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RW-Direkt
Ausgabe 33/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am 01.10.2023

Der Wahlvorstand für den Wahlkreis Neuwied zum Wahlgang I - Wahl der Vertreter der Inhaber land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - hat in seiner Sitzung am 11.08.2023 den folgenden Wahlvorschlag unter dem Kennwort „Schreiber“ zugelassen und endgültig festgestellt:

1. Bewerber

Dipl.-Ing.(FH), Landwirt Ulrich Schreiber, geb. 1958, Waldhof, 56269 Dierdorf

2. Stellvertreter

Winzer, Sebastian Schneider, geb. 1982, Auf dem Rümmer 25, 56598 Rheinbrohl

Da nur ein Wahlvorschlag eingegangen und vom Wahlausschuss zugelassen worden ist, gelten die vorgeschlagenen Bewerber als gewählt. Die Wahlhandlung entfällt daher im Wahlgang I gemäß § 7 Abs. 5 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) vom 28. Juli 1970 (GVBl. S. 309), zuletzt geändert durch Artikel 46 des Gesetzes vom 15. September 2009 (GVBl. S. 333), BS 780 - in Verbindung mit § 12 der Landwirtschaftskammerwahlordnung vom 18. September 1970 (GVBl. S. 380), BS 780-1-1, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juli 2005 (GVBl.S. 297).

Soweit in den Veröffentlichungsorganen der Verbandsgemeinden sowie der Stadt Neuwied bereits die Aufforderung zur Eintragung ins Wählerverzeichnis ergangen ist, wird diese hiermit widerrufen.

56564 Neuwied, den 11.08.2023
Achim Hallerbach
Landrat des Landkreises Neuwied
als Wahlleiter des Wahlganges I