Gemäß Art. 1 Nr. 6 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) in Verbindung mit § 97 Gemeindeordnung (GemO) teilen wir mit, dass derEntwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung in der Sitzung am 07.09.2023 vorgelegt wird.
In der Zeit vom 24.08.2023 bis 07.09.2023 liegt der o.a. Entwurf während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, Fachbereich 2 -Finanzen-, Rengsdorf, aus. Unter www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Gemeinden&Infrastruktur/
Gemeinden/Niederbreitbach/Offener Haushalt ist der Entwurf ebenfalls einzusehen.
Die Einwohner der o.a. Gemeinde haben die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie Vorschläge zum o.a. Haushaltsentwurf bei der o.a. Stelle, einzureichen.