1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Nach §30 Abs. 2 der Gemeindeordnung sind die Ratsmitglieder vor Amtsantritt in öffentli-cher Sitzung durch den Ortsbürgermeister per Handschlag zu verpflichten. Dieses gilt auch für wiedergewählte Ratsmitglieder.
Ortsbürgermeister Thomas Boden informiert die Ratsmitglieder über Ihre Rechte und Pflichten, insbesondere der Treue- und Schweigepflicht, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§21,20) der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz.
Anschließend werden die Ratsmitglieder durch den Vorsitzenden per Handschlag im Namen der Ortsgemeinde Roßbach verpflichtet.
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der 1. Ortsbeigeordnete Jörg Gries übernimmt den Vorsitz.
Bei den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 ist Thomas Boden zum Ortsbürgermeister der Gemeinde Roßbach gewählt worden.
Nach §54 Abs.2 der GemO erfolgt die Ernennung des Ortsbürgermeisters durch den allge-meinen Vertreter, d. h. durch den noch im Amt befindlichen 1. Beigeordneten.
Der 1. Ortsbeigeordnete Jörg Gries fertigt die Ernennungsurkunde aus, liest diese vor und überreicht dieselbige an Herrn Thomas Boden, der damit zum Ortsbürgermeister ernannt ist.
Wegen Wiederwahl entfallen gemäß §54 Abs. 1 Satz 3 GemO die Vereidigung und Einführung.
Nach Ernennung zum Ortsbürgermeister legt Thomas Boden nach § 5 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz (KWG) sein Mandat nieder.
Dazu heißt es in §5 Abs. 4 KWG: „Wer zum Mitglied des Gemeinderates gewählt ist und die Wahl angenommen hat, darf nicht gleichzeitig ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde sein.
Als Ersatzperson rückt nunmehr Herr Stephan Dasbach in den Gemeinderat nach.
Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Stephan Dasbach ebenfalls durch Handschlag namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten.
3. Wahl von 2 Wahlhelfer/innen
Martin Krumscheid und Fabian Storck werden vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Auf Martin Krumscheid als Wahlhelfer entfallen folgende Stimmen:
Ja, 14, Nein -, Enthaltung, 1
Auf Fabian Storck als Wahlhelfer entfallen folgende Stimmen:
Ja, 15, Nein -, Enthaltung -
Dem Wahlausschuss gehören neben dem Ortsbürgermeister Thomas Boden somit die Ratsmitglieder Martin Krumscheid und Fabian Storck an.
4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Gem. §50 Abs. 1 GemO haben Ortsgemeinden bis zu drei ehrenamtlichem Beigeordneten. Die Wahl der Beigeordneten, deren Amtszeit jeweils auf die Wahlperiode des Rates begrenzt ist, obliegt dem Ortsgemeinderat.
Wählbar nach § 53 a Abs. 1 i. V. m. § 53 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung (GemO) ist „wer Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der BRD ist, am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.
Ehrenamtlicher Beigeordneter darf nicht sein, wer 1. nicht Bürger der Ortsgemeinde ist, 2. gegen Entgelt im Dienst der Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Verbandsgemeinde Mitglied ist, steht, 3. gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Verbandsgemeinde mit mindestens 50 v.H. beteiligt ist, 4. mit Aufgaben der Staatsaufsicht oder der überörtlichen Prüfung der Verbandsgemeinde beauftragt ist.
Für die Durchführung der Wahl ist § 40 GemO maßgebend.
Gewählt ist hiernach, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmen-gleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.
Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden.
Die Wahl der Beigeordneten hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen.
Der Bürgermeister darf gemäß § 36 Abs. 3 GemO an der Wahl nicht mitwirken. Es können zudem nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Die bei den Wahlen abgegebenen Stimmen werden durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt.
Die Beigeordneten sind nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Sie werden in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung. Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten erfolgt durch den Ortsbürgermeister.
4.1. 1. Ortsbeigeordnete/r
Ratsmitglied Jan Hammer schlägt Jörg Gries als 1. Ortsbeigeordneten vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 0
Jörg Gries nimmt die Wahl zum 1. Beigeordneten an. Ortsbürgermeister Thomas Boden überreicht Herrn Jörg Gries die Ernennungsurkunde. Wegen Wiederwahl kann auf die Vereidigung und Einführung in das Amt gem. § 54 Abs. 1 S. 3 GemO verzichtet werden.
4.2. 2. Ortsbeigeordnete/r
Ratsmitglied Jan Hammer schlägt Kirsten Heumann als 2. Ortsbeigeordnete vor.
Ratsmitglied Alexander Paganetti schlägt Günther Fröhlich als 2. Ortsbeigeordneten vor.
Kirsten Heumann, Ja-Stimmen: 9
Günther Fröhlich, Ja-Stimmen: 6
Abstimmungsergebnis: Kirsten Heumann gewinnt die Wahl
Kirsten Heumann hat urlaubsbedingt nicht an der Sitzung teilgenommen, jedoch vorher schriftlich Ihre Kandidatur dem Ortsbürgermeister mitgeteilt und im selben Schriftstück die Annahme des Amtes erklärt, sofern sie wiedergewählt wird.
Die Ernennung der Beigeordneten Kirsten Heumann wird in der kommenden Ratssitzung erfolgen. Da Kirsten Heumann als 2. Beigeordnete wiedergewählt wurde, kann bei der nächsten Sitzung auf die Vereidigung und Einführung in das Amt, gem. § 54 Abs. 1 S. 3 GemO, verzichtet werden.
4.3. 3. Ortsbeigeordnete/r
Ratsmitglied Martina Prangenberg schlägt Günter Fröhlich als 3. Ortsbeigeordneten vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0
Günter Fröhlich nimmt die Wahl zum 3. Ortsbeigeordneten an. Es erfolgt die Vereidigung mit Einführung in das Amt und Übergabe der Ernennungsurkunde durch den Ortsbürgermeister Thomas Boden.
5. Benennung Mitglieder für den Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach
Für den Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach benennt die Ortsgemeinde Roßbach.
Ewald Dasbach
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Somit ernennt Ortsbürgermeister Thomas Boden Ewald Dasbach als Vertreter der Gemeinde für den Seniorenbeirat der VG.
6. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. §94 Gemeindeordnung
Der Ortsgemeinde liegt eine Spende über 10.000,00 € von der Firma Niedax GmbH und Co.KG vor, die für die Anschaffung eines Sonnenschutzes in der Kita Roßbach verwendet werden soll.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
7. Informationen aus der Gemeinde; Beantwortung von Anfragen
Herr Günter Fröhlich stellt sich und die Ratsmitglieder der „Bürger für Roßbach“ mit einer Rede den Anwesenden Gästen und den übrigen Ratsmitgliedern vor.
Zu den Fragen aus der Bürgerschaft während der Einwohnerversammlung am 15.05.2024 hinsichtlich Hochwassergefahren durch Totholz im Bereich von Oberbuchenau und Arnsau kann Herr Thomas Boden folgendes berichten:
Die Kreisverwaltung Neuwied als untere Wasserbehörde hat Kontakt mit dem Eigentümer vom Gut Oberbuchenau über die Beseitigung der Holzstapel direkt an der Wied aufgenommen.
Bezüglich der Entfernung von Totholz in der Hanglage an der Arnsau bedarf es noch einer rechtlichen Prüfung.
Bezüglich einer Informationsveranstaltung seitens der Deutschen Glasfaser hat Herr Thomas Boden den Kontakt zum Glasfaserbeauftragten der Verbandsgemeinde, Herr Daniel Börner, aufgenommen.
Nach Auskunft von Herr Börner wird der Starttermin frühestens im nächsten Jahr für Roßbach sein.
Vor dem Starttermin findet rechtzeitig eine Besprechung, ein sogenanntes „Bau Kick Off“ Gespräch mit den Verantwortlichen statt.
Herr Börner steht sehr gerne für individuelle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Glasfaserausbau jederzeit zur Verfügung.
8. Verabschiedung ausscheidender Ratsmitglieder
Folgende Ratsmitglieder sind aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Sie wurden von Ortsbürgermeister Thomas Boden in der Reihenfolge nach der Zeit ihrer Ratszugehörigkeit aufgerufen und verabschiedet.
Matthias Hombeul - 2 Jahre
Paul Boden – 3 Jahre
Michael Hesseler – 5 Jahre
Rainer Prangenberg – 5 Jahre
Heinz Klein – 10 Jahre
Beate Boden-Rott – 15 Jahre
Gregor Krumscheid – 20 Jahre
Eine besondere Ehrung wird dabei Gregor Krumscheid ausgesprochen. Für 20 Jahre Ratsmitgliedschaft wird ihm die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz verliehen.
Die Verleihung erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung, da Gregor Krumscheid leider an dem Abend verhindert war.
Ortsbürgermeister Thomas Boden hat sich auch bei seinem bisherigen 3. Beigeordneten, Alexander Paganetti, für die Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren bedankt.
Alexander hat die Position des 3. Beigeordneten an Günter Fröhlich abgegeben, wird aber weiterhin dem neuen Gemeinderat angehören.