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RW-Direkt
Ausgabe 32/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Friedhof Anhausen

Benutzung von Zapfstellen und Gießkannen

Die Folgen des Klimawandels sind auch auf unserem Friedhof spürbar. Längere Hitze- und Trockenperioden führen dazu, dass Pflanzen und Bäume ohne zusätzliche Bewässerung nicht mehr ausreichend versorgt werden. Um Gräber und Bäume würdevoll zu erhalten, ist daher eine regelmäßige Bewässerung notwendig. Die Pflanzung trockenresistenter und pflegeleichter Gewächse ist daher sinnvoll. Ebenfalls die sparsame Nutzung der Gießkanne zur Vermeidung von Wasserverschwendung. Das Abgießen von Grabplatten, ist eine solche Verschwendung.

Immer wieder werden Gießkannen entwendet, beschädigt oder Brauseköpfe abgerissen und abgeschnitten. Wem nicht gefällt, was zur Verfügung gestellt wird, der sollte sich eigene Gießkannen mitbringen. Auch wird mit friedhofseigenen Gießkannen Unkrautvernichtungsmittel verteilt, dass ist verboten! Es werden z.Zt. keine Ersatzkannen mehr beschafft.

Der Friedhofsträger ist nicht verpflichtet Wasserstellen und Gießkannen zur Verfügung zu stellen.

Zur Bewässerung der Bäume wird künftig Regenwasser, soweit vorhanden, genutzt. Die Grünflächen werden nicht bewässert. Die Neuanlage Rasenflächen erfolgt im Herbst.

Abfallbeseitigung

Die Nutzung des Containers für Grünabfälle und organische Stoffe funktioniert sehr gut.

Die Vorsortierung durch die bereitgestellte Gitterbox und Körbe ist zwar umständlich aber effektiv.

Eine dezentrale Abfallsammlung wurde wegen der maßlosen Nutzung der Abfallkörbe einiger Angehöriger eingestellt. Es finden sich zwar immer noch verblühte Pflanzen und Blütenreste in Hecken und Sträucher, da manche Friedhofsbesucher offensichtlich den Weg zum zentralen Abfallbehälter nicht kennen oder finden.

Unkrautbeseitigung

Der großflächige Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln ist auf dem Friedhof nicht erlaubt.

Trotz schlechter Witterungsbedingungen für Blumen und anderer Grabpflanzen wächst Unkraut. Für die Beseitigung, auch außerhalb der Einfassung, sind die Angehörigen bzw. Grabnutzungsberechtigten zuständig. Die Abdeckung mit Split ist keine Beseitigung! Wenn es auch nicht jedem bewußt ist, eine Grabeinfassung hat vier Seiten.