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RW-Direkt
Ausgabe 35/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 24. Sitzung des Ortsgemeinderates Breitscheidam 18.07.2023

1. Kommunaler Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz; Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Am 29.11.2022 startete die Landesregierung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbanden die Kommunale Klimaoffensive. Diese Klimaoffensive besteht aus 2 Teilen:

1.) dem Kommunalen Klimapakt (KKP)

2.) dem Kommunalen Investitionsprogram Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Im hier behandelten TOP wird über den Beitrag zu 1.) beraten und Beschluss gefasst. Die zu

2.) im KIPKI bereit gestellten Fördermittel werden zentral über die Verbandsgemeinde

verwaltet und verausgabt.

1. Kommunaler Klimapakt (KKP)

Dieser ist Gegenstand der aktuellen Beschlussvorlage. Die Teilnahme an diesem KKP ist für die Kommunen freiwillig und kostenfrei. Wenn eine Teilnahme gewünscht ist, wird neben dem Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde auch ein Beitrittsbeschluss der jeweiligen Ortsgemeinde benötigt.

Der KKP stellt ein gegenseitiges Leistungsversprechen ohne Verpflichtungen dar:

Mit dem Beitritt zum KKP bekennt sich die jeweilige Kommune zu den Klimaschutzzielen des Landes und verpflichtet sich, ihre Anstrengungen im Hinblick darauf weiter zu verstärken und schrittweise weitergehende und über das Bisherige hinausgehende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausemmissionen und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zu ergreifen.

Im Gegenzug erhalt sie individuelle Beratung und Unterstützung z.B. bei der Förderantragstellung durch die Energieagentur (EA RLP) im Bereich Klimaschutz und durch das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen (KfK RLP) im Bereich Klimafolgenanpassung.

Perspektivisch sollen KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Die im Anhang beigefugte Beitrittserklärung kann sei dem 01.03.2022 gebündelt über die Verbandgemeindeverwaltung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) RLP abgegeben werden. Die Beitrittserklärung zum KKP mit den Maßnahmen ist eine Selbstbindung ohne Sanktionsmechanismus. Mit ihrer Abgabe erfolgt automatisch der Beitritt zum KKP, ohne dass noch eine Annahme der Erklärung erfolgen muss.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Breitscheid beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) des Landes Rheinland-Pfalz über die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

2. Firma IVH GmbH, 53577 Neustadt/Wied, Herr Napierski, Vorstellung Photovoltaik Schule und Kita

Die Vorsitzende übergibt an Herrn Napieski von der Firma IVH GmbH.

Herr Napierski stellt dem Rat die beiden Projekte vor und klärt offene Fragen.

3. Rückbau Pflasterabschnitt in der Fahrbahn der L 256

a) Sachverhalt:

Ab der 28.KW beginnt die LBM (Landesbetriebe Mobilität) in Breitscheid mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt der L 256 im 4. BA an der Einmündung der Waldstraße. Im Anschluss erfolgt der Ausbau des 3. BA in Richtung Ortsausgang. Die Bauarbeiten finden unter einer Vollsperrung statt.

Bei einem Ortstermin am 04.07.2023 hat die LBM vorgeschlagen im Zuge der Bauarbeiten den Pflasterabschnitt in der Fahrbahn des Einmündungsbereiches der Kirchstraße auszubauen und durch eine Asphaltoberfläche zu ersetzen. Aufgrund des Alters des Pflasterabschnittes wurden diese Arbeiten vor Ort allgemein als sinnvoll erachtet.

Diese Arbeiten würden von der LBM übernommen und gehen nicht zu Lasten der Ortsgemeinde.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der o.g. Pflasterabschnitt der L 256 durch die LBM mittels einer Asphaltoberfläche erneuert wird.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4. Neubau der Straßenbeleuchtung entlang des aktuellen Ausbaus der L 256

a) Sachverhalt:

Ab der 28.KW wird seitens der Landesbetriebe Mobilität LBM mit dem Ausbau des 3. und 4. Bauabschnittes (BA) der L 256 in Breitscheid begonnen.

Im Zuge der Bauarbeiten werden seitens der Ortsgemeinde auch Gehwege entlang der Ortsdurchfahrt der Landesstraße gebaut.

Hierbei werden Erdkabel und Fundamente für eine neue Straßenbeleuchtung errichtet, da die vorhandene Beleuchtungsanlage keine DIN gerechte Ausleuchtung sicherstellt und zudem aufgrund des Alters eine erhöhte Wartung erfordert.

Auf Veranlassung der Ortsgemeinde hat die Bauverwaltung der VG Rengsdorf-Waldbreitbach eine Kostenschätzung für 2 verschiedene Leuchtentypen erstellt. Zum einen handelt es sich um technische Leuchten des Typs „LED-Aufsatzleuchte“ und zum anderen um dekorative „Bogenleuchten“ (s.u.).

Die neuen Leuchten werden demnach für den 3. und 4. Bauabschnitt benötigt.

Da die vorhandenen Leuchten oberirdisch über Dachständer mit Strom versorgt werden, muss neben einem Rückbau dieser oberirdischen Leitungen auch ein neuer Schaltschrank errichtet werden, um die neue Erdverkabelung mit der vorhandenen Beleuchtung der angrenzenden Straßen zu verknüpfen.

Grundsätzlich sind für die Errichtung der neuen Straßenbeleuchtung „wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ nach dem Kommunalabgabengesetz zu erheben.

In Abhängigkeit einer noch ausstehenden lichttechnischen Berechnung werden für den 3. und 4. BA bei den LED-Aufsatzleuchten ca. 15 Stck. benötigt.

Die Kostenschätzung inkl. einem Schaltschrank beläuft sich auf ca. 65.000,- € -brutto-.

In Abhängigkeit einer noch ausstehenden lichttechnischen Berechnung werden für den 3. und 4. BA bei den LED-Schirmleuchten ca. 18 Stck. benötigt.

Die Kostenschätzung inkl. einem Schaltschrank beläuft sich auf ca. 88.000,- € -brutto-.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt beim Ausbau der L 256 den Leuchtentyp Kofferleuchte (65.000,- €) zu verwenden.

Die Bauverwaltung wird mit der Planung und Ausschreibung der o.g. Straßenbeleuchtung beauftragt.

Die Ortsbürgermeisterin wird zudem ermächtigt, den Auftrag für die Errichtung der Straßenbeleuchtung an den wenigstfordernden Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltung: 1

5. Verschiedenes

Es kommt die Frage, auf welchem Stand die Fockenbachtalstraße sei.

Herr Breithausen gibt Erklärungen ab.

10. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

Bei zwei Bauangelegenheiten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Einem Grundstückstausch wird zugestimmt.

Es wird ein Grundsatzbeschluss gefasst, eine gewerbliche Baufläche zu entwickeln.