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RW-Direkt
Ausgabe 35/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Breitscheid für das Haushaltsjahr 2025

vom 29. August 2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheid hat aufgrund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

4.852.234,00 €

0,00 €

4.852.234,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.899.165,00 €

0,00 €

4.899.165,00 €

der Jahresfehlbetrag auf

-46.931,00 €

0,00 €

-46.931,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

165.331,00 €

0,00 €

165.331,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.388.600,00 €

0,00 €

1.388.600,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.714.000,00 €

0,00 €

1.714.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-325.400,00 €

0,00 €

-325.400,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

160.069,00 €

0,00 €

160.069,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

0,00 €

um

0,00 €

auf

0,00 €

verzinste Kredite von bisher

0,00 €

um

0,00 €

auf

0,00 €

zusammen von bisher

0,00 €

um

0,00 €

auf

0,00 €

und bleibt damit unverändert.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verbindlichkeiten, die in künftigen Haus-haltsjahren zur Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0,00 Euro festgesetzt und wird damit nicht geändert.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

(Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse)

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht geändert.

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 11.225.334.65 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 10.928.212,65 Euro,

der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 10.881.281,65 Euro.

Breitscheid, den 29.08.2025
Ortsgemeinde Breitscheid
Viccari, Ortsbürgermeisterin

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.08.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 01. September 2025 bis 09. September 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 26, während der Dienststunden öffentlich aus.

Breitscheid, 29.08 2025
Ortsgemeinde Breitscheid
Viccari, Ortsbürgermeisterin