gem. § 4 Abs. 5 und § 6 Abs. 5 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) anlässlich des Jahrsfelder Marktes in Straßenhaus am Donnerstag, dem 07. September 2023 sowie den Kirmesveranstaltungen in Straßenhaus, Hardert und Rengsdorf, am Samstag, dem 09. September 2023
(Ausnahme vom Schutz der Nachtruhe)
Aufgrund der Durchführung des Jahrmarktes in Straßenhaus, sowie der Kirmes in Straßenhaus, Hardert und Rengsdorf, als kulturelle Brauchtumsveranstaltungen und Ereignisse mit besonderer kommunaler Bedeutung, wird gemäß § 4 Abs. 5 i.V.m. § 6 Abs. 5 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) in der zur Zeit geltenden Fassung gestattet, am Donnerstag, dem 07. September 2023 und am Samstag, dem 09. September 2023 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr auf dem Gelände des Marktplatzes in Straßenhaus, auf dem Dorfplatz in Hardert sowie auf dem Waldfestplatz in Rengsdorf entgegen den Verboten des § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 LImSchG Geräte, die der Erzeugung oder der Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte zu betreiben.
Die Immissionsrichtwerte werden aus diesem Grund für die Zeit von
08.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf 70 db(A)
22.00 Uhr bis 24.00 Uhr auf 55 db(A)
festgesetzt.
Geräuschspitzen dürfen die festgesetzten Werte in der Zeit bis 22.00 Uhr um 20 db(A) und in der Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr um 10 db(A) überschreiten.