Titel Logo
RW-Direkt
Ausgabe 38/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 25. Sitzung des Ortsgemeinderates Breitscheidam 05.09.2023

1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Frau Viccari verpflichtet das neue Ratsmitglied Moritz Schulte-Sutum.

2. 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Breitscheid vom 05.09.2023

a) Sachverhalt:

Die aktuelle Hauptsatzung der Ortsgemeinde Breitscheid datiert vom 23.09.2019.

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, dass Schriftführer künftig pro Ausschuss-/Gemeinderatssitzung eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Entsprechende Regelungen über Aufwandsentschädigungen für die Protokollführung bei Gemeinderatssitzungen bzw. Ausschusssitzungen sind in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde zu treffen. Vorliegend beinhaltet die aktuelle Hauptsatzung keine derartige Regelung.

Folgender § 6 Abs. 4 soll neu eingefügt werden:

„(4) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhält der Schriftführer, der nicht tariflich Beschäftigter oder Beamter der Verbandsgemeindeverwaltung ist, eine Entschädigung in Höhe von 30,00 € pro Ausschuss-/Gemeinderatssitzung.“

Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderats (§ 25 Abs. 2 GemO), d.h. im vorliegenden Fall mindestens 9 Stimmen.

Der Entwurf der 1. Änderungssatzung vom 5.9.2023 und der neue komplette Text der Hauptsatzung sind als Anlagen der Vorlage beigefügt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Breitscheid vom 05.09.2023 in der vorliegenden Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

3. Erhöhung des Elternbeitrages für das Mittagessen an der Grundschule Breitscheid

a) Sachverhalt:

Beim Betreuungsangebot am Nachmittag und der Bereitstellung des Mittagessens an der Grundschule Breitscheid handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Schulträgers.

Das Mittagessen für die Grundschule wird in der Kindertagesstätte frisch zubereitet. Die Grundschulkinder nehmen das Mittagessen in den neuen Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung der Grundschule ein.

Der Elternbeitrag/Mittagessen beträgt zurzeit 3,50 € und deckt lediglich die Kosten für die Lebensmittel ab. Personalkosten wurden bei der Kalkulation bislang nicht berücksichtigt.

Steigende Lebensmittel- und Personalkosten, aber auch der Prüfbericht der Kreisverwaltung Neuwied über die Haushalts- und Wirtschaftsführung vom 09.11.2022, machen die Anpassung des Elternbeitrages erforderlich.

Der vom Landkreistag veröffentlichte Wert einer Mahlzeit in Anlehnung an die SozialversicherungsVO beträgt ab 01.01.2022 3,57 €. Eine reine Orientierung ist jedoch nicht zulässig, da die Kosten darüber liegen.

Aufgrund einer Gesamtkostenrechnung und einem Vergleich mit dem Elternbeitrag, welcher bei Warmanlieferung in den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach gefordert wird, hält die Verwaltung die Anpassung auf einen Elternbeitrages/Essen von 4,50 € für angemessen und den Eltern gegenüber vertretbar. Allerdings liegen die Kosten/Mittagessen weit darüber, da der Schulträger keine Zuschüsse erhält.

Beschluss:

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Elternbeitrag für ein Mittagessen an der Grundschule Breitscheid ab dem zweiten Schulhalbjahr 2023/2024 auf 4,50 € festzulegen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

4. Erhöhung des Elternbeitrages für das Mittagessen in der Kindertagesstätte Breitscheid

a) Sachverhalt:

Aufgrund der derzeitig gültigen Betriebserlaubnis verfügt die Kindertagesstätte über ein Platzangebot von 105 rechtsanspruchserfüllenden Plätzen. Der Rechtsanspruch umfasst nach § 14 Absatz 1 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) eine tägliche Betreuungszeit von montags bis freitags von regelmäßig durchgängig sieben Stunden und ein Mittagessen bei Angeboten, welche eine Betreuung über die Mittagszeit mit einschließen.

Das Mittagessen für die KiTa-Kinder wird in der Tageseinrichtung frisch zubereitet. Das Land bezuschusst die Personalkosten für den Koch und die Hauswirtschaftskräfte einer Kindertagesstätte. Die Rahmenvereinbarung, welche die Trägerbeteiligung regeln soll, wurde noch nicht abgeschlossen.

Der Elternbeitrag/Mittagessen beträgt zurzeit 2,50 € und deckt lediglich die Kosten für die Lebensmittel ab. Personalkosten wurden bei der Kalkulation bislang nicht berücksichtigt.

Steigende Lebensmittelkosten, aber auch die Berücksichtigung der Personalkosten bei der Ermittlung der Gesamtkosten machen die Anpassung des Elternbeitrages erforderlich.

Der vom Landkreistag veröffentlichte Wert einer Mahlzeit in Anlehnung an die SozialversicherungsVO beträgt ab 01.01.2022 3,57 €.

Aufgrund einer Gesamtkostenrechnung und einem Vergleich mit dem Elternbeitrag, welcher in den Kindertagesstätten im Bereich der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach für ein Mittagessen erhoben wird, unabhängig von der Trägerschaft, hält die Verwaltung die Anpassung des Elternbeitrages/Essen auf 3,50 € für angemessen und den Eltern gegenüber vertretbar.

Beschluss:

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Elternbeitrag für ein Mittagessen in der KiTa Breitscheid ab 01.01.2024 auf 3,50 Euro festzulegen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

5. Verschiedenes

Es werden keine Punkte angesprochen.

10. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

-

4 Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, dabei ist bei einem Antrag ein gesonderter Nachweis erforderlich

-

1 Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt

-

1 Ausschreibung für Wartungsverträge wurde zugestimmt

-

1 Grundstückstausch wurde zugestimmt