vom 23. August 2024
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheid hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||||
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.621.548,00 € | 0,00 € | 4.621.548,00 € |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.918.670,00 € | 0,00 € | 4.918.670,00 € |
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| der Jahresfehlbetrag auf | -297.122,00 € | 0,00 € | -297.122,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||||
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -80.144,00 € | 0,00 € | -80.144,00 € |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.245.000,00 € | 0,00 € | 1.245.000,00 € |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.957.500,00 € | 0,00 € | 1.957.500,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -712.500,00 € | 0,00 € | -712.500,00 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 792.644,00 € | 0,00 € | 792.644,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0,00 € um | 0,00 € auf | 0,00 € | ||
| verzinste Kredite von bisher | 0,00 € um | 0,00 € auf | 0,00 € | ||
| zusammen von bisher | 0,00 € um | 0,00 € auf | 0,00 € | ||
und bleibt damit unverändert.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verbindlichkeiten, die in künftigen Haus-haltsjahren zur Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0,00 Euro festgesetzt und wird damit nicht geändert.
(Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse)
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht geändert.
Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug — 11.004.459,26 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt — 10.417.314,26 Euro,
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt — 10.120.192,26 Euro.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.08.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 26. August 2024 bis 03. September 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.