Zweckverband Kirchspiel Anhausen
Einebnung von Grabstätten
auf dem Friedhof in Anhausen
(Grabfeld-Nr.: 20, Reihengräber, diverse Wahlgräber)
Hiermit geben wir zur Kenntnis, dass die Ruhefristen bei den nachstehend aufgeführten Grabstätten abgelaufen sind:
Olga Jorke
Dieter Bruno Wolff
Hilda Scheyer
Margarete Hörter
Kurt Heinz Zimmermann
Elisabeth Freund
Hilda Seuser
Oskar Lösaus
Peter Christian Jensen
Else und Karl Wilhelm Petry
Frieda und Ernst Kurz
Otto und Pauline Krämer
Maria und Reinhold Kutscher
Herta Maria Auguste und Ernst Troß
Wilhelmine und Wilhelm Mieß
Luise, Johannes und Hans Graeber
Karl und Gertrud Anna Runkel
Walter und Erna Neitzert
Die Nutzungsberechtigten wurden, soweit möglich, schriftlich informiert.
Die Räumung soll im Oktober 2024 erfolgen.
Wir verweisen auf § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung des Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen und bitten die Angehörigen, falls die Räumung durch Sie selbst durchgeführt wird, die Grabmale (Gedenksteine, Einfassungen und sonstige Anlagen einschl. Fundamente)
bis zum 30. September 2024
vollständig zu entfernen, wobei wir darauf hinweisen, dass die Grabmale entsorgt werden müssen.
Die Räumung in Eigenregie ist vorher mit Herrn Henn (02639/1209 oder 0171/1408831) abzustimmen.
Sollten Grabstellen bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeräumt sein, erfolgt die Räumung auf Kosten der Verpflichteten durch die Friedhofsverwaltung. Die Grabmale gehen dann entschädigungslos in das Eigentum des Zweckverbandes Kirchspiel Anhausen über.
Für die Räumung einer Reihengrabstätte werden 200,00 € und bei einer Wahlgrabstätte werden je Grabstelle 200,00 € berechnet.
Dieser Betrag ist bis spätestens 30. September 2024 unaufgefordert an die Verbandsgemeindekasse Rengsdorf-Waldbreitbach,
IBAN: DE23 5745 0120 0004 0008 40 bei der Sparkasse Neuwied oder
IBAN: DE60 5706 9238 0000 1024 53 bei der Raiba Neustadt eG, unter Angabe des Namens des/der Verstorbenen und der Haushaltsstelle
23 / 55312.44250 zu zahlen.
Rengsdorf, 13.09.2024