungsverzeichnisses incl. der örtlichen Bauleitung sowie der Abwicklungsüberwachung abgegeben.

Das Angebot beläuft sich incl. der Nebenkosten auf Pauschal 12.720,00 €/netto.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Waldbreitbach beschließt, das Planungsbüro Dittrich mit den o.g. Leistungen des Pauschal-Honorarangebotes in Höhe von 12.720,00 €/netto zu beauftragen.

Seitens der Finanzabteilung wurden für den Abriss der alten KiTa insgesamt 175.000,00 € in den HH 2026 eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

3. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages vom 06.07.2023; Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Rechtsgrundlage für die Erhebung und Festsetzung eines Tourismusbeitrages sind §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 (GVBI S. 175) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Waldbreitbach vom 06.07.2023.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat das bisherige Satzungsmuster über die Erhebung eines Tourismusbeitrages aktualisiert und überarbeitet. Geändert wurde Folgendes:

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Einleitung ergänzt

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§ 1 durch einen Satz 2 ergänzt

Zur besseren Übersicht ist die aktuelle Satzung mit den angepassten Änderungen (rot markiert) beigefügt. Außerdem sind die vorherigen Textpassagen ersichtlich, sodass ein direkter Vergleich mit Änderungen möglich ist.

Dementsprechend wurde die Satzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach aktualisiert.

Beschluss:

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die angepasste Satzung in der vorliegenden Fassung nach Beratung zu beschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderung auszufertigen und Änderungen bzw. Anpassungen bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages vom 15.12.2016; Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat im März 2026 ein aktualisiertes Satzungsmuster zur Erhebung eines Gästebeitrages veröffentlicht. Gegenüber der bisherigen Fassung wurden insbesondere gesetzliche Grundlagen sowie einzelne Regelungen und Formulierungen an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Im Rahmen der Überarbeitung der Gästebeitragssatzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

-

Der Eingangssatz wurde entsprechend der aktuellen gesetzlichen Grundlagen geändert,

-

§ 1 wurde durch Satz 2 ergänzt.

Darüber hinaus erfolgten weitere Anpassungen seitens der Verwaltung entsprechend dem aktuellen Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.

Zur besseren Übersicht ist die aktuelle Satzung mit den angepassten Änderungen (rot markiert) beigefügt. Außerdem sind die vorherigen Textpassagen ersichtlich, sodass ein direkter Vergleich mit Änderungen möglich ist.

Dementsprechend wurde die Satzung der Ortsgemeinde Waldbreitbach aktualisiert.

Beschluss:

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) entsprechend der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderung auszufertigen und Änderungen bzw. Anpassungen bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

5. Bodenschutzkalkung der OG Waldbreitbach; Beratung und Beschlussfassung

Den Ratsmitgliedern liegt die Präsentation von Revierförster Gregor Nassen zum Thema Bodenschutzkalkung Gemeindewald Waldbreitbach vor.

Der Haupt-, Finanz-, Bau- und Energieausschuss hat hierzu einen Empfehlungsbeschluss in der Sitzung am 01.06.2026 gefasst.

Der Ortsgemeinderat schließt sich dem vorgenannten Empfehlungsbeschluss an und beschließt, die Bodenschutzkalkung wie vorgeschlagen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

6. Beratung und Beschlussfassung; "Prädikat Luftkurort"

a) Sachverhalt:

In den Jahren 2024/2025 wurde eine 1-jährige „Luftqualtiätsmessung“ durch den Deutschen Wetterdienst, bezüglich der Weiterführung des Prädikates „Luftkurort“ durchgeführt. Die Kosten für die „Luftqualitätsmessung“ beliefen sich in diesem Jahr auf € 7.423,22. Das Prädikat ist bis 2031 gültig. Im Jahr 2031 würde ein neues Gutachten für die Weiterführung des Prädikates anstehen.

Bis 2016 war für die Erhebung des Gäste- und des Tourismusbeitrages die Führung des Prädikates „staatlich anerkannter Luftkurort“ erforderlich. Durch die Änderung des § 12 KAG 2017 wurde allen Gemeinden zugestanden, diese Beiträge, auch ohne das Prädikat zu führen, zu erheben. Bei Verzicht auf die Führung dieses Prädikates braucht die Gemeinde folglich auf keine Einnahmen zu verzichten, die Aushaben würden jedoch entfallen.

Daher wird der Ortsgemeinde empfohlen auf die Weiterführung des Prädikates „staatlich anerkannter Luftkurort“ ab dem Jahr 2031 zu verzichten.

Zu diesem Tagesordnungpunkt erfolgt eine Diskussion im Rat. Es wird vorgeschlagen, diese Entscheidung dem in 2029 neu zu wählenden Ortsgemeinderat zu überlassen.

Die Sachbearbeiterin für das Thema soll den Vorgang bis dahin auf Wiedervorlage lassen und frühzeitig den Beschluss vom neuen Ortsgemeinderat einholen.

Über diesen Vorschlag ist nun abzustimmen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Entscheidung über die Fortführung oder den Verzicht auf das Prädikat "staatlich anerkannter Luftkurort" ab dem Jahr 2031 dem im Jahr 2029 neu zu wählenden Ortsgemeinderat zu übertragen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1

7. Verschiedenes

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Verabschiedung Ratsmitglied Tim Jonas Löbeth

Ortsbürgermeisterin Monika Kukla dankt Herrn Löbeth für die jahrelange Zusammenarbeit im Gemeinderat und überreicht eine Urkunde der Ortsgemeinde.

Die Fraktionen bedanken sich ebenfalls bei Herrn Löbeth und überreichen jeweils ein Präsent.

Herr Löbeth bedankt sich seinerseits für die guten Wünsche zu seinem weiteren beruflichen Weg und schließt ein "Zurückkommen in die heimatliche Kommunalpolitik in der Zukunft" nicht aus. Er betont die stets gute und faire Zusammenarbeit im Gemeinderat der Fraktionen untereinander.

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Herr Dr. Johannes Liesenklas wird laut Ergebnis der letzten Kommunalwahl in den Ortsgemeinderat nachrücken.

Seitens der Ortsbürgermeisterin und der Ratsmitglieder wird folgendes mitgeteilt.

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Die Ortsgmeinde ist verpflichtet, bei Ölunfällen innerhalb der Ortslage, diese abzustreuen.

Sollten durch die nicht abgestreute Ölspur Unfälle passieren, kann die Ortsgemeinde haftbar gemacht werden. Es müssen daher Absperrung, Schilder und Ölbindemittel angeschafft werden.

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Bis September 2026 können die Anträge für den I-Stock 2027 angemeldet werden.

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Das Gebäude des Gemeindebauhofs zeigt außen und innen Risse auf. Außerdem ist die Dachrinne defekt.

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Am 30.08.2026 findet der Seniorentag statt.

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Der Zaun der alten KiTa wird der Feuerwehr übergeben.

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Eine kleine Abordnung von St. Honoré les Bains wird vom 03.-05.07.2026 Waldbreitbach besuchen. Frau Kukla berichtet von den geplanten Unternehmungen an diesen Tagen.

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Die Einnahmen aus der Hundesteuer betragen 12.051,25 €.

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Die dieses Jahr stattfindende Brückenprüfung verursacht Kosten in Höhe von 7.264,59 €.

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Das Außengelände der neuen KiTa ist in Arbeit. Es müssen noch Ausbesserungsarbeiten vorgenommen werden. Bei dem Tag der offenen Tür ist aufgefallen, dass an einigen Stellen Steine aus der Erde herausragen.

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Das Sonnensegel für die neue KiTa ist im Auftrag.

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Der Gaszähler in der alten KiTa wird ausgebaut.

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Für die Sponsorenwand in der neuen KiTa wird derzeit ein Gestaltungskonzept entwickelt. Die Ausarbeitung erfolgt durch Willi Schmitz und Martin Schmitz.

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Herr Weingarten und Frau Neumann von der Verwaltung nehmen an der nächsten Ortsgemeinderatssitzung im August teil. Dabei können auch Vereinbarungen mit Nachbargemeinden zur Aufnahme von Kindern in die KiTa Waldbreitbach besprochen werden.

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Zum Thema Judentafel fand vor einiger Zeit ein Treffen statt. Dabei wurde vereinbart, zunächst die Geschichte der jüdischen Bevölkerung zu recherchieren. Diese Recherche steht kurz vor dem Abschluss; anschließend soll ein weiteres Treffen stattfinden.

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Der Weg Fockenbachtal wird in diesem Jahr wahrscheinlich noch nicht umgesetzt. Der VfL hatte die Idee, dort eine Fitness-Strecke von ca. 5 km einzurichten. Hierzu müssen Kosten und evtl. Förderungen geprüft werden unter der Voraussetzung, dass alle betroffenen Ortsgemeinden bei dem Projekt mitziehen.

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Mäxwell wird in Absprache mit der Ortsgemeinde in einer Bürgerversammlung das Projekt den Bürgern noch einmal vorstellen. Jedoch erst dann, wenn Mäxwell entsprechende Angebote zum Solarpark geprüft hat.

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Die "Strandbad-AG" wird im August ihre erste AG-Sitzung haben, mit Treffpunkt Campingplatz/Strandbad.

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Bei der Überlegung, ein digitales Ortseingangsschild anzuschaffen ist zu auch beachten, dass Flächen auf dem Schild vermietet werden können.

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Nicolas Siebke hat angeboten, dass Beet vor der Neuwieder Straße 45 mit Stauden zu erneuern.

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Frau Kukla berichtet über die Absicht, eine "Rentnergruppe" aufzustellen, die verschiedene Aufgaben im Ort übernimmt.

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Es wird darauf hingewiesen, dass einige Wanderwege nicht mehr begehbar sind, z. B. Panoramaweg.

13. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

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Abschluss eines Pachtvertrages

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Annahme einer Übertragung eines Waldgrundstückes

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Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu 2 Bauanträgen

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Zustimmung zur gesicherten Erschließung eines Grundstückes

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Einstellung einer krankheitsbedingten Vertretung