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RW-Direkt
Ausgabe 33/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Roßbach (Wied),

Flur 22, Flurstück 17/1, Gebäude- und Freizeitfläche,

Am Weiyer, groß 0,1282 ha

Flur 22, Flurstück 17/2, Landwirtschaftsfläche,

Am Weiyer, groß 0,5198 ha

Flur 22, Flurstück 13, Waldfläche, Im Reeg, groß 0,1573 ha

Flur 22, Flurstück 24, Landwirtschaftsfläche, In der Breitscheiderwies, groß 0,1571 ha

Flur 22, Flurstück 19, Landwirtschaftsfläche, Am Weiyer, groß 0,7407 ha

Nur Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.

Diese Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.