Gemäß Art. 1 Nr. 6 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) in Verbindung mit § 97 Gemeindeordnung (GemO) teilen wir mit, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung in der Sitzung am 01.10.2024 vorgelegt wird.
In der Zeit vom 17.09.2024 bis 01.10.2024 liegt der o.a. Entwurf während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, Fachbereich 2 -Finanzen-, Rengsdorf, aus.
www.rengsdorf-waldbreitbach.de/Gemeinden&Infrastruktur/
Gemeinden/Waldbreitbach/Offener Haushalt ist der Entwurf ebenfalls einzusehen.
Die Einwohner der o.a. Gemeinde haben die Möglichkeit der Einsichtnahme sowie Vorschläge zum o.a. Haushaltsentwurf bei der o.a. Stelle, einzureichen.
Rengsdorf, den 13.09.2024