I.
Auf Grund des § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung vom 31. Jan.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen vom 12.11.1986 in der Fassung vom 21.07.1992 wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 13. Juli 2023 für das Haushaltsjahr 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 08. August 2023 hiermit bekanntgemacht wird:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 122.100,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 418.249,00 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -296.149,00 €
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -307.540,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 30.000,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 88.500,00 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf -58.500,00 €
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag -366.040,00 €
Die §§ 2 bis 5 bleiben unverändert
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 betrug 1.214.413,31 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 beträgt 1.214.413,31 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt 918.264,31 €
II.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 21. August 2023 bis 29. August 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.