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RW-Direkt
Ausgabe 35/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Liebe Melsbacher Bürgerinnen und Bürger,

folgende Punkte bitte ich Sie im Namen der Ortsgemeinde zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen.

Kehrwoche. Die Ortsgemeinde möchte die Bürgerinnen und Bürger an die wöchentlichen Reinigungen von jeweils angrenzenden Gehwegen und Entwässerungsrinnen erinnern - die sog. Kehrpflicht.

Durch die kontinuierliche Reinigung erstrahlt nicht nur der Ort in einer angenehmen und sauberen Optik, sondern es wird auch verhindert, dass die Schmutzfangkörbe in den Entwässerungsschächten nicht so schnell zugesetzt werden. Auch wenn bei Starkregenereignissen das Abwassersystem für solche Wassermassen nicht ausgelegt ist, besteht zumindest die Möglichkeit bei sauberen Rinnen und nicht verstopfte Sinkkästen doch einiges an Wasser abgeleitet werden kann.

Zudem ruft die Ortsgemeinde auch alle Grundstückseigentümer wieder ab dem 01.10.2025 auf, Überhang durch Bäume und Sträucher sowohl im Bereich von Gehwegen und Straßen zurückzuschneiden, als auch zwischen privaten Grundstücken auf ein entsprechendes Maß zu reduzieren. Näheres findet man im Nachbarschaftsrecht des Landes RLP, welches auch im Gemeindebüro eingesehen werden kann. Baumfällungen und weitere Stutzarbeiten sind zwischen Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt. Zwischen März und September sind jeweils Formschnitte erlaubt, sofern keine Vögel in dem jeweiligen Strauch oder Hecken brüten und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Denn im Bereich von Gehwegen und Straßen ist die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Das gilt auch für das Zuwachsen von Straßenbeleuchtungsanlagen, deren Lichtraumprofil erheblich beeinträchtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ortsbürgermeister Holger Klein