Öffentlicher Teil:
1. Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Rengsdorf gem. § 25 GemO
1.1. Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Rengsdorf
a) Sachverhalt:
Gem. § 25 GemO haben die Ortsgemeinden eine Hauptsatzung zu erlassen. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (= vorliegend Zustimmung von 11 Ratsmitgliedern).
Gegenüber der bisherigen Hauptsatzung sollen neben redaktionellen Anpassungen auch verschiedene inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden.
Als Grundlage für den Satzungsentwurf dient auch das vom Gemeinde- und Städtebund herausgegebene aktuelle Satzungsmuster.
Zunächst soll geändert werden, dass die Homepage der Verbandsgemeinde zukünftig Bekanntmachungsorgan im Sinne der §§ 27 GemO, 7 ff GemO-DVO und 14 EGoVG für die nachfolgenden Ortsgemeinden und die VG ist.
Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das durch das EGovG zulässig ist. § 14 Abs. 3 EGovG schränkt diese Bekanntmachungsform dahingehend ein, dass Satzungen und ähnliche ortsrechtliche Veröffentlichungen nicht über die Homepage erfolgen können.
Dies sollen daher weiterhin im Amtsblatt der Verbandsgemeinde RW erfolgen.
Aus Sicht der Verwaltung hat diese Änderung den Vorteil, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach einerseits flexibler und zeitgerecht handeln können und andererseits dennoch das Amtsblatt für verpflichtende Bekanntmachungen (v.a. Satzungen), sowie wichtige Informationen für die Bürger erhalten bleibt.
Da die Hauptsatzung Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und der Beigeordneten enthält (hier Aufwandsentschädigung der Beigeordneten, Sitzungsgelder für Beigeordnete), ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 GemO das Stimmrecht des Vorsitzenden.
Daher sind für den Satzungsbeschluss zwei Abstimmungen erforderlich.
Zunächst ist ohne die Stimme des Vorsitzenden über die Bestimmungen, die die Aufwandsentschädigung betreffen abzustimmen, sodann über die restlichen grundsätzlichen Bestimmungen. Die getrennte Abstimmung wird in der Niederschrift gem. VV Nr. 3 zu § 25 festgehalten.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung in der vorgelegten Fassung (2 Abstimmungen wie im Sachverhalt erläutert). |
| 2. | Der Ortsgemeinderat beschließt, dass öffentliche Bekanntmachungen, soweit dies durch Rechtsvorschrift bestimmt ist, im Amtsblatt „RW-Direkt“ erfolgen. |
Ergebnis der 1. Abstimmung:
einstimmig angenommen
| Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| Ergebnis der 2. Abstimmung: | ||
| einstimmig angenommen | ||
| Ja-Stimmen: 20 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
2. Bildung von Ausschüssen
2.1. Wahl der Ausschussmitglieder für den a) Bauausschuss und denb) Rechnungsprüfungsausschuss.
a) Sachverhalt:
Nach § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) kann der Ortsgemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden.
Alles Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse hat der Ortsgemeinderat zu bestimmen. Diese Bestimmungen werden in der Hauptsatzung getroffen.
Folgende Ausschüsse sind demnach zu bilden:
a) Bauausschuss mit 10 Mitgliedern und den
b) Rechnungsprüfungsausschuss mit 5 Mitgliedern.
Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden aufgrund von Vorschlägen der im Ortsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt (§ 45 Abs. 1 S.1 GemO). In den Ausschüssen muss sich das politische Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Fraktionen widerspiegeln. Vorliegend ist dies aufgrund der in Rengsdorf durchgeführten Mehrheitswahl kein Problem.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den im Vorfeld eingereichten Wahlvorschlag für die beiden Ausschüsse zu entsprechen.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.
Beschluss:
| 1. | Die Wahl erfolgt jeweils für jeden Ausschuss en bloc und per Akklamation (offene Abstimmung). |
| 2. | Auf der Grundlage des Wahlvorschlags werden die in der Anlage aufgeführten Personen in die jeweiligen Ausschüsse gewählt (Die Abstimmung erfolgt jeweils einzeln für jeden Ausschuss en bloc lt. Anlage). |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
3. Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinde Rengsdorf hat mehrere zweckgebundene Spenden für die Erweiterung des Vitalparcours „HaReBo“ erhalten.
Es ist angedacht, den Parcours um sieben Geräte zu erweitern.
Hierfür sind bisher Spenden in Höhe von ca. 4.000,00 € eingegangen.
Zudem sind weitere Spenden in Höhe von ca. 8.125,00 € zu erwarten, bzw. bereits zugesagt.
Beschlussempfehlung:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die bereits geflossenen, sowie die noch zu erwartenden, Spendengelder anzunehmen und für die Erweiterung des Vitalparcours „HaReBo“ zu nutzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Ja-Stimmen: 20 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
4. Mitteilungen des 1. Ortsbeigeordneten
Es wird mitgeteilt, dass die VG Rengsdorf-Waldbreitbach auch in diesem Jahr einen Ehrenamtspreis verleiht.
Die Verleihung findet am 21.11.2024 statt.
Diesbezüglich ist die Ortsgemeinde aufgerufen bis zum 15.10.2024 Vorschläge einzureichen.
Ein Vorschlag durch die Ortsgemeinde Rengsdorf liegt schon vor.
Derzeit ruhen die Glasfaserausbauarbeiten der Firma ACL.
Die Firma Glasfaserplus ist diesbezüglich um einen neuen Bauzeitenplan bemüht, und steht in regelmäßigem Kontakt mit der Ortsgemeinde.
Erfreulicherweise hat die Abfuhr des Altasphalt/ Bodenaushubs u.a. vom Sammelplatz an der „Unteren Mühle“ mittlerweile begonnen.
Der 1. Ortsbeigeordnete teilt mit, dass die Baumaßnahme Fitz-Henkel-Straße mittlerweile abgeschlossen ist.
Ferner wird in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass es am 22.08.2024 zu einem großen Wasserohrbruch im Bereich der Baiertorstraße / Oben im Odental gekommen ist, bei dem teilweise das Pflaster unterspült wurde.
Der Rohrbruch wurde zügig behoben.
Jedoch wird künftig in diesem Bereich kein Pflaster, sondern Asphalt, eingebaut werden.
Die Offenlage des Bebauungsplanes „Monte Mare“ ist für die nächste oder übernächste Sitzung vorgesehen.
Es wird ein neuer Wegewart für den „Klosterweg“ gesucht.
Interessenten können sich bei der Ortsgemeinde, oder direkt beim Touristik-Verband melden.
Der Ortsgemeinde liegt ein Schreiben der Verbandsgemeindewerke Rengsdorf-Waldbreitbach bzgl. geplanter Investitions- bzw. Ausbaumaßnahmen für das Jahr 2025 vor.
Diesbezüglich soll den Verbandsgemeindewerken mitgeteilt werden, dass die Planung für den Ausbau der Richard-Wagner-Straße für 2025 vorgesehen ist.
Auch in diesem Jahr ist wieder eine Seniorenfeier der Ortsgemeinde geplant.
Diese soll voraussichtlich im Oktober als Grillfeier stattfinden.
Diesbezüglich bittet der Vorsitzende um Mithilfe und Anwesenheit der Ratsmitglieder.
5. Verschiedenes
Ein Ratsmitglied erkundigt sich über den Sachstand der beiden Quellen im Bereich des Burplatzes (Mittlerer Bornsweg).
Diesbezüglich fanden vor einigen Jahren bereits entsprechende Kamerabefahrungen statt, bei denen festgestellt wurde, dass eine Quellfassung gebrochen ist, und seitdem das Wasser vermehrt in den Hang fließt.
Grundsätzlich sieht der Gemeinderat hier Handlungsbedarf.
Aus diesem Grund sollen im Haushalt 2025 entsprechende Mittel für eine detaillierte Planung, bzw. Durchführung der Maßnahme, eingestellt werden.
Die evangelische Kirchengemeinde beabsichtigt, künftig das an der Kirche anfallenden Oberflächenwasser in den Brückenbach einzuleiten.
Hierfür wären entsprechende Anschlüsse, bzw. Verrohrungen herzustellen, die teilweise über private Grundstücke laufen würden.
In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die Kirchengemeinde derzeit verschiedene Varianten zur Entwässerung prüft, und mit dieser Prüfung noch ganz am Anfang steht.
Zudem wären vor einer möglichen Einleitung noch weitere Planungsschritte, sowie die Beteiligung von Behörden u.a. nötig.
6. Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
11. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Im nicht öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.