| 1. | Auftragsvergabe; Herstellung einer Rigole |
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend hat die Verbandsgemeindeverwaltung über Wasseraustritt an der Dorfstraße / Kreuzung Oberdorfstraße Informiert.
Zunächst bestand der Verdacht, dass dies durch Arbeiten der Glasfaserfirma entstanden ist.
Durch längere Beobachtung ist festzustellen, dass der Wasseraustritt auf Niederschlagswasser bzw. Grundwasser zurückzuführen ist. Wasser tritt an dieser Stelle nur nach Starkregenereignissen oder in der Schmelzperiode aus.
Mutmaßlich ist durch die Herstellung der Spühlbohrgruben eine wasserführende Schicht durchbrochen worden, dies kann jedoch nicht der damaligen ausführenden Firma zur Last gelegt werden, da dies geologische Hintergründe hat.
Um den Wasseraustritt zu verhindern schlägt die Verbandsgemeindeverwaltung die Herstellung einer Rigole (Versickerungsanlage) vor. Hierzu wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung ein Angebot bei der Firma Albert Fuß GmbH angefordert.
Im Angebot wurde eine Grubentiefe von 1,1 m angegeben. Ziel ist es während der Arbeiten zu prüfen, ob diese ausreichen oder ggf. tiefer geschürft werden muss, um wasserdurchlässige Schichten zu erreichen und ein abfließen des Wassers im Erdreich zu gewährleisten.
Das Angebot der Firma Fuß beläuft sich auf 2.559,87 € Brutto.
Diese Maßnahme wäre die kostengünstigste Umsetzung, um das Wasser abzufangen und im Erdreich versickern zu lassen.
Bei Ortsterminen mit den Verbandsgemeinde Werken sprachen wir alternativ über das Setzen eines Regeneinlaufs mit Anschluss an das Abwassersystem. Dies ist leider unzulässig, da die Ableitung von Grundwasser, von Wasser aus Bächen, Brunnen und dgl. zur schmutzwasserführenden Kanalisation seitens der SGD Nord untersagt wird.
Aufgrund der Verordnungen der SGD empfehlen wir die Herstellung der Versickerung.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend folgt der Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung und vergibt den Auftrag zur Herstellung einer Rigole an das Bauunternehmen Albert Fuß GmbH in Höhe von 2.559,87 € Brutto.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| einstimmig angenommen | ||
| Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| 2. | Auftragsvergabe; Sanierung "Auf'm Höhchen" |
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend hat die Verbandsgemeindeverwaltung damit beauftragt, den Kurvenbereich „Auf dem Höhchen“ zu sanieren.
Im Zuge dessen soll die vorhandene gepflasterte Oberfläche inklusive der Mittelrinne aufgenommen und entsorgt werden.
Die Straßeneinläufe werden erneuert, sowie Schachtabdeckungen und Schieberkappen.
Hierzu wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung eine Angebotsanfrage durchgeführt.
Von 5 angefragten Firmen, wurden lediglich 2 Angebote eingereicht.
| Bieter | Angebotssumme Brutto |
| Kostenschätzung | 40.906,25 € |
| Firma Hähn und Stüber | 35.464,62 € |
| 2. Bieter | 39.172,72 € |
Günstigster Bieter war die Firma Hähn und Stüber mit einer Angebotssumme von 35.464,62 € brutto.
Ebenfalls wurden bei den Firmen die Erneuerung der Schachtdeckel sowie Schieberkappen angefragt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 2.963,10 € brutto und werden seitens der Verbandsgemeindewerke getragen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend vergibt den Auftrag an das kostengünstigste Unternehmen Hähn und Stüber mit einer Auftragssumme von 35.464,62 € brutto.
Die Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend beauftragt ebenfalls die Erneuerung der Schieberkappen sowie Schachtdeckel in einer Angebotshöhe von 2.963,10 € brutto. Die Kosten hierfür werden durch die Verbandsgemeindewerke getragen.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| einstimmig angenommen | ||
| Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| 3. | Verschiedenes |
| a) | Der Förderbescheid für die Dorferneuerung / Dorfmoderation ist eingegangen. Offizieller Termin mit Übergabe des Bewilligungsbescheides und Pressetermin erfolgt noch in der Kreisverwaltung Neuwied. |
| b) | Das sanierte Parkett im KuJu hat nach dem Unwetter vom 20.06.2026 gegen 19:00 Uhr einen Wasserschaden erlitten. Der Schaden wurde der Versicherung umgehend gemeldet, bisher haben wir noch keine Rückmeldung. Der Parkettverleger wurde ebenfalls informiert. |
| Anregung: Die Außenflächen vor den Türen müssen vorher bearbeitet, z.B. Schrägen bzw. Stufen eingebaut werden, damit ein Wassereintritt verhindert wird. Sandsäcke sollten vorgehalten werden. | |
| Regengitter vor den Türen sind schwierig, da sie nicht ohne weiteres an die vorhanden Regenablaufrohre angeschlossen werden können. Diese verlaufen anders als üblich direkt unter der Bodenplatte. | |
| Beim Bau des Aufzugs wurden Gitter verlegt vor der Türe verlegt, auch diese konnten nicht an die Regenablaufrohre angeschlossen werden. | |
| Es wird vorgeschlagen, das Parkett zunächst provisorisch zu reparieren bis die Versicherungsleistung bewilligt bzw. die Baumaßnahmen/Regenrinnen geschaffen wurden. | |
| c) | Die VG beabsichtigt ein Vereinsregister aufzubauen: |
| Das Anmeldeformular findet man unter | |
| https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/touristik-freizeit/vereinsregister/verein-melden/ | |
| Hier können sich die Vereine eurer Ortsgemeinde schnell und einfach registrieren. Harald Berndt wird diese Information an alle Vereine weiterleiten. | |
| d) | Pflege / Reinigung der Pflanzinseln |
| Das Unkraut ist inzwischen durch das Vlies gewachsen. | |
| Es wird vorgeschlagen, die Pflanzinseln mit einer dickeren Schicht mit Steinen zu versehen und Pflanzkübel darauf zu setzen, was die Pflege der Inseln und der Pflanzen erleichtern soll. | |
| In der rw-direkt kann ein Aufruf nach Paten für die Pflanzbeete gestartet werden. | |
| Evtl. kann auch eine Umsetzung im Rahmen des Dorferneuerungskonzepts erfolgen. | |
| Es soll ein Kataster mit allen Pflanzinseln erstellt werden. | |
| Es wird vorgeschlagen, in die Inseln Schilder zu setzen mit der Aufschrift „Beet sucht Paten“. Dies hat z. B. in Hardert gut funktioniert. | |
| e) | Zeitnah soll eine Begehung der Ortsgemeinde zur Kontrolle der Reinigungspflicht stattfinden. Bei etwaigen Verstößen sollen die Anwohner angesprochen werden. Ggf. sollte danach die Verwaltung informiert werden, die die Reinigungspflicht erneut unter Fristsetzung anmahnt. |
| 4. | Einwohnerfragestunde (Dauer: max. 30 Minuten) |
| a) | Die Reinigungspflicht auf der Gierenderhöhe wird trotz häufiger Erinnerungen nicht beachtet. Das Ordnungsamt der VG hatte bisher wenig Personal, um dies zu kontrollieren. Über die Ortsgemeinde und angrenzende Bürger sollte Ordnungsamt, Christian Schmidt, immer wieder angesprochen und Fotos beigefügt werden. Es soll ein deutlicher Hinweis in der rw-direkt erfolgen. |
| b) | Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger -ausschließlich von der Gierenderhöhe- bemängeln den Aufstellungsbeschluss in der 16. Ratssitzung am 28.05.2026 zur Bauleitplanung der Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend, Änderung Bebauungsplan Gewerbepark Gierenderhöhe. Sie befürchten Nachteile für sich und andere Anwohner, insbesondere durch die geplante Umwandlung eines Teilbereiches von einem Misch- zu einem Gewerbegebiet. Der Gemeinderat konnte unvorbereitet nicht alle Fragen dazu beantworten. Er schlägt einen gesonderten Gesprächstermin mit Vertretern der Ortsgemeinde und der Anwohner der Gierenderhöhe, sowie Mitarbeitern der VG und ggf. des planenden Ingenieurbüros vor. Er empfiehlt das unbedingt vor dem Ende der Offenlegung am 07.08.2026 durchzuführen, damit mögliche Einwände noch ins Verfahren eingebracht werden könnten. |
| c) | Der Zustand der Steinstraße und die Geräuschbelastung durch den Lkw Verkehr ist weiterhin unzumutbar. |
| 9. | Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil |
Es wurde ein Beschluss gefasst.