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RW-Direkt
Ausgabe 37/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 29. Sitzung des Ortsgemeinderates Waldbreitbacham 31.08.2023

1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft (Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO); Dauer: max. 30 Minuten

Seitens der anwesenden Bürger werden folgende Anfragen gestellt

- Stand Container KiTa.

Ortsbürgermeister Lerbs erklärt, dass dieses Thema im Laufe der Sitzung behandelt wird.

- Spielplatz Kirmeswiese, Erneuerung Schaukel

Ortsbürgermeister Lerbs erklärt, dass die neue Schaukel noch bestellt werden muss.

2. Information der GlasfaserPlus GmbH zum Glasfaserausbau der Straße "Am Mühlenberg"

Ortsbürgermeister Lerbs berichtet, dass eigentlich ein Vertreter der Glasfaser plus zur heutigen Sitzung kommen wollte, dieser aber kurzfristig abgesagt hat.

Im Gespräch mit der Glasfaser plus haben diese ausgesagt, dass bei einem Glasfaserausbau der Straße "Am Mühlenberg" die Wied durchquert werden muss. Dies sei zu teuer und daher nicht wirtschaftlich für die Firma.

Ortsbürgermeister Lerbs erklärt, dass daraufhin verschiedene Möglichkeiten geprüft wurden, um doch noch den Glasfaserausbau "Am Mühlenberg" zu ermöglichen. Auf Nachfrage bei den VG-Werken wurde festgestellt, dass hinter dem Wehr ein alter, stillgelegter Kanal existiert, der evtl. nutzbar ist.

Bei einem Termin mit dem Leiter der Straßenmeisterei Neuwied machte dieser die Zusage, dass ein Rohr für den Glasfaserausbau an der Brücke entlang befestigt werden könnte.

Diese verschiedenen Möglichkeiten wurden der Glasfaser plus mitgeteilt mit der Bitte um Prüfung, ob so ein Glasfaserausbau der Straße "Am Mühlenberg" möglich gemacht werden kann. Die Glasfaser plus hat sich bisher noch nicht dazu geäußert.

3. Beratung und Beschlussfassung Investitionsprogramm 2024 bis 2028

Ortsbürgermeister Lerbs erläutert das Investitionsprogramm, welches auch schon in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bauausschusses am 09.08.2023 ausführlich beraten wurde.

Nach Durchgang der einzelnen Punkte im Investitionsprogramm, macht Herr Lerbs darauf aufmerksam, dass noch eine Maßnahme hinzugefügt werden muss. Hierbei handelt es sich um die Flutlichtanlage für die Multifunktionsfläche (2 Masten). Das ursprüngliche Vorhaben, Lampen an der bestehenden Flutlichtanlage des Sportplatzes anzubringen, die auf die Multifunktionsfläche leuchten, kann nicht ausgeführt werden, da die Beleuchtung bis in den Straßenverkehr reinreichen würde und dieser dadurch beeinträchtigt wird.

Somit müssen 2 Beleuchtungsmasten an der Multifunktionsfläche angebracht werden. Die Kosten hierfür werden mit 16.000,-- € veranschlagt.

Nach eingehender Diskussion über das Investitionsprogramm beschließt der Ortsgemeinderat, dem Investitionsprogramm in der vorliegenden Fassung mit dem Zusatzpunkt "Flutlichtanlage Multifunktionsfläche" zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4. Kommunaler Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz; Beratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Am 29.11.2022 startete die Landesregierung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunale Klimaoffensive. Diese Klimaoffensive besteht aus 2 Teilen:

1.) dem Kommunalen Klimapakt (KKP)

2.) dem Kommunalen Investitionsprogram Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Im hier behandelten TOP 4 wird über den Beitritt zu 1.) beraten und Beschluss gefasst. Die zu 2.) im KIPKI bereitgestellten Fördermittel werden zentral über die Verbandgemeinde verwaltet und verausgabt.

1. Kommunaler Klimapakt (KKP)

Dieser ist Gegenstand der aktuellen Beschlussvorlage. Die Teilnahme an diesem KKP ist für die Kommunen freiwillig und kostenfrei. Wenn eine Teilnahme gewünscht ist, wird neben dem Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde auch ein Beitrittsbeschluss der jeweiligen Ortsgemeinde benötigt.

Der KKP stellt ein gegenseitiges Leistungsversprechen ohne Verpflichtungen dar:

Mit dem Beitritt zum KKP bekennt sich die jeweilige Kommune zu den Klimaschutzzielen des Landes und verpflichtet sich, ihre Anstrengungen im Hinblick darauf weiter zu verstärken und schrittweise weitergehende und über das Bisherige hinausgehende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zu ergreifen.

Im Gegenzug erhält sie individuelle Beratung und Unterstützung z.B. bei der Förderantragstellung durch die Energieagentur (EA RLP) im Bereich Klimaschutz und durch das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen (KfK RLP) im Bereich Klimafolgenanpassung.

Perspektivisch sollen KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Die im Anhang beigefügte Beitrittserklärung kann seit dem 01.03.2022 gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) RLP abgegeben werden. Die Beitrittserklärung zum KKP mit den Maßnahmen ist eine Selbstbindung ohne Sanktionsmechanismus. Mit ihrer Abgabe erfolgt automatisch der Beitritt zum KKP, ohne dass noch eine Annahme der Erklärung erfolgen muss.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Waldbreitbach beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) des Landes Rheinland-Pfalz über die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1

5. Bebauungsplan Campingplatz

5.1. Abwägung

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach hat die 2. Änderung Bebauungsplan „Camping- und Wochenendplatz Strandbad“ beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 20.04.2020 bis zum 08.05.2020 beteiligt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.04.2020 am Verfahren beteiligt.

Im Rahmen der Offenlage wurde die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 18.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021 am Verfahren beteiligt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.01.2021 am Verfahren beteiligt.

Zwischenzeitlich wurde ein Lageplan, welcher Grundlage für die neue Sammelbaugenehmigung sein soll, erstellt. Die im Lageplan dargestellten Wege und Pkw-Stellplätze, sowie Abgrenzungen von Aufstell- und Standplätzen wurden nachrichtlich in die Planzeichnung des Bebauungsplanes übernommen. Die Anpassung der Wege war hier der wesentliche Grund für die Durchführung der erneuten Offenlage.

Die erneute Beteiligung wurde auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 statt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.06.2023 erneut am Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger aus der Offenlage und der erneuten Offenlage, wurden in die beigefügte Tabelle eingearbeitet.

Diese sind vom Gemeinderat einzeln zu behandeln und entsprechend zu würdigen.

Bei 8 von 9 Stellungnahmen ist kein Beschluss erforderlich.

Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied, Schreiben vom 12.12.2019, 08.02.2021 und 11.08.2023

Die Inhalte der Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

Die vorgetragenen Belange vom 12.12.2019 wurden bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Brand- und Katastrophenschutz

Die genannten Anforderungen sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sowie bei der Nutzung und dem Betrieb des Platzes zu prüfen und zu berücksichtigen.

Untere Bauaufsicht

Die 2021 vorgetragenen Anregungen wurden bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Untere Landesplanungsbehörde

Die 2021 vorgetragenen Anregungen wurden bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Gesundheitsamt

Die 2021 vorgetragenen Informationen zur Trinkwasserversorgung wurden als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen.

Untere Naturschutzbehörde

Wie die angesprochene Fassung des Bebauungsplanes von 2004 zeigt, ist es bei einer solchen Anlage nicht zweckmäßig, eine Baumerhaltung oder Neupflanzungen von Bäumen bauleitplanerisch vorzugeben. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und den Herausforderungen des Klimawandels ist stetig zu prüfen, ob Bäume noch standfest oder an den entsprechenden Standorten angepasst sind. Es ist somit sinnvoller, im Rahmen der Nutzung und des Betriebs des Platzes zu entscheiden, wo Bäume erhalten bleiben oder neue gepflanzt werden können. Im Sinne der Attraktivität des Platzes ist nicht zu befürchten und davon auszugehen, dass Bäume unnötig gefällt werden.

Beschluss:

Es werden über die bisher geltenden Festsetzungen hinaus keine weiteren bauleitplanerischen Vorgaben zur Begrünungsmaßnahmen getroffen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

5.2. Satzungsbeschluss

a) Sachverhalt:

Das Verfahren zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Camping- und Wochenendplatz Strandbad“ wird mit der Abwägung und dem Satzungsbeschluss formell abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage des Satzungsbeschlusses findet sich in § 10 Abs. 1 BauGB.

Nachstehend ist der Text der Satzung dargestellt:

Satzung Bebauungsplan „Camping- und Wochenendplatz Strandbad“

2. Änderung und Erweiterung

Ortsgemeinde Waldbreitbach

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und nach § 88 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 in der heute geltenden Fassung (GVBl. S. 365), hat der Ortsgemeinderat Waldbreitbach die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan „Camping- und Wochenendplatz Strandbad“ am 31.08.2023 als Satzung beschlossen.

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst den in der Planurkunde mit einer rot gestrichelten Linie dargestellten Bereich.

§ 2 Bestandteil der Satzung

Bestandteil der Satzung ist die Planzeichnung, die Textlichen Festsetzungen mit Begründung.

§ 3 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

56588 Waldbreitbach, 31.08.2023
Ortsgemeinde Waldbreitbach
Lerbs, Ortsbürgermeister

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Camping- und Wochenendplatz Strandbad“ als Satzung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

6. Straßenname Baugebiet im Alten Garten

Ortsbürgermeister Lerbs schlägt vor, der Straße im Baugebiet "Im Alten Garten" in Wüscheid den Namen "Im Alten Garten" zu geben. Weitere Vorschläge bestehen nicht.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Straßennamen "Im Alten Garten" für die Straße im Neubaugebiet in Wüscheid anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

7. Informationen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen

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Ortsbürgermeister Lerbs berichtet, dass der Auftrag für die Aufstellung der Container als Übergangslösung für die KiTA auf dem Gelände des ehemaligen Hausmeisterhauses an die Firma Ambiente vergeben wurde. Die Container werden am 28.11.2023 geliefert.

Von Seiten der KiTa gGmbH wurden für die Außengruppe 3 Stellen befristet ausgeschrieben.

Die Anträge an die Versorgungsträger sind gestellt.

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Auf Anfrage eines Ratsmitgliedes bezüglich der Verhandlungen "Rahmenvereinbarung" teilt Herr Lerbs mit, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen.

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Zum Thema Neubau KiTA gibt es am 11.09.2023 ein Treffen mit dem Planungsbüro. Durch die Feststellung, dass eine Entsorgungsleitung der VG-Werke vom Bau tangiert wird, ist es zu Verzögerungen in der Planung gekommen. Da nun feststeht, dass die Versorgungsleitung überbaut werden darf, kann an der ursprünglichen Planung festgehalten werden. Wenn die konkrete Planung vorliegt, wird es eine Info-Veranstaltung zum Thema Neubau KiTa geben.

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Ortsbürgermeister Lerbs berichtet von der Aufforderung der Verwaltung, Wahlvorstände für die Kommunalwahl am 09.06.2024 zu bilden. Seitens der Ratsmitglieder stellen sich genügend Helfer für die Wahl zur Verfügung.

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Am Kolpinghaus befindet sich ein neues Schild, welches von der Hachenburger Brauerei gesponsert wurde.

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Am 08.09.2023 findet die Einweihung der neuen Friedhofshalle statt.

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Das "Haus am Weiher" wurde langfristig von den Franziskanerbrüdern gepachtet. Die Bewohner des Franziskushauses werden hier untergebracht.

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Die Dorfbegehung soll noch dieses Jahr im Herbst stattfinden. Der genaue Ablauf wird noch festgelegt.

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Seitens der Ratsmitglieder wird angemerkt, dass der Bürgersteig Ortsausgang bis zur Hängebrücke freigeschnitten werden muss (Mitteilung an LBM) und der Bürgersteig an der Wiedseite "Am Mühlenberg" stark beschädigt ist.

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Zum Thema "Stolpersteine" berichtet der 1. Beigeordnete Viktor Schicker, dass es eine Organisation "Stolpersteine" gibt, die die Steine verlegt.

Die Finanzierung und die Instandhaltung der Stolpersteine muss gesichert sein. In den meisten Städten übernehmen dies Vereine oder andere Organisationen.

Seitens der Ratsmitglieder wird vorgeschlagen, dass zum Beispiel die Gedenktafel an der alten Schmiede erweitert werden könnte. Über das Thema und die Möglichkeiten, was genau gemacht werden soll, wird in einer der nächsten Sitzungen nochmals beraten.

11. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

Es wurde einer Bauvoranfrage zugestimmt.