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RW-Direkt
Ausgabe 33/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Straßenreinigung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

viele von Ihnen pflegen ihre Gärten und Grundstücksgrenzen vorbildlich und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Unfallschutz und letztendlich auch zum gesamten Erscheinungsbild unserer Ortsgemeinde. Leider gibt es aber wie jedes Jahr Anwohner, die der Kehr- und Reinigungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen.

Ich möchte Sie hiermit an Ihre Straßenreinigungspflicht erinnern.

Bitte achten Sie darauf, die Gehwege und Straßen regelmäßig zu reinigen. Hierzu gehört auch, wucherndes Unkraut zu entfernen, beziehungsweise in den Gehweg ragende Hecken und Äste zurückzuschneiden. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe oder Gräben ist unzulässig.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend, die Sie auf der Homepage der Ortsgemeinde, www.oberhonnefeld.de, im Downloadbereich finden.

Harald Berndt,Ortsbürgermeister