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RW-Direkt
Ausgabe 37/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Bekanntmachung

Zweckverband Kirchspiel Anhausen

Einebnung von Grabstätten

auf dem Friedhof in Anhausen

(Grabfeld-Nr.: 20, Reihengräber, diverse Wahlgräber)

Hiermit geben wir zur Kenntnis, dass die Ruhefristen bei den nachstehend aufgeführten Grabstätten abgelaufen sind:

Ablauf Ruhefrist der Reihengräber (Grabfeld 20)

Olga Jorke

Dieter Bruno Wolff

Hilda Scheyer

Margarete Hörter

Kurt Heinz Zimmermann

Elisabeth Freund

Hilda Seuser

Oskar Lösaus

Peter Christian Jensen

Ablauf Nutzungszeit bzw. Ruhefrist diverser Wahlgräber

Else und Karl Wilhelm Petry

Frieda und Ernst Kurz

Otto und Pauline Krämer

Maria und Reinhold Kutscher

Herta Maria Auguste und Ernst Troß

Wilhelmine und Wilhelm Mieß

Luise, Johannes und Hans Graeber

Karl und Gertrud Anna Runkel

Walter und Erna Neitzert

Die Nutzungsberechtigten wurden, soweit möglich, schriftlich informiert.

Die Räumung soll im Oktober 2024 erfolgen.

Wir verweisen auf § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung des Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen und bitten die Angehörigen, falls die Räumung durch Sie selbst durchgeführt wird, die Grabmale (Gedenksteine, Einfassungen und sonstige Anlagen einschl. Fundamente)

bis zum 30. September 2024

vollständig zu entfernen, wobei wir darauf hinweisen, dass die Grabmale entsorgt werden müssen.

Die Räumung in Eigenregie ist vorher mit Herrn Henn (02639/1209 oder 0171/1408831) abzustimmen.

Sollten Grabstellen bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeräumt sein, erfolgt die Räumung auf Kosten der Verpflichteten durch die Friedhofsverwaltung. Die Grabmale gehen dann entschädigungslos in das Eigentum des Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen über.

Für die Räumung einer Reihengrabstätte werden 200,00 € und bei einer Wahlgrabstätte werden je Grabstelle 200,00 € berechnet.

Dieser Betrag ist bis spätestens 30. September 2024 unaufgefordert an die Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach,

IBAN: DE23 5745 0120 0004 0008 40 bei der Sparkasse Neuwied oder

IBAN: DE60 5706 9238 0000 1024 53 bei der Raiba Neustadt eG, unter Angabe des Namens des/der Verstorbenen und der Haushaltsstelle

23 / 55312.44250 zu zahlen.

Rengsdorf, 13.09.2024

Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach
Breithausen, Verbandsvorsteher