Öffentlicher Teil
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Ortsbürgermeister Achim Braasch unterrichtet die neu gewählten Ratsmitglieder über die Bestimmungen der §§ 30 Absatz 1, 20, 21 und 22 der Gemeindeordnung. Anschließend verpflichtet er jedes Ratsmitglied einzeln durch Handschlag namens der Gemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
| 2. | Ernennung des Ortsbürgermeisters |
Bei den Direktwahlen am 09.06.2024 ist Herr Achim Braasch zum Ortsbürgermeister gewählt worden. Nach § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung erfolgt die Ernennung des Ortsbürgermeisters durch den allgemeinen Vertreter. Der bisherige erste Beigeordnete, Frank Hoffmann, fertigt die Ernennungsurkunde aus, liest diese vor und überreicht sie Herrn Braasch, der damit zum Ortsbürgermeister ernannt ist.
Wegen Wiederwahl entfallen gemäß § 54 Abs. 1 S. 3 Gemeindeordnung die Vereidigung und Einführung.
| 3. | Wahl von Wahlhelfern |
Als Wahlhelfer werden die Ratsmitglieder Julian Breithausen und Maik Neitzert vorgeschlagen. Der Rat stimmt dem Vorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| 4. | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Gemäß § 50 Abs. 1 Gemeindeordnung können Ortsgemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern bis zu drei ehrenamtliche Beigeordnete haben. Die Wahl der Beigeordneten, deren Amtszeit jeweils auf die Wahlperiode des Rates begrenz ist, obliegt dem Ortsgemeinderat.
Wählbar nach § 53 a Abs. 1 i. V. m. § 53 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der BRD ist, am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Wählbar ist nicht,
Für die Durchführung der Wahl ist § 40 Gemeindeordnung maßgebend. Gewählt ist hiernach, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden.
Die Wahl der Beigeordneten hat in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu erfolgen.
Der Bürgermeister darf gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung an der Wahl nicht mitwirken. Es können zudem nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Die bei den Wahlen abgegebenen Stimmen werden durch den Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern ausgezählt.
Die Beigeordneten sind nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zu Ehrenbeamten zu ernennen. Sie werden in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung der Beigeordneten erfolgt durch den Ortsbürgermeister.
Beschluss:
Durchführung der Wahl gemäß kommunalrechtlichen Vorgaben und folgendem Vorschlag:
| 4.1. | 1. Ortsbeigeordnete/r |
Peter Peil
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| 4.2. | Ortsbeigeordneter |
Frank Hoffmann
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| 4.3. | Ortsbeigeordnete |
Elke Eberwein
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
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| 5. | Bildung der Ausschüsse und Wahl der Vertreter in Verbandsversammlungen von Zweckverbänden |
Nach § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung kann der Gemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Alles Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitglieder und die Zusammensetzung (Ratsmitglieder bzw. sonstige Bürger) hat der Ortsgemeinderat zu bestimmen. Diese Bestimmungen werden dementsprechend in der Hauptsatzung getroffen.
Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden aufgrund von Vorschlägen der im Ortsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt (§ 45 Abs. 1 S.1 Gemeindeordnung). In den Ausschüssen muss sich das politische Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Fraktionen widerspiegeln.
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen Fraktionen ist vorliegend zulässig und in der Praxis allgemein üblich.
Die Verwaltung schlägt dem Ortsgemeinderat vor, sich für die Wahl der Ausschüsse jeweils auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag zu verständigen, über den dann gemeinsam abgestimmt werden kann.
Die sich aus dem Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen politischen Gruppierungen ergebende Zusammensetzung der Ausschüsse wurde vorliegend jeweils berücksichtigt.
Im Vorfeld wurden bereits alle Fraktionen gebeten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Diese wurden in der Anlage zugrunde gelegt.
Beschluss:
Auf der Grundlage des gemeinsamen Wahlvorschlags werden die in der Anlage aufgeführten Personen in die jeweiligen Ausschüsse gewählt.
Die Wahl erfolgt für den jeweiligen Ausschuss en bloc und per Akklamation.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 Gemeindeordnung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| 6. | Benennung von Mitgliedern für den Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach |
Der Bürgermeister bedankt sich für die erfolgreiche Arbeit in den letzten 5 Jahren. Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung verschoben.
| 7. | Mitteilungen/Verschiedenes |
Ortsbürgermeister Achim Braasch bedankt sich bei den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern Lena Petry und Thomas Eul für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit der letzten 5 Jahren. Bei einer Einwohnerversammlung im Herbst soll die Verabschiedung der ehemaligen Ratsmitglieder stattfinden.
| 8. | Einwohnerfragestunde |
Ein Einwohner beklagt, dass in der Nachbarschaft ein Hund in einem eingezäunten Garten gehalten wird und dieser durch sein Gebell den vorbeigehenden Menschen Angst macht. Grund hierfür sei der in den Augen des Einwohners zu niedrige Zaun. Der Einwohner möchte wissen, ob man den Besitzer des Hundes nicht dazu bewegen könnte, den Zaun zu erhöhen, damit der Hund nicht entfliehen könnte.
Der Vorsitzende erwidert, dass das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde über diesen Sachverhalt bereits informiert ist und sich damit befassen wird. Er hält aber auch dazu an, dass die Einwohner selbst den Betroffenen in solchen Situationen ansprechen können.
Es wird weiterhin erfragt, wann ein kaputtes Gerät auf dem Oberradener Spielplatz ersetzt wird. Der Ortsbürgermeister antwortet, dass das Ersatzteil bereits angekommen sei und das Gerät demnach in naher Zukunft durch den Bauhof repariert wird.
Ein anderer Einwohner erkundigt sich über den Stand von illegalen Müllablagerungen innerhalb der Ortsgemeinde. Der Vorsitzende erzählt, dass unter anderem in etwa 150 eingeschweißte Tomaten illegal entsorgt wurden. Noch konnte kein Verantwortlicher ausfindig gemacht werden, der Müll wird daher durch die Ortsgemeinde ordnungsgemäß entsorgt.
Hierzu erwähnt der Ortsbürgermeister, dass die Schranke vor der Mülldeponie zurzeit kaputt ist. Dahingehend fragt ein Einwohner, ob der Weg zur Mülldeponie nicht endgültig durch einen schweren Hinkelstein für Autofahrer unzugänglich gemacht werden kann. Herr Braasch entgegnet, dass zunächst nochmal die Schranke repariert und es so versucht wird. Eventuell sollen ein Halteverbotsschild oder diverse Stützpfosten in Zukunft den Weg offensichtlicher blockieren.