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RW-Direkt
Ausgabe 32/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Friedof Anhausen

Grabräumung 2024

Wie bereits angekündigt wurden die Reihengräber in den Grabfeldern 23 und 24 in den letzten beiden Jahren eingeebnet. Für den Herbst 2024 (ab Anfang Oktober) ist die Räumung der Reihengräber im Grabfeld 20 (9 Stück) geplant. Ein Reihengrabfeld kann erst geräumt werden, wenn die Ruhefrist des „jüngsten“ Grabes in dem betreffenden Grabfeld abgelaufen ist.

Die Angehörigen werden vorab rechtzeitig angeschrieben und über die Bedingungen informiert.

Außerdem werden einige Wahlgrabstätten (Familiengräber) eingeebnet. Die Grabnutzungsberechtigten werden ebenfalls schriftlich informiert. Voraussetzung für die Räumung eines Wahlgrabes ist der Ablauf, in der Regel 25 Jahre, des zuletzt Bestatteten. Die Räumung, die Einebnung und die pflegegerechte Herrichtung stellt bei Wahlgräber einen großen Aufwand dar. Dieser Aufwand, auch bei den geräumten Grabflächen aus 2022 und 2023 nimmt oftmals ein ganzes Jahr in Anspruch.

Aus diesem Grund wird im Jahr 2025 kein Reihengrabfeld geräumt. Wie im August 2022 veröffentlicht ist die Räumung des Grabfeldes 12 (52 Stück) in 2026 geplant.