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RW-Direkt
Ausgabe 32/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Niederschrift über die Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Thalhausen am 22.07.2024

Öffentlicher Teil

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Nach § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung sind die Ratsmitglieder vor Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch den Ortsbürgermeister per Handschlag zu verpflichten. Dies gilt auch für wiedergewählte Ratsmitglieder.

Uwe Zisgen informiert die Ratsmitglieder über ihre Rechte und Pflichten, insbesondere der Treue- und Schweigepflicht, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz.

Anschließend werden die Ratsmitglieder durch den Vorsitzenden per Handschlag im Namen der Ortsgemeinde Thalhausen verpflichtet.

Ein Kommunalbrevier wird jedem Ratsmitglied gegen Ende der Sitzung ausgehändigt.

2. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

Bei den Direktwahlen am 09.06.2024 ist Herr Florian Schäfer zum Ortsbürgermeister gewählt worden. Nach § 54 Abs. 2 GemO erfolgt die Ernennung durch deren noch im Amt befindlichen Vorgänger oder durch den allgemeinen Vertreter.

Der bisherige 1. Beigeordnete, Uwe Zisgen, verliest die Ernennungsurkunde und überreicht sie Herrn Florian Schäfer.

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgt gem. § 54 Abs. 1 GemO die Vereidigung und die Einführung in das Amt.

Ortsbürgermeister Florian Schäfer bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und freut sich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Durch die Wahl und Ernennung zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Thalhausen, scheidet Florian Schäfer als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat aus (§ 5 Abs. 4 KWG).

Als Nachfolger wird Kai Bak per Handschlag von Ortsbürgermeister Florian Schäfer im Namen der Ortsgemeinde Thalhausen zum neuen Ratsmitglied verpflichtet.

3. Wahl von 2 Wahlhelfer/innen

Der neue Ortsbürgermeister Florian Schäfer übernimmt den Vorsitz.

Zu Wahlhelfern werden einstimmig Frank Blum und Dirk Lemgen gewählt.

4. Wahl der Beigeordneten Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Bürgermeister Breithausen erläutert den Anwesenden kurz das Verfahren hierzu.

a) Sachverhalt

Gem. § 50 Abs. 1 GemO haben Ortsgemeinden bis zu drei ehrenamtliche Beigeordnete. Die Wahl der Beigeordneten, deren Amtszeit jeweils auf die Wahlperiode des Rates begrenzt ist, obliegt dem Ortsgemeinderat.

Wählbar nach § 53a Abs. 1 i.V.m. § 53 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung (GemO) ist „wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der BRD ist, am Tage der Wahl das 23. Lebensjahr vollende hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.

Ehrenamtlicher Beigeordneter darf nicht sein, wer 1. Nicht Bürger der Ortsgemeinde ist, 2. Gegen Entgelt im Dienst der Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbands, bei dem die Verbandsgemeinde Mitglied ist, steht, 3. Gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Verbandsgemeinde mit mindestens 50 v.H. beteiligt ist, 4. Mit Aufgaben der Staatsaufsicht oder der überörtlichen Prüfung der Verbandsgemeinde beauftragt ist.

Für die Durchführung der Wahl ist § 40 GemO maßgebend.

Gewählt ist hiernach, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.

Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt.

Führ auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden.

Die Wahl der Beigeordneten hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen.

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Florian Schäfer, darf gem. § 36 Abs. 3 GemO an der Wahl nicht mitwirken. Es können zudem nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar vor der ‚Wahl vorgeschlagen worden sind. Die bei den Wahlen abgegebenen Stimmen werden durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt.

Die Beigeordneten sind nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu Ehrenbeamten zu ernennen.

Sie werden in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten erfolgt durch den Ortsbürgermeister.

Beschluss:

Durchführung der Wahl gem. kommunalrechtlichen Vorgaben und folgenden Vorschlägen

Erster Beigeordneter

Uwe Zisgen

Beigeordnete (2. Beigeordnete)

Gabriele Kurz

4.1. 1. Beigeordnete/r

Der 1. Ortsbeigeordnete ist der Vertreter des Ortsbürgermeisters. Herr Uwe Zisgen wird einstimmig zum 1. Ortsbeigeordneten gewählt. Der Vorsitzende verliest die Ernennungsurkunde.

Wegen der Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4.2. 2. Beigeordnete/r

Frau Gabriele Kurz wird einstimmig zur 2. Ortsbeigeordneten gewählt. Der Vorsitzende verliest die Ernennungsurkunde, nimmt die Vereidigung und anschließend die Einführung in das Amt vor.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

5. Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Thalhausen

a) Sachverhalt:

Gem. § 25 GemO haben die Ortsgemeinden eine Hauptsatzung zu erlassen. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (= Zustimmung von 7 Ratsmitgliedern).

Gegenüber der bisherigen Hauptsatzung sollen neben redaktionellen Anpassungen auch verschiedene inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden.

Als Grundlage für den Satzungsentwurf dient auch das vom Gemeinde- und Städtebund herausgegebene aktuelle Satzungsmuster.

Gem. § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung beschließt der Ortsgemeinderat, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen, die gem. § 14 EGovGRP noch in einer amtlichen Zeitung erforderlich sind, zu veröffentlichen sind. Die Verwaltung schlägt vor, dass diese öffentlichen Bekanntmachungen weiterhin im Amtsblatt „RW-Direkt“ erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung hat diese Änderung den Vorteil, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach einerseits flexibler und zeitgerecht handeln können und andererseits dennoch das Amtsblatt für verpflichtende Bekanntmachungen (v.a. Satzungen) sowie wichtige Informationen für die Bürger erhalten bleibt.

Des Weiteren wird die Anzahl der Ausschussmitglieder und die Ausschussbezeichnungen in § 2 der Hauptsatzung angepasst.

Da die Hauptsatzung Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und der Beigeordneten enthält (hier Aufwandsentschädigung der Beigeordneten, Sitzungsgelder für Beigeordnete), ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 GemO das Stimmrecht des Vorsitzenden. Daher sind für den Satzungsbeschluss zwei Abstimmungen erforderlich. Zunächst ist ohne die Stimme des Vorsitzenden über die Bestimmungen, die die Aufwandsentschädigung betreffen abzustimmen, sodann über die restlichen grundsätzlichen Bestimmungen. Die getrennte Abstimmung wird in der Niederschrift gem. VV Nr. 3 zu § 25 festgehalten.

Beschluss:

1. Der Ortsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung in der vorgelegten Fassung (2 Abstimmungen wie im Sachverhalt erläutert)

Abstimmungsergebnis Aufwandsentschädigung

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsergebnis über die Änderung der restlichen Bestimmungen in der Hauptsatzung (Ausschüsse)

Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

2. Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, dass öffentliche Bekanntmachungen, soweit dies durch Rechtsvorschrift bestimmt ist, im Amtsblatt „RW-Direkt“ erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

6. Bildung der Ausschüsse und Wahl der Vertreter in Verbandsversammlungen der Zweckverbände

a) Sachverhalt

Nach § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) kann der Gemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Alles Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitglieder und die Zusammensetzung (Ratsmitglieder bzw. sonstige Bürger) hat der Ortsgemeinderat zu bestimmen. Diese Bestimmungen werden dementsprechend in der Hauptsatzung getroffen.

Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden aufgrund von Vorschlägen der im Ortsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt (§ 45 Abs. 1 S. 1 GemO). In den Ausschüssen muss sich das politische Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Fraktionen widerspiegeln (unterstellt natürlich, verschiedene Fraktionen sind vorhanden).

Ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen Fraktionen ist vorliegend zulässig und in der Praxis allgemein üblich.

Die Verwaltung schlägt dem Ortsgemeinderat vor, sich für die Wahl der Ausschüsse jeweils auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag zu verständigen, über den dann gemeinsam abgestimmt werden kann.

Beschluss:

Auf der Grundlage des Wahlvorschlages werden die in der Anlage aufgeführten Personen in die jeweiligen Ausschüsse gewählt. Die Wahl erfolgt jeweils für jeden Anlass en bloc per Akklamation.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO

Rechnungsprüfungsausschuss

Hier werden vorgeschlagen: Carsten Schrader und Dieter Hermann.

Als Vertreter: Tommy Steinebach und Alexandra Forster

Der Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen.

Zweckverband Kirchspiel Anhausen

Hier werden vorgeschlagen Florian Schäfer und Volker Lemgen.

Als Vertreter: Gabriele Kurz und Uwe Zisgen.

Der Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen.

Forstzweckverband Rengsdorf

Für den Forstzweckverband wird Ortsbürgermeister Florian Schäfer vorgeschlagen.

Als Vertreter Uwe Zisgen.

Der Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen.

Kindertagesstätten-Ausschuss

Hierfür werden vorgeschlagen Florian Schäfer und Alexandra Forster.

Als Vertreter Uwe Zisgen und Mike Sigel.

Der Wahlvorschlag wird einstimmig angenommen.

7. Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder

Ortsbürgermeister Florian Schäfer bedankt sich bei den ausgeschiedenen Ratsmitglieder Andrea und Jörg Löffler und John Tabatt für ihre langjährige Mitarbeit im Gemeinderat und überreicht Geschenke als Dank.

Eine weitere besondere Danksagung übernimmt Bürgermeister Hans-Werner Breithausen mit einer Ehrenurkunde für Andrea Löffler für Ihre 20-jährige Tätigkeit im Gemeinderat.

8. Informationen/Verschiedenes

  • Ortsbürgermeister Florian Schäfer bittet die Anwesenden um Vorschläge für Vertreter des Seniorenbeirates der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach. Vorschläge können bei ihm bis Ende August eingereicht werden.
  • Weiterhin teilt er mit, dass das diesjährige Heimat-Jahrbuch 2025 ab Herbst erscheinen wird. Auch hierfür nimmt er Bestellungen bis Ende August entgegen.
  • Bürgermeister Hans Werner Breithausen bedankt sich am Ende der Sitzung insbesondere bei Florian Schäfer und Uwe Zisgen für die Durchführung der Konstituierenden Sitzung, sowie bei den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern für deren langjährige Tätigkeit im Gemeinderat.

Glückwünsche gehen an den neuen Ortsbürgermeister, die Beigeordneten und Ratsmitgliedern. Er wünscht allen eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.