Der Reinertrag für die Jagdjahre 2022/2023 und 2023/2024 wurden berechnet.
Die Auszahlung i. H. v. 10,00 €/ha (gem. Beschluss vom 13.04.2011) kann nach Antragstellung ausgezahlt werden.
Die Auszahlung erfolgt allerdings gem. § 16 der Satzung der Jagdgenossenschaft nur, wenn der auf die Jagdgenossin/den Jagdgenossen entfallene Anteil mindestens 15,00 € beträgt. Dies entspricht einem Flächenanteil von mindestens 1,5 ha.
Jagdgenossen sind alle Grundeigentümer der Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kurtscheid, auf der die Jagd ausgeübt werden darf (Flächen außerhalb der geschlossenen Ortschaften wie z.B. Wald, Acker, Grünflächen).
Eine Auszahlung kann nur erfolgen, wenn ein Antrag auf Auszahlung, unter Angabe der Bankverbindung, gestellt wird.
Bei Eigentümergemeinschaften ist ein/e Empfangsberechtigte/r zu benennen.
Des Weiteren bitten wir für evtl. Rückfragen um Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail Adresse.
Der Antrag ist schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstr. 32-34, 56579 Rengsdorf,oder per E-Mail an finanzabteilung@vg-rw.de bis spätestens 18.10.2024 zu übersenden.
Für Rückfragen steht ihnen Frau Kern, Tel. 02634/61-210, zur Verfügung.