Die Gemeinde hat bereits mehrfach an dieser Stelle an die Straßenreinigungspflicht hingewiesen. In diesem Jahr beispielsweise in der Ausgabe Nr.10/2026 v. 06.03.2026 und Nr. 20/2026 v. 15.05.2026.
Diese Verpflichtung zur Gehwegreinigung ergibt sich aus der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen der Gemeinde Roßbach vom 21.03.2005. Hiernach muss jeder Grundstückseigentümer die Gehwege vor seinem Haus einmal wöchentlich reinigen. Zur Reinigung gehört das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Laub, Unkraut usw. und das Kehren der Straßenrinnen.
Die Reinigungspflicht besteht das ganze Jahr über und gilt sowohl in der Gemeinde als auch in allen Ortsteilen. In den Ortsteilen ohne Gehweg erstreckt sich die Reinigungspflicht auf einen Teil der Fahrbahnen.
Auch die Gemeinde ist bemüht, selbst dieser Aufgabe nachzukommen. Wenn Sie den Eindruck haben, die Gemeinde würde der Straßenreinigung bei einem gemeindlichen Grundstück in Ihrer Nachbarschaft nicht einhalten, rufen Sie mich an, Telefon 0151/42530085 oder schicken eine Mail an t.boden@rossbach-wied.de
Der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger erfüllt die Reinigungspflicht ganz selbstverständlich und gewissenhaft. Mehr noch: Einige Anwohner pflegen und reinigen darüber hinaus gemeindliche (Grün)-Flächen in ihrer Nachbarschaft. gerne und unentgeltlich. Hierfür möchte ich mich im Namen der Gemeinde einmal recht herzlich bedanken!
Andere wiederum kommen dieser Verpflichtung nicht nach. In der Vergangenheit habe ich bereits vereinzelt Grundstückseigentümer hierauf angesprochen. Viele waren sehr einsichtig; einige dagegen nicht.
Die Gemeinde wird künftig die entsprechenden Grundstückseigentümer anschreiben. Kommt man dann immer noch nicht dieser Verpflichtung nach, können wir auch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nicht ausschließen.
Abschließend noch einmal die Bitte: Kommen Sie der Reinigungspflicht nach, denn jeder von uns möchte gerne in einem sauberen Umfeld leben.