1. Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin teilt mit, dass in der Gommerscheider Straße ein beidseitiges Halteverbot eingerichtet wurde, ohne dass die Anwohner darüber informiert wurden. Die Vorsitzende erklärt, dass das Halteverbot möglicherweise wegen einer Baumaßnahme im Kornblumenweg vom Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung verkehrsrechtlich angeordnet wurde. Grundsätzlich liegt es in der Pflicht des Antragstellers und Adressaten, die betroffenen Anlieger über verkehrsrechtliche Maßnahmen zu informieren.
Desweiteren weisen die anwesenden Einwohner/innen auf die Gefahrensituation an den Einengungen der Fahrbahn und der Bodenwellen im Mohnweg hin, welche zur Verkehrsberuhigung im Rahmen der Ausbaumaßnahme angebracht wurden. Bürgermeisterin Runkel informiert darüber, dass entsprechende Verkehrsschilder, welche auf die verkehrsberuhigenden Maßnahmen hinweisen, vom Ordnungsamt der Verwaltung bestellt, jedoch noch nicht geliefert wurden.
Aus der Mitte des Rates wird angeregt, ein Gerät mit einer Geschwindigkeitsanzeige und einer Verhaltensrückmeldung (lachendes oder trauriges Gesicht), welches auch den Verkehr dokumentiert, aufzustellen. Die Ortsgemeinden Kurtscheid und Rengsdorf setzen diese Anzeigen bereits ein. Der Rat ist sich einig, dass die Aufstellung eines solchen Gerätes eine gute Lösung ist, um die Verkehrsteilnehmer/innen auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit hinzuweisen.
2. Kücheneinrichtung KiTa Kurtscheid-Ehlscheid; Beratung und Beschlussfassung
a) Sachverhalt:
Die Küche in der KiTa Kurtscheid-Ehlscheid wurde im Zuge der Erweiterung zwischen 1993 und 1995 eingebaut. Um allen Kindern einen rechtsanspruchserfüllenden KiTa-Platz anbieten zu können, muss die Kücheneinrichtung erneuert werden.
Durch die Investition der Ortsgemeinden in eine neue Küche der KiTa wird die Übermittagssituation (Küchenkapazität) verbessert, sodass alle Kinder ein warmes Mittagessen entsprechend den rechtlichen Vorgaben einnehmen können.
Kostenschätzung der Verwaltung, Fb3:
Kücheneinrichtung ca. 44.000,00 Euro/brutto
Bauliche Maßnahmen ca. 25.000,00 Euro/brutto
Die Ratsmitglieder fassen nach einem kurzen Austausch folgenden Beschluss:
Die Ortsgemeinden Ehlscheid und Kurtscheid investieren in die Kücheneinrichtung der KiTa Kurtscheid-Ehlscheid und in die damit verbundenen erforderlichen baulichen Maßnahmen. Entsprechende Haushaltsmittel (40.000,00 €/Ortsgemeinde) sollen anteilig im Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Ehlscheid zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung für die Kücheneinrichtung und die baulichen Maßnahmen beim Kreis zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Anschaffung eines Einachs-Dreiseiten-Kipp-Anhängers für den Bauhof; Beratung und Beschlussfassung
a) Sachverhalt
Für den Bauhof soll ein Einachs-Dreiseiten-Kipp-Anhänger angeschafft werden. Es wurde der Fliegl Einachs-Dreiseitenkipper EDK 40 mit einer Anhängerhöhe von ca. 650 mm und einem Laubaufbau von 800 mm angefragt. Die Beschreibung ist als Anlage im Ratssystem eingestellt.
Folgende Angebote liegen vor:
1. Angebot Fa. Puderbach Landtechnik, Oberraden
10.605,58 € inkl. MwSt. inkl. 499 Euro Frachtkosten
2. Angebot 10.350,00 € inkl. MwSt. zzgl. Frachtkosten
3. Angebot 10.700,00 € inkl. MwSt. zzgl. Frachtkosten
Alternativ andere Marke - Fa. Pronar
4. Angebot 11.500,00 € inkl. MwSt. zzgl. Frachtkosten
5. Angebot 11.500,00 € inkl. MwSt. zzgl. Frachtkosten
Die Lieferzeit des 1. Anbieters liegt bei ca. 6 Wochen.
Auf Nachfrage informiert Bürgermeisterin Runkel, dass die Gemeindearbeiter zurzeit den Anhänger eines Gemeindearbeiters für die Ortsgemeinde nutzen. Der Anhänger, den die Ortsgemeinde beabsichtigt zu kaufen, ist größer und kann so effektiver genutzt werden. Die Ortsgemeinde verfügt über einen Abstellort für den Anhänger.
Beschluss:
Der Fliegl Einachs-Dreiseitenkipper EDK 40 soll angeschafft werden. Dem niedrigsten Anbieter wird der Auftrag erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Asphaltdecke Kornblumenweg ab Gommerscheider Straße - Richtung Kurtscheid
a) Sachverhalt:
Die Asphaltdecke im oberen Kornblumenweg befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Das Abfräsen der Oberfläche ist bei diesem Straßenabschnitt aufgrund der vielen Risse nicht möglich. Hier muss die vorhandene Asphaltdecke komplett bis zu 10 cm aufgenommen und entsorgt werden. Der vorhandene Unterbau wird nachverdichtet und eine 10 cm Asphalttragdeckschicht eingebaut. Mit diesem Verfahren soll die Straße 20 Jahre halten. Die Rinnen- und Bordsteine werden aufgenommen, reguliert und wieder in Beton versetzt. Die kaputten Steine werden durch neue ersetzt.
Der Kanal ist in einem guten Zustand. Sollte es zu Reparaturarbeiten kommen, kann die neue Asphaltdecke aufgerissen und ohne großen Aufwand wieder verschlossen werden. Dies wäre im jetzigen Zustand nicht möglich.
Die Sanierung dieses Straßenabschnittes ist dringend erforderlich und muss lt. Aussage der Fachleute in den nächsten 5 Jahren erfolgen. Der heute vorliegende Preis wird dann nicht mehr zu halten sein. Auch wird es das angebotene Material in dieser Form nicht mehr geben. Die Verwaltung empfiehlt, die Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt durchzuführen.
Für die Sanierung der Asphaltoberfläche wurden 3 Angebote eingeholt.
Angebot Fa. Walter & Radke Straßenbau GmbH, Puderbach Brutto: EUR 28.158,38
Angebot Brutto: EUR 29.434,47
Angebot Brutto: EUR 29.911,46
Die Vorsitzende ergänzt, dass der Straßenabschnitt vom Wendehammer Kornblumenweg bis zur Kreuzung Gommerscheider Straße sanierungsbedürftig ist. Bei einem Ortstermin mit dem Kreiswasserwerk und den Verbandsgemeindewerken wurde empfohlen, dass die Maßnahme zeitnah umgesetzt wird. Mittel werden im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt. Der Zeitpunkt für den Beginn der Maßnahme wird von der Firma bestimmt.
Beschluss:
Die Sanierung der Asphaltoberfläche im Kornblumenweg soll durchgeführt werden. Das Angebot der Firma Walter & Radke Straßenbau GmbH, Puderbach zum Preis von brutto 28.158,38 € wird angenommen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimme: 1, Enthaltungen: 0
5. Kommunaler Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz; Beratung und Beschlussfassung
a) Sachverhalt:
Am 29.11.2022 startete die Landesregierung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunale Klimaoffensive. Diese Klimaoffensive besteht aus 2 Teilen:
| 1.) | dem Kommunalen Klimapakt (KKP) |
| 2.) | dem Kommunalen Investitionsprogram Klimaschutz und Innovation (KIPKI) |
Im hier behandelten TOP 5 wird über den Beitritt zu 1.) beraten und Beschluss gefasst. Die zu 2.) im KIPKI bereitgestellten Fördermittel werden zentral über die Verbandgemeinde verwaltet und verausgabt.
1. Kommunaler Klimapakt (KKP)
Dieser ist Gegenstand der aktuellen Beschlussvorlage. Die Teilnahme an diesem KKP ist für die Kommunen freiwillig und kostenfrei. Wenn eine Teilnahme gewünscht ist, wird neben dem Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde auch ein Beitrittsbeschluss der jeweiligen Ortsgemeinde benötigt.
Der KKP stellt ein gegenseitiges Leistungsversprechen ohne Verpflichtungen dar:
Mit dem Beitritt zum KKP bekennt sich die jeweilige Kommune zu den Klimaschutzzielen des Landes und verpflichtet sich, ihre Anstrengungen im Hinblick darauf weiter zu verstärken und schrittweise weitergehende und über das Bisherige hinausgehende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zu ergreifen.
Im Gegenzug erhält sie individuelle Beratung und Unterstützung z.B. bei der Förderantragstellung durch die Energieagentur (EA RLP) im Bereich Klimaschutz und durch das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen (KfK RLP) im Bereich Klimafolgenanpassung.
Perspektivisch sollen KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.
Die im Anhang beigefügte Beitrittserklärung kann seit dem 01.03.2022 gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) RLP abgegeben werden. Die Beitrittserklärung zum KKP mit den Maßnahmen ist eine Selbstbindung ohne Sanktionsmechanismus. Mit ihrer Abgabe erfolgt automatisch der Beitritt zum KKP, ohne dass noch eine Annahme der Erklärung erfolgen muss.
Bürgermeister Breithausen informiert, dass der Verbandsgemeinderat bereits am 11.07.2023 beschlossen hat, dem Kommunalen Klimapakt des Landes RLP beizutreten. Für die VG Rengsdorf-Waldbreitbach werden 770.000,00 Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Ehlscheid beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) des Landes Rheinland-Pfalz über die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
6. Parksituation K 93 Parkstraße - Beratung und Beschlussfassung
a) Sachverhalt:
Vermehrt kommen Rückmeldungen wegen der Parksituation auf der Parkstraße. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt der VG Rengsdorf-Waldbreitbach wurde mitgeteilt, dass die Straßenbreite das Parken in diesem Bereich erlaubt. Dies wurde auch bei einem Ortstermin bestätigt. Dadurch, dass die Fahrzeuge langsamer fahren müssen, ist die Unfallgefahr geringer. Die gleiche Situation besteht innerorts auch in Kurtscheid.
Die PKWs, die auf dem Gehweg parken, erhalten ein Bußgeld. Dies wird regelmäßig überprüft. Die Anwohner wurden gebeten, ihre Autos auf den ausgeschilderten, kostenfreien Parkplatz am Ortsausgang zu parken.
Durch markierte Parkflächen könnten die Freiflächen zum Ausweichen des Gegenverkehrs vergrößert werden. Auch könnte die Einfahrt zum Kurpark 1-4 freigehalten werden, da in diesem Bereich die größeren Fahrzeuge Probleme bei der Einfahrt haben.
Parkverbotszonen kann die Ortsgemeinde Ehlscheid nicht anordnen. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach ist hier zuständig und da es sich um eine Kreisstraße handelt, muss auch die Kreisverwaltung eine Stellungnahme abgeben.
Die Vorsitzende informiert, dass die Kreisverwaltung bisher noch nicht beteiligt wurde.
Nach einem kurzen Meinungsaustausch ergeht folgender Beschluss:
Die Ortsgemeinde Ehlscheid beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob im Bereich der Parkstraße von der Einfahrt Gartenstraße bis zur Einfahrt Mohnweg markierte Parkflächen ausgewiesen werden können und mit der Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
7.1. Zustimmung zur Annahme einer Spenden gemäß § 94 Gemeindeordnung für den Walderlebnispfad
a) Sachverhalt
Zur Förderung der Jugendhilfe nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO ist für den Walderlebnispfad zu Gunsten der Ortsgemeinde Ehlscheid eine Spende in Höhe von 20.000,00 € von der Else Schütz Stiftung gGmbH eingezahlt worden.
Mit diesem Betrag werden acht Spielgeräte und vier Hinweisschilder für das Projekt „Walderlebnispfad“ angeschafft. Die Maßnahme soll zügig umgesetzt werden. Es sind lediglich Pflegearbeiten notwendig und der Weg muss begradigt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Spende an.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
7.2. Zustimmung zur Annahme einer Spende gemäß § 94 Gemeindeordnung für den Bürgerwald
Die Vorsitzende sowie die Ratsmitglieder Karolin Krumscheid, Florian Linn und Sebastian Linn nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil, da Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vorliegen. Den Vorsitz übernimmt Ratsmitglied Michael Mayer.
a) Sachverhalt:
Zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu Gunsten der Ortsgemeinde Ehlscheid am 13.06.2023 Spenden von insgesamt EUR 250,00 eingegangen.
Der Spende ist für den neuen Bürgerwald bestimmt. Die Bäume sollen im Herbst gepflanzt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Spende an
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
8. Mitteilungen / Verschiedenes
Die Zuwendung in Höhe von 11.590,00 € für das Haushaltsjahr 2023 aus dem Klimaangepassten Waldmanagement auf den Waldflächen ist eingegangen.
In der letzten Sitzung wurde bekannt gegeben, dass die Ortsgemeinde aus der Abrechnung der Investitionskosten für die KiTa Kunterbunt für das Jahr 2021 eine Erstattung von 49.792,04 erhält. Die Verwaltung teilte nun mit, dass dieser Betrag bereits verbucht und die Abrechnung vollständig abgeschlossen war. Es erfolgt somit keine Investitionsauszahlung.
Im Rahmen der Flurbereinigung wurde der forstwirtschaftliche Weg in schotterbauweise auf der Gommerscheider Höhe fertiggestellt. Da der Belag für Radfahrer, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer nicht geeignet ist, wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass es sich um einen Weg für „Belange des Forstes“ handele. Es soll aber noch einmal überprüft werden, ob nachgebessert werden kann. Die Gras-Krautstreifen mit Einzelbepflanzung werden im Herbst angelegt.
Die Ortsgemeinde hat noch keine Rückmeldung über die Bewilligung des LEADER-Antrages für den Stromanschluss der Grillhütte. Fristablauf war der 18.07.2023.
Die Gesamtkosten betragen netto 7.084,05 €. Die Förderquote liegt bei 60 %, sodass mit einer Förderung von 4.250,43 € gerechnet wird. Nach Bewilligung wird die Zähleranschlusssäule bestellt. Mit den Arbeiten soll im August 2023 begonnen werden.
Die Ausbaumaßnahme Mohnweg ist fertiggestellt und abgenommen. Zur Kennzeichnung der errichteten Fahrbahnverengungen wurden jeweils aus beiden Fahrtrichtungen rot-weiße Schraffenbaken angebracht.
Zur Kenntlichmachung der vier neu installierten Bodenschwellen ist es erforderlich, am Beginn der Straße jeweils das Hinweisschild „unebene Fahrbahn“ mit dem Text auf 200 m anzubringen. Dies ist wegen der Haftungsfrage der Ortsgemeinde erforderlich. Die Schilder sind bestellt. Leider umfahren PKW-Fahrer vermehrt die Bodenschwellen auf dem Bürgersteig.
Die Bepflanzung der Grünflächen in den Fahrbahnverengungen übernimmt Ratsmitglied Michael Mayer.
Bis zum 8.9.2023 können Anträge auf Zuweisung aus dem Investitionsstock 2023 gestellt werden. Die anstehenden Investitionen im Haus des Gastes kommen hierfür nicht in Frage, da bereits energetische Fördermittel zugesagt wurden und eine Doppelförderung nicht möglich ist. In der Novembersitzung soll die Vergabe der Fenster und der Heizung erfolgen.
Die Deutsche Glasfaser hat die Verbindungsleitungen von Kurtscheid nach Ehlscheid und Rengsdorf nach Ehlscheid fast abgeschlossen. Als Termin für den Start des Ausbaues in Ehlscheid im Tiefbau wurde August 2024 bekannt gegeben. Fertigstellung soll der November 2024 sein.
Der Bauhof im Mohnweg hatte bisher keine Hausnummer und es war schwierig, die Wegbeschreibung an Zulieferer usw. anzugeben. Von der Verwaltung wurde für den Bauhof der Ortsgemeinde die Hausnummer 2 vergeben.
Am 13.07.2023 fand die Informationsveranstaltung mit der Polizei Koblenz statt. In einem 2-stündigen Vortrag mit Kurzvideos und Bildern berichtete die Polizei über verschiedene Betrugsmaschen und verteilte Informationsmaterial.
Am 1.8.2023 um 15 Uhr soll im Lesesaal die nächste Veranstaltung mit Dagmar Fischer starten. Thema ist hier: Bewegung als Unterstützung im Alltag.
Anstehende Termine:
21.07.2023 - 18:00 Uhr Bauausschusssitzung
17.08.2032 - 17:00 Uhr Seniorenwaldbad
17.08.2023 - 18:00 Uhr Beigeordnetenbesprechung
06.09.2023 - 19:00 Uhr Gemeinderatsitzung
08.09.2023 - 17:30 Uhr Waldbegehung mit Herrn Grobbel
09.06.2024 Kommunal- und Europawahlen 2024
Die Vorsitzende bittet die Ratsmitglieder, diesen Termin möglichst bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen.
Für die Heimathalle wurde eine Waschmaschine angeschafft.
Am 13.05.2023 fand die offizielle Einweihungsfeier der neuen, gespendeten Spielgeräte auf dem Spielplatz der Ortsgemeinde Mayschoß-Laach an der Ahr statt. Ein Bericht wird im RW-Direkt am 21.07.2023 veröffentlicht.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, wann die Wald- und Wiesenwege freigeschnitten und gemulcht werden und ob die Buchen, welche auf dem Hinterfeld um liegen, mit der Rückemaschine rausgezogen werden.
Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 20.10 Uhr. Die Zuhörer verlassen den Sitzungsraum.
10. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden keine Beschlüsse gefasst.