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RW-Direkt
Ausgabe 38/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschriftüber die 27. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Ehlscheidam 06.09.2023

1. Prüfung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 der Ortsgemeinde Ehlscheid

a) Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt das älteste Ratsmitglied, Henning Rohowski, den Vorsitz im Gemeinderat.

Die Ortsbürgermeisterin und die Beigeordneten nehmen an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt, gem. § 22 der Gemeindeordnung, nicht teil.

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Elke Lück, berichtet über das Ergebnis der vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde durchgeführten Prüfung. Diese Prüfung hat am 18.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf stattgefunden. Der Ausschuss hat die Prüfung nach den Grundsätzen des § 112 Abs. 1 GemO stichprobenweise durchgeführt. Hierbei haben sich keine Feststellungen ergeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb folgende Beschlüsse gefasst:

Die Jahresrechnung 2022 mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung, der Anlagenspiegel und die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat, der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde soll dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den übrigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt werden.

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2022 mit Anhang und Rechenschaftsbericht sowie die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung, der Anlagenspiegel und die Verbindlichkeiten- und Forderungsübersicht werden festgestellt und der Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.

Der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten wird Entlastung erteilt. Für die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben nach § 68 GemO durch die Verbandsgemeinde wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie den übrigen Anordnungsberechtigten ebenfalls Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

2. Änderung der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde EhlscheidBeratung und Beschlussfassung

a) Sachverhalt:

Nach § 5 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit gültigen Fassung können die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben.

Von dieser Ermächtigung wird von den Gemeinden durchweg Gebrauch gemacht.

Die Erhebung der Hundesteuer ist in einer Satzung der Ortsgemeinde Ehlscheid vom 23.01.2019 geregelt. Der Gemeinderat strebt eine Änderung der Hundesteuersatzung zur Einführung eines Steuersatzes für gefährliche Hunde sowie der Befreiung von Jagdhunden an. Aus diesem Grund ist eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer notwendig. Daher wird die Satzung wie folgt geändert:

Bezug (neuer Stand)

Änderung 06.09.2023

§ 5

Abs. 1 bis Abs. 5 neu hinzugefügt

(1) Der Steuersatz pro Hund wird jährlich in der Haushaltssatzung festgesetzt.

(2) Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.

(3) Gefährliche Hunde sind:

  1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
  2. Hunde, die durch Ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,
  3. Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben oder
  4. Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

(4) Bei Hunden der Rassen

§ Pit Bull Terrier

§ American Staffordshire Terrier und

§ Staffordshire Bullterrier

sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.

(5) Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch qualifizierte Unterlagen (z.B. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggresivität und Gefährlichkeit aufgezeigt hat:

§ Alano

§ American Bulldog

§ Bandog

§ Bullmastiff

§ Bullterrier

§ Cane Corso Italiano

§ Dobermann

§ Dogo Argentino

§ Dogue de Bordeaux

§ Fila Brasileiro

§ Kangal

§ Kaukasischer Owtscharka

§ Mastiff

§ Mastin Espanol

§ Mastino Napoletano

§ Perro de Presa oder Dogo Canario bzw. Mallorquin

§ Rottweiler

§ Tosa Inu

Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den Absatz 4 erfassten Hunden.

§ 6 Abs. 2 und 3

Abs. 2

- Änderung der Fälligkeit zum 01.07.2023, statt vierteljährlich

Abs. 3

- redaktionelle Änderung

Abs. 4 fällt weg

Statt Abs. 5 neu Abs. 4

§ 7

Abs. 1 Nr. 4 neu hinzugefügt

- Hundesteuerbefreiung für Jagdgebrauchshunde

§ 10

Abs 1 bis 5 neu hinzugefügt

- Ergänzung Hundesteuermarken, Gebühr

Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Der Steuersatz für gefährliche Hunde wird jährlich in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ehlscheid festgesetzt und beträgt ab dem 01.01.2024 für jeden gefährlichen Hund 600,00 Euro jährlich.

Die Änderungen gegenüber der bisherigen Hundesteuersatzung sind farblich markiert und dem beiliegenden Satzungsentwurf zu entnehmen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 0, Enthaltung: 1

3. Mitteilungen/Verschiedenes

Eine Geschwindigkeitsanzeigetafel wurde beim Ordnungsamt beantragt. Es gibt eine Warteliste.

Der Weg auf der Gommerscheider Höhe wurde noch einmal geprüft und hat jetzt eine Deckschicht bekommen. Er ist mittlerweile gut befahrbar und auch die Wanderer sind zufrieden. Hintergrund war wohl, dass die Steine zu rollig waren und einen zu hohen Nullanteil hatten, daher war die Befahrbarkeit durch die großen Maschinen auch nicht gegeben.

Der Weg wurde von Pferden benutzt und diese Spuren sind sichtbar. Es sollte geprüft werden, ob der Weg im ersten Jahr für Pferde gesperrt wird, bis der Belag sich gesetzt hat.

Bei der Ausschreibung für Gas wurde im letzten Jahr vereinbart, dass ein Teil des für die Jahre 2024 und 2025 benötigten Gases erst im März und Juni 2023 eingekauft wird, um einen niedrigeren Preis zu erzielen. Das Gas wird von der Bad Honnef AG zum Preis von 13,531 ct/kWh für 2024 und 11,306 ct/kWh für 2025 zzgl. MwSt. und ca. 4 ct. diverse Abgaben geliefert. Bis 31.12.2023 gilt die Gaspreisbremse, evtl. kommt eine Verlängerung bis 31.03.2024.

Am 15.08.2023 fand ein Gespräch bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Rengsdorf mit Frau Rödder-Rasbach von der Kreisverwaltung und Bauamtsleiter Diethelm Stein statt. Seitens der Ortsgemeinde nahmen Ingelore Runkel und Michael Mayer teil.

Frau Rödder-Rasbach stellte das aktuelle Dorferneuerungskonzept vor. Es wurde mitgeteilt, dass von der Ortsgemeinde Ehlscheid 1987 ein Dorferneuerungskonzept erstellt wurde. Dieses Konzept ist inzwischen veraltet. Einige Projekte sind umgesetzt worden. Um am Förderprogramm teilzunehmen, müsste die Ortsgemeinde Ehlscheid eine Dorfmoderation und ein neues Konzept erstellen lassen bzw. selbst erstellen. Dies wird bis zu 80 % gefördert, der restliche Anteil muss von der Ortsgemeinde getragen werden. Die Anträge für 2023 müssen bis 30.11.2023 dem Innenministerium über die Kreisverwaltung vorliegen. Da die Ortsgemeinde bereits einige andere Förderprojekte laufen hat, wurde dieser Termin als zu kurzfristig angesehen und es soll im Jahr 2024 noch einmal darüber nachgedacht werden.

In den Haushalt 2024 wurde ein Betrag von € 50.000,- für die Anschaffung einer PV-Anlage eingestellt. Die Syna bietet eine PV-Impulsberatung an. Da die Ortsgemeinde Ehlscheid dem Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz über die VG Rengsdorf-Waldbreitbach zum 1.9.2023 beigetreten ist, soll 2024 der zuständige Berater hinzugezogen werden.

In der Therapiewerkstatt wurden die Gästetoilette und das Waschbecken erneuert.

Die Feuerwehr Kurtscheid hat am 13.08.2023 eine Übung in der Heimathalle durchgeführt.

In der Nacht vom 2. auf den 3.9. wurden an der Schutzhütte Richtung Kurtscheid 15 Müllsäcke mit Baumaterialen illegal entsorgt. Es wurde eine Anzeige erstattet.

An fünf Samstagen in Folge entwendeten Unbekannte im Haus des Gastes die Rhein-Zeitung. Hinweise nimmt die Gemeindeverwaltung entgegen. Der Eingangsbereich ist inzwischen videoüberwacht.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass jede Art von Vandalismus zur Anzeige gebracht wird.

Es fand ein Gespräch mit dem Vorstand des Burschenvereines statt. Aufgrund der Europa- und Kommunalwahlen im nächsten Jahr wird das Burschenfest auf den 28.06. bis 30.06.2024 verschoben. Die terminliche Abstimmung für 2024 mit den anderen Vereinen erfolgt am 3.11.2024 beim Jahrestreffen.

Im Kurpark wurde eine Waldschaukel aufgestellt. Hier handelt es sich um ein Förderprojekt des Naturparks Rhein-Westerwald e.V.

Kürzlich begann die Verlegung des Stromkabels zur Grillhütte. Das Förderprojekt muss bis zum 31.10.2023 abgeschlossen sein.

Die Arbeiten für die Asphaltoberfläche im Kornblumenweg beginnen am 26.09.2023. Die Anlieger werden schriftlich informiert und es erfolgt eine öffentliche Mitteilung im RW-Direkt durch die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach.

Der Besitzer des über Wochen am Ortseingang auf dem Parkplatz abgestellten Wohnmobils hat einen Bußgeldbescheid erhalten.

Die Raiffeisenbank Neustadt eG beteiligt sich an unserem Bürgerwald und hat in diesem Jahr 80 Setzlinge und einen großen Baum bestellt. Geladene Mitglieder werden am 17.11.23 bei der Pflanzung teilnehmen.

Die Abrechnung des Jahres 2022 für die Unterhaltskosten des Friedhofes Rengsdorf ist gekommen. Der Anteil für die Ortsgemeinde Ehlscheid beträgt € 667,20.

Ein Ratsmitglied teilt mit, dass der Kiosk des Dorf- und Heimatvereines von einem Jugendlichen im Rahmen der Taschengeldbörse gestrichen wurde. Auch wurden neue Vorhänge bestellt.

Anstehende Termine:

08.09.2023 - 18:00 Uhr Waldbegehung

14.09.2023 - 19:00 Uhr Ausschusssitzung Jugend- und Kultur

15.09.2023 - 17:00 Uhr Begehung der Ortsstraßen

20.09.2023 - 18:30 Uhr Treffen mit den Wegewarten und Beigeordneten

12.10.2023 - 19:00 Uhr Ausschusssitzung Wirtschaftsförderung und Dorfentwicklung

19.10.2023 - 18:00 Uhr Beigeordneten-Besprechung

03.11.2023 - 19:00 Uhr Jahrestreffen der Ortsvereine bzgl. Programm 2024

08.11.2023 - 19:00 Uhr Gemeinderatsitzung

4. Einwohnerfragestunde

Es sind keine Einwohner anwesend.

8. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.