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RW-Direkt
Ausgabe 37/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ortsgemeinderates Waldbreitbach am 25.08.2025

1. Einwohnerfragestunde

Seitens der Zuhörer werden keine Fragen gestellt.

2. KiTa Sachstand

Frau Born von der Bauverwaltung und Frau Frech und Herr Meffert vom Büro Dittrich berichten von dem aktuellen Sachstand Neubau KiTa. Zurzeit sind einige Gewerke in der Ausführung. Die Mittelabrufe Fördergelder Land und Kreis sind abgerufen und teilweise auch schon ausgezahlt.

Mit den heute zur Vergabe anstehenden Gewerken liegen die Kosten bisher bei 2.651.000 € und somit weit unter den für den Förderantrag geschätzten Kosten von ca. 4 Mio €.

Die Fragen der Ratsmitglieder werden von Frau Born, Frau Frech und Herrn Meffert beantwortet.

3. Auftragsvergaben KiTa; Beratung und Beschlussfassung

Da zu dem TOP 3.3 noch Klärungs- und Beratungsbedarf besteht, wird der öffentliche Sitzungteil an dieser Stelle unterbrochen und für ca. 10 Minuten der nichtöffentliche Sitzungsteil einberufen.

Die beiden Zuhörer verlassen den Sitzungsraum.

Ortsbürgermeisterin Monika Kukla beendet den nichtöffentlichen Sitzungsteil und eröffnet wieder den öffentlichen Sitzungsteil. Die beiden Zuhörer werden wieder in den Sitzungsraum gebeten.

Öffentlicher Teil:

3.1. Auftragsvergaben KiTa; Beratung und BeschlussfassungMöblierung

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach errichtet einen neuen Kindergarten.

Laut § 3 VOB/A wurde seitens der Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung für die Möblierung durchgeführt.

Insgesamt wurden 8 Firmen die Unterlagen für die Abgabe des Angebotes übersandt. Zum Abgabetermin am 31.07.2025 lagen die Angebote von 3 Firmen fristgerecht vor.

Die Prüfung der Eignung der Bieter hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgte durch die Verwaltung und das Planungsbüro. Ein Angebot musste von der Wertung ausgeschlossen werden.

Die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Nachlässe, ergab nachfolgende Bieterreihenfolge:

Nr.

Bieter

1

Resch GmbH, Aigen-Schlägl

2

2. Bieter

Die Kostenschätzung beläuft sich auf brutto 93.205,56 €. Das günstigste Angebot ist 49,92 % über der Kostenschätzung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Möblierung mit einer Bruttosumme von 46.675,10 € an die Firma Resch GmbH, Aigen-Schlägl, Österreich, zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3.2. Auftragsvergaben KiTa; beratung und BeschlussfassungSchreinerarbeiten Möbel

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach errichtet einen neuen Kindergarten.

Laut § 3 VOB/A wurde seitens der Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung für die Schreinerarbeiten Möbel durchgeführt.

Insgesamt wurden 10 Firmen die Unterlagen für die Abgabe des Angebotes übersandt. Zum Abgabetermin am 31.07.2025 lagen die Angebote von 2 Firmen fristgerecht vor.

Die Prüfung der Eignung der Bieter hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgte durch die Verwaltung und das Planungsbüro. Alle Angebote konnten gewertet werden.

Die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Nachlässe, ergab nachfolgende Bieterreihenfolge:

Nr.

Bieter

geprüfte Angebotssumme (brutto)

1

Die Schreiner, Christof Siegel, Anhausen

55.674,75 €

2

2. Bieter

94.877,37 €

Die Kostenschätzung beläuft sich auf brutto 84.629,23 €. Das günstigste Angebot ist 34,21 % unter der Kostenschätzung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Schreinerarbeiten Möbel mit einer Bruttosumme von 55.674,75 € an die Firma Die Schreiner, Christof Siegel, Anhausen, zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

3.3. Auftragsvergaben KiTa; Beratung und BeschlussfassungAußenanlagen Spielgeräte

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach errichtet einen neuen Kindergarten.

Laut § 3 VOB/A wurde seitens der Verwaltung eine beschränkte Ausschreibung für die Außenanlagen Spielgeräte durchgeführt.

Insgesamt wurden 7 Firmen die Unterlagen für die Abgabe des Angebotes übersandt. Zum Abgabetermin am 31.07.2025 lagen die Angebote von 6 Firmen fristgerecht vor.

Die Prüfung der Eignung der Bieter hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erfolgte durch die Verwaltung und das Planungsbüro. Ein Angebot musste von der Wertung ausgeschlossen werden.

Die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Nachlässe, ergab nachfolgende Bieterreihenfolge:

Nr.

Bieter

geprüfte Angebotssumme (brutto)

1

Börgerding Landschaftsbau GmbH, Altenkirchen

146.697,55 €

2

2. Bieter

148.922,31 €

3

3. Bieter

149.476,52 €

4

4. Bieter

167.300,08 €

5

5. Bieter

171.041,60 €

Die Kostenschätzung beläuft sich auf brutto 132.789,13 €. Das günstigste Angebot ist 10,47 % über der Kostenschätzung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Außenanlagen Spielgeräte mit einer Bruttosumme von 146.697,55 € an die Firma Börgerding Landschaftsbau GmbH, Altenkirchen, zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Waldbreitbach; Bebauungsplan; 1. Änderung "im alten Garten"

4.1. Abwägung der eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Waldbreitbach hat in der Sitzung am 18.04.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im alten Garten“ beschlossen.

Im Rahmen der Vermarktung der Grundstücke wurden Bauwünsche an die Ortsgemeinde herangetragen. Dabei musste festgestellt werden, dass die Reglung des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Ausnutzung der einzelnen Grundstücke differenziert.

Die Gemeinde hat beschlossen den Bebauungsplan in der Form zu ändern, dass jedes Baugrundstück für die Wohnbebauung nur einen Abstand von 3m zur Straßengrenze einhalten muss. Der Abstand betrug bislang 5m.

Darüber hinaus hat sich im Rahmen der Realisierung der Erschließung gezeigt, dass die Baugrundstücke südlich der Kreisstraße so tief im Gelände liegen, dass ein Kellergeschoss als Vollgeschoss zugelassen werden kann, wenn das Gebäude die Höhenfestsetzungen einhält und das Erdgeschoss über Straßenniveau bleibt.

Weiterhin wurde der Geltungsbereich um die vorgesehenen Ausgleichsflächen ergänzt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 10.01.2025 bis zum 10.02.2025 statt. Mit Schreiben vom 10.01.2025 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Die Offenlage hat im Zeitraum vom 30.06.2025 bis zum 01.08.2025 stattgefunden. Mit Schreiben vom 26.06.2025 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden in die beigefügte Tabelle eingearbeitet.

Der Gemeinderat kann entscheiden, ob eine einzelne Abstimmung zu den jeweiligen Anregungen erfolgt, oder ob eine en-bloc Abstimmung durchgeführt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Abwägungsentscheidung per en-bloc Abstimmung durchzuführen.

Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten Empfehlungen und Beschlüssen aus der beigefügten Abwägungstabelle zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4.2. Satzungsbeschluss

a) Sachverhalt:

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im alten Garten“ wird mit der Abwägung und dem Satzungsbeschluss formell abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage des Satzungsbeschlusses findet sich in § 10 Absatz 1 BauGB.

Nachstehend ist der Text der Satzung dargestellt:

Satzung

1. Änderung des Bebauungsplanes „Im alten Garten“

Ortsgemeinde Waldbreitbach

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und nach § 88 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 in der heute geltenden Fassung (GVBl. S. 365), hat der Ortsgemeinderat Waldbreitbach die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im alten Garten“ am 25.08.2025 als Satzung beschlossen.

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst den in der Planurkunde mit einer schwarzen gestrichelten Linie dargestellten Bereich.

§ 2 Bestandteil der Satzung

Bestandteil der Satzung ist die Planzeichnung, die Textlichen Festsetzungen, die Begründung und der Umweltbericht.

§ 3 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Satzungsbeschluss

56588 Waldbreitbach, 25.08.2025
Ortsgemeinde Waldbreitbach
Kukla, Ortsbürgermeisterin

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im alten Garten“ als Satzung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung nach §48 GemO; Bauhoffahrzeug

Ortsbürgermeisterin Monika Kukla unterrichtet den Rat über die Eilentscheidung gemäß § 48 GemO zur Auftragserteilung für die Lieferung eines Pritschenwagens für den Gemeindebauhof vom Typ Mercedes Benz Sprinter III. Der Auftrag wurde erteilt an die Autoschmiede Jörg Boden, Roßbach zum Angebotspreis von 22.700,00 €. In Absprache mit der Finanzabteilung und der Kommunalaufsicht wurde die Eilentscheidung im Einvernehmen mit den Beigeordneten getroffen.

Seitens der Ratsmitglieder erfolgen noch Vorschläge hinsichtlich der Beschriftung des neuen Fahrzeuges. In der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Energieausschusses werden die Vorschläge vorgestellt und hierüber beraten.

6. Spende an die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Waldbreitbach zum Ofen

Frau Kukla berichtet über das Gespräch mit der Finanzabteilung bezüglich der Spende an die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Waldbreitbach für die Anschaffung des neuen Ofens. Der in der letzten Sitzung beschlossene Betrag in Höhe von max. 1.000,-- € kann gespendet werden.

7. Verschiedenes

Seitens der Ortsbürgermeisterin und der Ratsmitglieder werden folgende Mitteilungen gemacht.

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Für den Ehrenamtspreis müssen bis zum 15. Oktober Vorschläge eingereicht werden.

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Es liegt eine Einladung zum Hausener Kirmesmontag mit Kirchgang und Frühschoppen vor.

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Die VG-Werke bitten bis zum 02.10. um Mitteilung bezüglich Investitionen Wasser und Abwasser in den nächsten Jahren. Vorgeschlagen wird die Baufläche am Wasserturm in Over.

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Es wird ein I-Stock-Antrag für die Heizung Kolpinghaus gestellt.

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Ebenfalls erfolgt ein I-Stock-Antrag für den Abriss des Hauses im Mühlenpfad.

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Das Hornissennest auf dem "Krippenweg" wird nicht entfernt, da durch eine Wegumleitung der Bereich umgangen werden kann.

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Der Vertrag mit der Firma Mäxwell wird von der Ostbürgermeisterin in den nächsten Tagen unterschrieben.

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Der Stromkasten für die Kirmes ist defekt. Der Zähler ist aber abgelesen. Mit dem JC muss bezüglich eines neuen Kastens gesprochen werden.

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Für den Ausflug in den Landtag nach Mainz am 29.11. kann man sich bei der Ortsbürgermeisterin anmelden.

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Seitens eines Ratsmitgliedes wird nochmals nach dem Hochwasserschutzkonzept, hier speziell nach der Aufstellung der Einzelmaßnahmen der Ortsgemeinden, gefragt. Frau Kukla erklärt, sich beim Bauamt hiernach zu erkundigen.

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Auf die Nachfrage nach dem "Verkehrskonzept Schule" erklärt Frau Kukla, dass eine zweite Begehung stattfinden muss, es hierfür aber noch keinen Termin gibt. Da das Ordnungsamt bisher noch keine schriftliche Stellungnahme zu dem Antrag abgegeben hat, obwohl dies in dem Antrag gefordert wurde, soll ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur nächsten Sitzung eingeladen werden.

15. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse

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Zustimmung zu einem Ankauf von Grundstücken

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Zustimmung zu einer Unterbreitung eines Verkaufsangebotes

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Erteilung des Einvernehmens zu zwei Bauanträgen