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RW-Direkt
Ausgabe 32/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentliche Zahlungserinnerung

Steuern und Abgaben

Hierdurch wird gem. § 259 der Abgabenordnung an die Zahlung aller bereits fälligen und an die rechtzeitige Zahlung der im Monat August 2024 fällig werdenden Steuern nebst steuerlichen Nebenleistungen und Abgaben erinnert.

Zum 15.08.2024 werden insbesondere fällig:

Wasser-/Kanalgebühren

Grundsteuer

Hundesteuer

Gewerbesteuer

Wiederkehrender Beitrag

Die Zahlungen sind bis zum Fälligkeitstag an die Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach, unter Angabe der Kontonummer bzw. Haushaltsstelle, zu entrichten.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Zahlungen im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu entrichten. Ein Vordruck (SEPA-Lastschrift-Mandat) hierzu steht auch im Internet unter der Adresse www.rengsdorf-waldbreitbach.de bereit.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Steuer oder Abgabe entsteht Kraft Gesetz ein Säumniszuschlag.

Der Säumniszuschlag beträgt 1 v. H. des nach § 240 Abs. 1 AO abgerundeten rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Die allgemeine Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO) gilt nicht für Zahlungen durch Übersendung von Verrechnungsschecks.

Nicht gezahlte Beträge werden im Wege der Vollstreckung eingezogen; hierdurch entstehen dem Vollstreckungsschuldner zusätzliche Kosten.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

56579 Rengsdorf, 09.08.2024
Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach
gez. Berger, Kassenverwalter
Konten der Verbandsgemeindekasse: