Ergänzungssatzung „Drosselgasse“
Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheid hat am 13.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Drosselgasse“ gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB gefasst.
Im Zeitraum vom 23.01.2023 bis zum 24.02.2023 hat die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Die hier eingegangenen Stellungnahmen, haben zu einer Reduzierung des Geltungsbereichs geführt. Aus diesem Grund hat eine erneute frühzeitige Beteiligung im Zeitraum vom 22.05.2023 bis zum 23.06.2023 stattgefunden.
Das Plangebiet umfasst die in der beigefügten Planskizze mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.
Gemäß §13 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planurkunde, textlichen Festsetzungen sowie den Hinweisen (eine Begründung ist beigefügt), in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.
Die Einsichtnahme erfolgt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf. Dort kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden.
Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
(https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Aktuelles&Mitteilungen/Bauleitplanung/) unter der Rubrik „Ergänzungssatzung Drosselgasse“ zur Einsicht zur Verfügung.