vom 29. August 2025
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheid hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.852.234,00 € | 0,00 € | 4.852.234,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.899.165,00 € | 0,00 € | 4.899.165,00 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | -46.931,00 € | 0,00 € | -46.931,00 € |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 165.331,00 € | 0,00 € | 165.331,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.388.600,00 € | 0,00 € | 1.388.600,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.714.000,00 € | 0,00 € | 1.714.000,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -325.400,00 € | 0,00 € | -325.400,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 160.069,00 € | 0,00 € | 160.069,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0,00 € | um | 0,00 € | auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite von bisher | 0,00 € | um | 0,00 € | auf | 0,00 € |
| zusammen von bisher | 0,00 € | um | 0,00 € | auf | 0,00 € |
und bleibt damit unverändert.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verbindlichkeiten, die in künftigen Haus-haltsjahren zur Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0,00 Euro festgesetzt und wird damit nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht geändert.
Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 11.225.334.65 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 10.928.212,65 Euro,
der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 10.881.281,65 Euro.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.08.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 01. September 2025 bis 09. September 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.