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RW-Direkt
Ausgabe 38/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ortsgemeinderates Breitscheid am 02.09.2024

Öffentlicher Teil:

1. Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Breitscheid

a) Sachverhalt:

Gem. § 25 GemO haben die Ortsgemeinden eine Hauptsatzung zu erlassen. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (= vorliegend Zustimmung von 9 Ratsmitgliedern).

Gegenüber der bisherigen Hauptsatzung sollen neben redaktionellen Anpassungen auch verschiedene inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden.

Als Grundlage für den Satzungsentwurf dient auch das vom Gemeinde- und Städtebund herausgegebene aktuelle Satzungsmuster.

Zunächst soll geändert werden, dass die Homepage der Verbandsgemeinde zukünftig Bekanntmachungsorgan im Sinne der §§ 27 GemO, 7 ff GemO-DVO und 14 EGoVG für die nachfolgenden Ortsgemeinden und die VG ist. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das durch das EGovG zulässig ist. § 14 Abs. 3 EGovG schränkt diese Bekanntmachungsform dahingehend ein, dass Satzungen und ähnliche ortsrechtliche Veröffentlichungen nicht über die Homepage erfolgen können. Dies sollen daher weiterhin im Amtsblatt der Verbandsgemeinde RW erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung hat diese Änderung den Vorteil, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach einerseits flexibler und zeitgerecht handeln können und andererseits dennoch das Amtsblatt für verpflichtende Bekanntmachungen (v.a. Satzungen) sowie wichtige Informationen für die Bürger erhalten bleibt.

Des Weiteren wird die Anzahl der Ausschussmitglieder und die Ausschussbezeichnungen in § 2 der Hauptsatzung angepasst.

Da die Hauptsatzung Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und der Beigeordneten enthält (hier Aufwandsentschädigung der Beigeordneten, Sitzungsgelder für Beigeordnete), ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 GemO das Stimmrecht des Vorsitzenden. Daher sind für den Satzungsbeschluss zwei Abstimmungen erforderlich. Zunächst ist ohne die Stimme des Vorsitzenden über die Bestimmungen, die die Aufwandsentschädigung betreffen abzustimmen, sodann über die restlichen grundsätzlichen Bestimmungen. Die getrennte Abstimmung wird in der Niederschrift gem. VV Nr. 3 zu § 25 festgehalten.

Beschluss:

1. Der Ortsgemeinderat beschließt die §§ 8 und 9 der Hauptsatzung in der vorgelegten Fassung, die die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und der Beigeordneten betreffen. Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

2. Der Ortsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung über die restlichen grundsätzlichen Bestimmungen (ohne §§ 8 und 9) wie die Änderung der Ausschüsse.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

3. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass öffentliche Bekanntmachungen, soweit dies durch Rechtsvorschrift bestimmt ist, im Amtsblatt „RW-Direkt“ erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 17; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

2. Wahl von zwei Ausschussmitgliedern für den Forstzweckverband

Zuvor teilt die Vorsitzende mit, dass für den Forstzweckverband der Verbandsgemeinde Rengsdorf/Waldbreitbach keine zwei, sondern vier Ausschussmitglieder zu wählen sind.

Als Ausschussmitglieder werden vorgeschlagen:

Rita Viccari, Tobias Schmitt, Nicolas Siebke und Philipp Reifenhäuser.

Der Rat beschließt einstimmig die Wahl im Block per Handzeichen durchzuführen.

Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gemäß § 36 (3) Nr. 1 GemO.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

3. Wahl von 2 Wahlhelfern/Wahlhelferinnen

Für die Wahl des/der 3. Beigeordneten werden als Wahlhelferinnen Britta Neumann und Anna-Kay Sommer vorgeschlagen.

Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

4. Wahl eines/r 3. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Gemäß § 50 (1) GemO in Verbindung mit der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde bis zu drei ehrenamtliche Beigeordnete.

Die Wahl des/der 3. Beigeordneten, deren/dessen Amtszeit jeweils auf die Wahlperiode des Rates begrenzt ist, obliegt dem Gemeinderat und hat in öffentlicher Sitzung in geheimer Abstimmung zu erfolgen.

Die Ortsbürgermeisterin darf gemäß § 36 Abs. 3 GemO an der Wahl nicht mitwirken.

Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat unmittelbar vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Die bei den Wahlen abgegebenen Stimmen werden durch den Vorsitzenden und die beiden Wahlhelferinnen ausgezählt.

Der/Die 3. Beigeordnete ist nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes zum Ehrenbeamten(in) zu ernennen. Er/Sie wird in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde durch die Ortsbürgermeisterin vereidigt und in sein/ihr Amt eingeführt.

Für den/die 3. Beigeordnete/n werden 2 Kandidaten vorgeschlagen:

Hans-Peter Ewens, FWG und Erik Wilwerscheidt, CDU.

Nach geheimer Abstimmung erhielten

Hans-Peter Ewens 9 Stimmen

Erik Wilwerscheidt 7 Stimmen

Danach ist Hans-Peter Ewens zum 3. Beigeordneten gewählt. Er nimmt die Wahl an und wird durch die Ortsbürgermeisterin vereidigt und erhält die Ernennungsurkunde.

5. Neubildung von Ausschüssen

5.1 Ausschuss für Forst, Jagd, Wald- und Wanderwege

5.2 Schulträger- und Kindertagesstättenausschuss

a) Sachverhalt:

Nach § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) kann der Ortsgemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden.

Alles Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse hat der Ortsgemeinderat zu bestimmen. Diese Bestimmungen werden in der Hauptsatzung getroffen.

Folgende Ausschüsse sind demnach zu bilden:

5.1

Ausschuss für Forst, Jagd, Wald- und Wanderwege (5 Mitglieder)

5.2

Schulträger- und Kindertagesstättenausschuss (7 Mitglieder)

Der Haupt- und Bauausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss wurden bereits in der konstituierenden Sitzung am 08.07.2024 gewählt.

Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden aufgrund von Vorschlägen der im Ortsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt (§ 45 Abs. 1 S.1 GemO). In den Ausschüssen muss sich das politische Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Fraktionen widerspiegeln.

Ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen Fraktionen ist vorliegend zulässig und in der Praxis allgemein üblich.

Die Verwaltung schlägt dem Ortsgemeinderat vor, sich für die Wahl der Ausschüsse jeweils auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag zu verständigen, über den dann gemeinsam abgestimmt werden kann.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

Beschluss:

1. Die Wahl erfolgt jeweils für jeden Ausschuss en bloc und per Akklamation (offene Abstimmung).

2. Auf der Grundlage des gemeinsamen Wahlvorschlags werden die nachführend aufgeführten Personen in die jeweiligen Ausschüsse gewählt

Schulträger- und Kindertagesstättenausschuss 7 Mitglieder

Fraktion

Mitglied

Vertreter

FWGB

Anna-Kay Sommer

Erika Knobloch

Timo Petzold

Niclas Reifenhäuser

Nicolas Siebke

Karl-Heinz Müller

Ansgar Stüber

Heinrich Maler

CDU

Britta Neumann

Leonie Pütz

Michael Stüber

Tobias Schmitt

Nico Stüber

Tim Wittlich

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ausschuss für Forst-, Jagd-, Wald- und Wanderwege 5 Mitglieder

Fraktion

Mitglied

Vertreter

FWGB

Uwe Lenz

Moritz Schulte-Sutum

Niclas Reifenhäuser

Hans Peter Ewens

Erika Knobloch

Karl-Heinz Müller

CDU

Fred Wittlich

Michael Stüber

Erik Wilwerscheid

Gerhard Kopka

Externer Berater

Günter Prangenberg

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

6. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Breitscheid

Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaikanlage Breitscheid - Aufm Hauroth"

Frau Kroll vom Planungsbüro Dittrich erörtert die nachfolgenden Punkte zum Bebauungsplan.

6.1. Abwägung der eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange und der Privatpersonen

a) Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Breitscheid hat in seiner Sitzung am 01.06.2021 den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Breitscheid - Aufm Hauroth“ beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung hat im Zeitraum vom 14.04.2023 bis zum 12.05.2023 stattgefunden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.03.2023 am Verfahren beteiligt.

Im Rahmen der Offenlage wurde die Öffentlichkeit im Zeitraum vom 11.03.2024 bis zum 17.04.2024 am Verfahren beteiligt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.03.2024 am Verfahren beteiligt.

Seitens der Bürger und Einwohner wurden zu dem bekannt gemachten Verfahrensschritt keine Anregungen geltend gemacht.

Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden in die beigefügte Tabelle eingearbeitet.

Diese sind vom Gemeinderat einzeln zu behandeln und entsprechend zu würdigen.

Beschluss:

sh. beigefügte Tabelle

Ratsmitglied Ewens bittet seitens Planungsbüros und/oder Verwaltung um Klärung, ob bezüglich Nachsorge der „Deponie“ noch Fristen zu beachten sind.

6.2. Satzungsbeschluss

a) Sachverhalt:

Das Verfahren zum Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Breitscheid - Aufm Hauroth“ wird mit der Abwägung und zum Satzungsbeschluss formell abgeschlossen. Die gesetzliche Grundlage des Satzungsbeschlusses findet sich in § 10 Abs. 1 BauGB.

Nachstehend ist der Text der Satzung dargestellt:

Satzung

Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Breitscheid - Aufm Hauroth“

Ortsgemeinde Breitscheid

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und nach § 88 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 in der heute geltenden Fassung (GVBl. S. 365), hat der Ortsgemeinderat Breitscheid den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Breitscheid - Aufm Hauroth“ am 02.09.2024 als Satzung beschlossen.

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst den in der Planurkunde mit einer schwarzen gestrichelten Linie dargestellten Bereich.

§ 2 Bestandteil der Satzung

Bestandteil der Satzung ist die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen mit Begründung.

§ 3 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Satzungsbeschluss

53547 Breitscheid, 02.09.2024
Ortsgemeinde Breitscheid
Rita Viccari, Ortsbürgermeisterin

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Breitscheid - Aufm Hauroth“ als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16; Nein-Stimmen: 0; Enthaltung: 1

7. Erweiterung Marienschule Breitscheid

Die Vorsitzende setzt den Rat darüber in Kenntnis, dass wohl ab dem Schuljahr 2027/28 laut Statistik (s. Anlage) 30 Kinder eingeschult würden. Es würde sich dann ein Raumproblem ergeben und der Rat müsste die Möglichkeit einer Erweiterung, Containerlösung oder andere Raumnutzungsmöglichkeit (z.B. Alte Herren Raum) prüfen.

Derzeit wird hierzu ein pädagogisches Konzept erarbeitet und der ADD vorgelegt.

8. Erweiterung Natursteinmauer, Roßbacher Straße, Breitscheid IV. BA;

Auftragsvergabe

a) Sachverhalt:

Im Bereich der Roßbacher Straße in Höhe Hausnummer 40 ist die Stützmauer aus Natursteinquader unterbrochen. Wegen der optischen Wirkungsweise soll die Lücke in diesem Bereich auch mit Natursteinquader vervollständigt werden. Dies war in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen.

Hierzu liegt ein Nachtrags-Angebot der bauausführenden Firma über 14.546,51 € -brutto-vor.

Die Kosten für den Natursteinquader trägt die Ortsgemeinde wie seinerzeit vereinbart zu 100 Prozent.

Beschluss:

Der Rat ist mit einer Erweiterung der Natursteinquadermauer einverstanden und beauftragt die bauausführende Firma mit der Durchführung der Arbeiten entsprechend dem o.a. Angebot.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 3

Nach Abstimmung hat das Ratsmitglied Petzold die Sitzung verlassen.

9. Beschaffung Tor Friedhof Hochscheid

Das Tor am Friedhof in Hochscheid (Aus-/Eingang) zur Lindenstraße/Auf dem Scheid ist defekt. Das gegenüberliegende Tor zum Schotterparkplatz ist ebenfalls defekt. Hierbei handelt es sich jedoch um einen möglichen Versicherungsschaden.

Für beide Tore wurden Angebote eingeholt.

Die Angebote wurden teils ohne Einbau abgegeben. Tendenz des Rates ist es, eine Auftragsvergabe über Liefern und Setzen, wegen der Frage der Gewährleistung, durchzuführen.

Der 1. Beigeordnete wird gebeten, gleichwertige Angebote einzuholen. Eine Entscheidung und Auftragsvergabe soll in der kommenden Haupt- und Bauausschusssitzung am 17.09.24 getroffen werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimme: 1; Enthaltungen: 0

10. Verschiedenes

  • Die Balanceborde für die Grundschule wurden in der letzten Ferienwoche geliefert und montiert.
  • Am 24.08.2024 fand ein Ortstermin an der Grundschule bezüglich Multifunktionsfläche und Schulhofgestaltung statt. Der Bauantrag für die Multifunktionsfläche ging am 26.08.2024 ein. Ein Förderantrag wird gestellt. Ratsmitglied Siebke erläutert dem Rat den Entwurfsplan für die Schulhofgestaltung.
  • Es wurde mit dem Abriss des „Alten Jagdhauses“ in Elsbach begonnen.
  • Die Vorsitzende bedankt sich bei Anna-Kay Sommer für die Leitung einer Krabbelgruppe bis zu den Sommerferien. Eine Nachfolge wurde bisher nicht gefunden.
  • Die Verbandsgemeinde bestellt einen Jugendbeirat, für welchen sich Interessenten von 14 - 21 Jahren melden können.
  • Die Vorsitzende spricht die Einführung einer DorfApp an. Tendenz des Rates ist es, zunächst bei den Nachbargemeinden Kosten, Nutzungsverhalten bzw. sonstige Erfahrungswerte abzufragen.
  • Für die Umgestaltung des Sportlerheimes in 2 getrennte Aufenthaltsräume für Tagesmütter wird eine Nutzungsänderung beantragt.

Die Vorsitzende beendet den öffentlichen Sitzungsteil und verabschiedet die Zuhörer.

15. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

Im nichtöffentlichen Teil lagen keine Bauangelegenheiten vor. Es wurden lediglich allgemeine Personal- und Grundstücksangelegenheit angesprochen.

- Ende öffentlicher Teil -