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RW-Direkt
Ausgabe 33/2026
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung Zweckverband Kirchspiel Anhausen

Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof in Anhausen

(Grabfeld-Nr.: 12, Reihengräber, diverse Wahlgräber)

Hiermit geben wir zur Kenntnis, dass die Ruhefristen bei den nachstehend aufgeführten Grabstätten abgelaufen sind:

Ablauf Ruhefrist der Reihengräber (Grabfeld 12)

Anna Margarete Wagner

Astrid Inge Kurz

Martin Fick

Oliver Schäfers

Wilfried Kurz

Emma Blum

Edith Herta Erber

Lydia Enders

Willy Henn

Friedrich Eduard Blum

Magdalena Waldmann

Anna Maria Christina Kaisen

Pauline Kurz

Dieter Fritsch

Dorothea Bender

Ottilie Freund

Ingrid Felizitas Elisabeth Bergmann

Helmut Kurz

Klara Gärtner

Auguste Wolff

Marta Haag

Karl Heinz Schmidtborn

Hermann Klein

Helmut Wilhelm Möller

Margot Blum

Martha Hofmann

Martin Blum

Lilly Thiel

Willi Erich Hermann Klugmann

Frieda Krunkel

Hilda Kurz

Erna Blum

Egon Müller

Marianne Fußeder

Anna Schmuck

Hubert Hoffmann

Katja Hoffmann

Elisabeth Magdalena Reinermann

Sofie Magarethe Louise Jacobs

Martha Lehmann

Nicole Troß

Engelbert Holewik

Irma Vogtmann

Dirk Merklinghaus

Frieda Rüdig

Willi Würges

Johannes-Joachim Weger

Johann Dück

Julius Siegel

Elfriede Ballay

Günter Wilhelm Blum

Ablauf der Nutzungszeit bzw. Ruhefrist diverser Wahlgräber

Erich und Paula Falk

Anneliese und Maria Meinhardt

Karl und Mathilde Einenkel

Horst und Jürgen Wolf

Luise und Jakob Köllner

Rudolf und Marta Knirsch

Martin und Margarethe Wals

Karl und Emma Petry

Wilhelm und Frieda Juhn

Elfriede und Albert Troß

Johann und Ilse Schmitz

Die Nutzungsberechtigten wurden, soweit möglich, schriftlich informiert.

Die Räumung soll im Oktober 2026 erfolgen.

Wir verweisen auf § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung des Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen und bitten die Angehörigen, falls die Räumung durch Sie selbst durchgeführt wird, die Grabmale (Gedenksteine, Einfassungen und sonstige Anlagen einschl. Fundamentebis zum 30. September 2026 vollständig zu entfernen, wobei wir darauf hinweisen, dass die Grabmale entsorgt werden müssen.

Die Räumung in Eigenregie ist vorher mit Herrn Henn (02639/1209 oder 0171/1408831) abzustimmen.

Sollten Grabstellen bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeräumt sein, erfolgt die Räumung auf Kosten der Verpflichteten durch die Friedhofsverwaltung. Die Grabmale gehen dann entschädigungslos in das Eigentum des Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen über.

Für die Räumung einer Reihengrabstätte werden 220,00 € und bei einer Wahlgrabstätte werden je Grabstelle 220,00 € berechnet.

Dieser Betrag ist bis spätestens 30. September 2026 unaufgefordert auf eines der Konten der Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach unter Angabe des

Namens des/der Verstorbenen und der Haushaltsstelle 23 / 55312.44250 zu zahlen.

Sparkasse Neuwied

IBAN DE23 5745 0120 0004 0008 40

Raiffeisenbank Neustadt eG

IBAN DE60 5706 9238 0000 1024 53

Westerwald Bank eG

IBAN DE62 5739 1800 0076 1584 01

VR Bank RheinAhrEifel

IBAN DE73 5776 1591 0091 7409 00

Rengsdorf, den 14.08.2026 
Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach
Pierre Fischer, Verbandsvorsteher