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RW-Direkt
Ausgabe 38/2024
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Öffentlicher Teil der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Roßbach am 19.08.2024

Öffentlicher Teil:

1. Ernennung der zweiten ehrenamtlichen Beigeordneten

Ortsbürgermeister Thomas Boden ernennt Frau Kirsten Heumann als zweite Beigeordnete. Er dankt ihr für ihre bisherige Arbeit und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.

Da sie als zweite Beigeordnete wiedergewählt wurde, kann auf die Vereidigung und Einführung in das Amt verzichtet werden.

2. Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Roßbach

a) Sachverhalt:

Gem. § 25 GemO haben die Ortsgemeinden eine Hauptsatzung zu erlassen. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (= vorliegend Zustimmung von 9 Ratsmitgliedern).

Gegenüber der bisherigen Hauptsatzung sollen neben redaktionellen Anpassungen auch verschiedene inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden.

Als Grundlage für den Satzungsentwurf dient auch das vom Gemeinde- und Städtebund herausgegebene aktuelle Satzungsmuster.

Gem. § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung beschließt der Ortsgemeinderat, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen, die gem. § 14 EGovGRP in einer amtlichen Zeitung erforderlich sind, zu veröffentlichen sind. Die Verwaltung schlägt vor, dass diese öffentlichen Bekanntmachungen weiterhin im Amtsblatt „RW-Direkt“ erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung hat diese Änderung den Vorteil, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach einerseits flexibler und zeitgerecht handeln können und andererseits dennoch das Amtsblatt für verpflichtende Bekanntmachungen (v.a. Satzungen) sowie wichtige Informationen für die Bürger erhalten bleibt.

Des Weiteren wird die Anzahl der Ausschussmitglieder und die Ausschussbezeichnungen in § 2 der Hauptsatzung angepasst.

Da die Hauptsatzung Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und der Beigeordneten enthält (hier Aufwandsentschädigung der Beigeordneten, Sitzungsgelder für Beigeordnete), ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 GemO das Stimmrecht des Vorsitzenden. Daher sind für den Satzungsbeschluss zwei Abstimmungen erforderlich. Zunächst ist ohne die Stimme des Vorsitzenden über die Bestimmungen, die die Aufwandsentschädigung betreffen abzustimmen, sodann über die restlichen grundsätzlichen Bestimmungen. Die getrennte Abstimmung wird in der Niederschrift gem. VV Nr. 3 zu § 25 festgehalten.

Beschluss:

1.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung in der vorgelegten Fassung mit den §§ 8 und 9, die die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und der Beigeordneten betreffen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

2.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung über die restlichen grundsätzlichen Bestimmungen (ohne §§ 8 und 9) wie die Änderung der Ausschüsse.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 6

3.

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass öffentliche Bekanntmachungen, soweit dies durch Rechtsvorschrift bestimmt ist, im Amtsblatt „RW-Direkt“ erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

3. Bildung der Ausschüsse und Wahl der Ausschussmitglieder

3.1. Wahl der Ausschussmitglieder für den

a) Hauptausschuss,

b) Bau- und Umweltausschuss,

c) Rechnungsprüfungsausschuss.

a) Sachverhalt:

Nach § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) kann der Ortsgemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden.

Alles Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse hat der Ortsgemeinderat zu bestimmen. Diese Bestimmungen werden in der Hauptsatzung getroffen.

Folgende Ausschüsse sind demnach zu bilden:

a)

Hauptausschuss mit 10 Mitgliedern,

b)

Bau-, und Umweltausschuss mit 10 Mitgliedern und den

c)

Rechnungsprüfungsausschuss mit 3 Mitgliedern.

Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden aufgrund von Vorschlägen der im Ortsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gewählt (§ 45 Abs. 1 S.1 GemO). In den Ausschüssen muss sich das politische Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Fraktionen widerspiegeln.

Ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen Fraktionen ist vorliegend zulässig und in der Praxis allgemein üblich.

Die Verwaltung schlägt dem Ortsgemeinderat vor, sich für die Wahl der Ausschüsse jeweils auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag zu verständigen, über den dann gemeinsam abgestimmt werden kann.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

Beschluss:

1.

Die Wahl erfolgt jeweils für jeden Ausschuss en bloc und per Akklamation (offene Abstimmung).

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

2.

Auf der Grundlage des gemeinsamen Wahlvorschlags werden die in der Anlage aufgeführten Personen in die jeweiligen Ausschüsse gewählt (Die Abstimmung erfolgt jeweils einzeln für jeden Ausschuss en bloc lt. Anlage).

a) Der Gemeinderat beschließt den Hauptausschuss mit den in der Anlage aufgeführten Personen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

b) Der Gemeinderat beschließt den Bauausschuss mit den in der Anlage aufgeführten Personen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

c) Der Gemeinderat beschließt den Rechnungsprüfungsausschuss mit den in der Anlage aufgeführten Personen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

4. Vervollständigung der Benennung von Mitgliedern für den Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach

Ewald Dasbach ist auf der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats bisher als einziges Mitglied für den Seniorenbeirat einstimmig benannt bzw. gewählt worden. Gleichzeitig hat Ortsbürgermeister Boden der Fraktion „Bürger für Roßbach“ das Vorschlagsrecht für ein zweites Mitglied für den Seniorenbeirat erteilt.

Die Fraktion BfR konnte keinen Vorschlag präsentieren.

Seitens der CDU Fraktion wird Herr Heinz Klein als zweites Mitglied für den Beirat vorgeschlagen. Dieser hat sich vorab bereits dazu bereit erklärt.

Beschluss:

Heinz Klein wird zum zweiten Mitglied für den Seniorenbeirat ernannt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

5. Antrag auf Gründung eines Jugend- und Seniorenbeirates

Seitens der Fraktion BfR liegt ein Antrag auf Gründung eines Jugend- und Seniorenbeirates vor. Der Vorsitzende ruft Herrn Günther Fröhlich dazu auf den Antrag für die übrigen Sitzungsteilnehmer zu erläutern.

Fraktionssprecher Fröhlich erklärt, dass die Gründung eines Senioren- und insbesondere eines Jugendbeirates für die Ortsgemeinde Roßbach sehr wichtig sei. Die Beiräte würden als Mitbestimmungsinstrument für Jung und Alt dienen.

Fraktionssprecher der CDU, Jan Hammer entgegnet, dass gerade Roßbach auf eine erfolgreiche Seniorenarbeit verweisen kann. Viele ehrenamtliche Helfer und Rentner sind in den verschiedensten Bereichen der Gemeinde aktiv, sei es beim Bürgerbus, im Senioren Café, in der Kleiderkammer oder bei den Arbeiten, die einmal im Monat durch eine „Rentnergruppe“ für die Gemeinde verrichtet werden. Weiterhin finden auch verschiedene Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren statt, wie Tagesausflüge, Seniorenadventsfeier, Seniorenkarneval usw.. Weiterhin stellt Fraktionssprecher Hammer fest, dass der Seniorenbeirat der VG die Organe der VG Rengsdorf-Waldbreitbach und auf Wunsch die Organe der Ortsgemeinden in der VG in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, welche die Belange der älteren Menschen berühren, berät.

Bei der Einsetzung eines Jugendbeirates stellt die CDU-Fraktion eine andere Herangehensweise vor, als es die BfR Fraktion fordert. Der Fraktionssprecher der CDU, Jan Hammer, stellt zunächst einmal fest, dass bereits hervorragende Jugendarbeit in den einzelnen Vereinen wie z. B. dem SV Roßbach der Tanzgarde KG Roßbach dem Schützenverein und vielen mehr geleistet wird, und hat dabei allen Helferinnen und Helfern für das ehrenamtliche Engagement gedankt.

Der Ansatz sieht seitens der CDU Fraktion so aus, dass sich die Jugendlichen auf Einladung des Ortsbürgermeisters zu einem Jugendtreff unter Mitwirkung der Jugendpflege der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, versammeln sollen. Hier können sich die Jugendlichen dann zu ihren Wünschen und Zielen, wie z. B. Schaffung eines Jugendraums, äußern.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Gründung eines Jugend- und Seniorenbeirates.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 0

6. Beschaffungsanträge

Es liegt ein Beschaffungsantrag seitens der BfR für einen Defibrillator vor. Dieser soll in der Wiedhalle eingesetzt werden.

Fraktionssprecher Fröhlich erläutert kurz, dass das Vorhandensein eines Defibrillators inzwischen zeitgemäß sei.

Die CDU-Fraktion erachtet den Vorschlag als gut, merkt jedoch bezüglich der Anbringung eines Defibrillators an, dass es hier geeignetere Anbringungsmöglichkeiten gibt. Die Anbringung in der Wiedhalle, die außerhalb von Veranstaltungen geschlossen ist, ist für die Nutzung im Notfall nicht zielführend.

Die Kosten für die Anschaffung eines Defibrillators belaufen sich auf ca. 2.000,- bis 3.000,- EUR. Da für das Haushaltsjahr 2024 hierfür kein Ansatz vorhanden ist, steht die Überlegung im Raum, ob das Gerät auch über ein Sponsoring angeschafft werden kann. Andernfalls soll ein Ansatz für 2025 angedacht werden.

Beschluss:

Die Anschaffung eines Defibrillators wird in den Hauptausschuss verwiesen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Des Weiteren wird beantragt Telefon und Internetzugang für die Wiedhalle zu beschaffen.

Die CDU Fraktion erklärt, dass die Wiedhalle im Rahmen des Glasfaserausbaus der Deutschen Glasfaser ohnehin an Internet und Telefonie angeschlossen wird. Aufgrund des vielfachen Gebrauchs der Besucher von Smartphones wurde in der Vergangenheit auf ein neues Festnetztelefon verzichtet. Es sind in diesem Jahr auch für eine neue Telefonanlage keine Haushaltsmittel vorgesehen, dies könne man für 2025 planen.

Ortsbürgermeister Boden teilt außerdem mit, dass eine Weiterbildung für den gesamten Gemeinderat in der Kommunalakademie ist aus Sicht der Verwaltung unüblich sei. Den Bürgermeistern und Beigeordneten wird eine Weiterbildung in der Akademie in Boppard empfohlen. Die Verwaltung wolle sich auf Nachfrage den Weiterbildungsabsichten von Ratsmitgliedern nicht verschließen.

Sollte dies im Rat mehrheitlich gewünscht sein, setze sich die Verwaltung mit der Kommunalakademie Boppard in Verbindung, um ein sog. „Inhouse-Seminar“ zu erhalten, welches z. B. in Roßbach stattfinden könnte. „Eine Schulung seitens der Verwaltung könne nicht angeboten werden“, so Thomas Boden.

Es wird ferner zu prüfen sein, ob in 2024 noch ausreichende Haushaltsmittel für Weiterbildungen verfügbar seien. Andernfalls sollen die Mittel im Haushalt 2025 angesetzt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob ein „Inhouse-Seminar“ unabhängig vom Zeitpunkt für alle Ratsmitglieder möglich ist, die sich für eine Weiterbildung interessieren und anmelden möchten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7. Auftragsvergabe Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten Anbau 2 für die KiTa Roßbach

7.1. Umbau- und Erweiterung KiTa "Im Zwergenreich", RoßbachAuftragsvergabeFliesen- und Betonwerksteinarbeiten (Anbau 2 u. Bestand)

a) Sachverhalt:

Durch die Insolvenz der bisher beauftragten Firma mussten die Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten für den Anbau 2 und den Bestand neu ausgeschrieben werden.

Für das o.g. Gewerk wurden gemäß §3 VOB/A am 30.07.2024 insgesamt 7 Firmen angefragt, ob ihrerseits Interesse an der Ausführung der o.g. Arbeiten besteht. Zeitgleich mit dieser Anfrage erhielten die Firmen auch die erforderlichen Unterlagen für die Preisanfrage zugestellt.

Zum Abgabetermin am 16.08.2024 lagen die Angebote von 3 Firmen fristgerecht vor.

Die Angebote wurden seitens der Verwaltung fachtechnisch und rechnerisch geprüft und die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung der Nachlässe, ergab nachfolgende Bieterreihenfolge:

Nr.

Bieter

geprüfte Angebotssumme (brutto)

v.H.

1

Fa. Densing, Oberlahr

22.445,78 €

100

2

2. Bieter

23.360,78 €

104

3

3. Bieter

25.087,70 €

131

Kostenschätzung des Architekten (30.07.2024) = 19.892,99 €/brutto

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Roßbach beschließt, den Auftrag an den preisgünstigsten Bieter, die Firma Densing aus Oberlahr zum Angebotspreis von 22.445,78 €/brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

8. Informationen aus der Gemeinde, Beantwortung von Anfragen

-

Der Vorsitzende verabschiedet zunächst offiziell das ehemalige Ratsmitglied Gregor Krumscheid. Er war bei der konstituierenden Sitzung verhindert, weshalb ihm Ortsbürgermeister Boden noch einmal für die vergangene Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Engagement dankt.

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Es wird verkündet, dass eine Liste an Fragen der BfR Fraktion vorliegt. Thomas Boden beantwortet diese:

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Glasfaser

Am 05.09.2024 um 19.00 Uhr findet eine Info-Veranstaltung der Deutschen Glasfaser mit der Gemeinde Breitscheid in der Wiedhalle statt. Im Amtsblatt wurde bereits eine Bekanntmachung unter der Ruprik „was macht eigentlich…?“ veröffentlicht.

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Hochwassergefahren Wied

Der Vorsitzende berichtet, dass nach den Fragen einiger Zuhörer auf der Einwohnerversammlung am 15.05.2024 hinsichtlich Hochwassergefahren durch Totholz im Bereich von Oberbuchenau und Arnsau, auf der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 01.07.2024 über folgenden Sachstand berichtet wurde:

Die KV Neuwied, als untere Wasserbehörde, hat Kontakt zu dem Eigentümer vom Gut Oberbuchenau über die Beseitigung der Holzstapel an der Wied aufgenommen. Das Ergebnis des Gesprächs war, dass die Eigentümer eine Frist bis 31.08.2024 erhielten, um die Holzstapel zu entfernen. Eine Kontrolle der unteren Wasserbehörde (KV Neuwied) ist anhängig.

Bezüglich des Entfernens von Totholz in der Hanglage an der Arnsau bedarf es noch einer rechtlichen Prüfung.

Da der Wald im Privatbesitz ist, ist es nicht originäre Aufgabe der KV als untere Wasserbehörde hier Sanktionen gegen den Waldbesitzer auszusprechen. Die Kreisverwaltung hat sich dennoch ein Bild der Lage gemacht.

Aufgrund einer Besichtigung mittels Drohne wurde festgestellt, dass der Hang mittlerweile gut zugewachsen ist und die Gefahr eines Abrutschens von weiteren Baumstämmen in die Wied von der KV als eher gering eingeschätzt wird. Der Vorsitzend betont, dass es sich hierbei um eine persönliche Einschätzung eines Mitarbeiters der unteren Wasserbehörde handele. Diese hat außerdem festgestellt, dass Baumstämme an der Wied im Bereich der Arnsau so gut wie keine mehr vorhanden seien.

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Hochwasserschutzkonzept

Aktuell liegt ein Entwurf zum Hochwasserschutzkonzept zur Vorabstimmung mit dem Büro Björnsen, der Verwaltung vor. Workshops zur Vorstellung des Konzepts sind für dieses Jahr noch nicht terminiert. Evtl. könne im Herbst mit der Präsentation gerechnet werden. Hierzu würden dann rechtzeitig alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen.

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Neubaugebiet „Auf’m Scheuerchens Kopf“

Ortsbürgermeister Boden weist hier darauf hin, dass mehrfach über den aktuellen Stand, u. a. im Amtsblatt unter „was macht eigentlich…?“ und auf der Homepage berichtet wurde. Erst kürzlich wurde auf der Homepage und im RW-direkt (Ausgabe KW 32) wieder über die Vermarktung inseriert.

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Buswartehäuschen

Es wird berichtet, dass die Buswartehäuschen in Oberbuchenau und Spreitchen inzwischen fertiggestellt wurden.

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Luftkurort Roßbach

Die Gemeinde Roßbach führt die Bezeichnung „Luftkurort“ bereits über sehr viele Jahre. Der Schriftverkehr geht zurück bis 1997. Die Anerkennung des Prädikates ist erstmalig beim Ministerium beantragt worden und danach ist die ADD sachlich zuständig.

Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 6 Kurortgesetz. Dazu gehört auch das örtliche Klima. Die turnusmäßige Vorbeurteilung der Luftqualität erfolgt mit Gutachten des DWD. Nach einer Grundsatzentscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung erfolgt die Überprüfung der Luftqualität durch eine einjährige Messreihe in einem Abstand von zehn Jahren nach Vorlage des Gutachtens, im Falle der Ortsgemeinde Roßbach (Wied) somit zum Juni 2013 und jetzt wieder (nach einjähriger Messung und Vorlage somit 2025). Eine neue Beschlussfassung ist nur dann erforderlich, wenn das Prädikat „Luftkurort“ nicht mehr beansprucht wird. Daher ist ein positiver Beschluss nicht erforderlich. Am 02.04.2019 wurden seitens der Verwaltung alle OGs frühzeitig informiert, dass wieder Luftmessungen anstehen. Am gleichen Tag informierte die OG Roßbach (vertreten durch ehem. Ortsbürgermeister J. Becker), dass die Gemeinde die Bezeichnung „Luftkurort“ behalten wolle und stimmte der Auftragserteilung zu.

Für die Erhebung von Tourismusbeiträgen ist das Prädikat „Luftkurort“ keine Voraussetzung mehr. Laut dem Vorsitzenden halte das hiesige Tourismusbüro die Anerkennung weiterhin als gewichtiges Tourismus-Argument. Es kann zudem ausschlaggebend für Förderanträge sein.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 10.000,00 EUR.

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Dorfentwicklung

Im Rahmen der Dorfentwicklung setzt der Vorsitzende in Kenntnis, dass er die Kreisverwaltung für einen Vortrag zu Fördermöglichkeiten, wie z. B. „Leader-Förderung“ einladen wolle. Diese Förderung kann sowohl für öffentliche, als auch für private Maßnahmen beantragt werden.

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Nutzung Gemeindewappen

OBGM Boden möchte aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass die Zulegung und Nutzung amtlicher Wappen in Deutschland gesetzlich geregelt ist.

Nahezu alle Kommunen führen eigene Wappen und nutzen sie als Hoheitszeichen, so auch die Gemeinde Roßbach. Die nicht genehmigte Verwendung des Wappens, etwa im Zusammenhang mit dem Titel einer Zeitung oder eines Anzeigeblattes, könne das Namensrecht des Wappeninhabers unter dem Gesichtspunkt einer namensmäßigen Zuordnungsverwirrung verletzen. Durch den Abdruck des Gemeindewappens kann der Eindruck entstehen, die Publikation sei ein amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde. Gegen das unberechtigte Führen des Wappens kann sich die Gemeinde rechtlich zur Wehr setzen. Einer Wappensatzung bedarf es zur Abwehr des unberechtigten Führens jedoch nicht.

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50 Jahre Wiedhalle

Zur Vorbereitung der Feierlichkeiten „50 Jahre Wiedhalle“ treffen sich regelmäßig die Vereinsvertreter der Gemeinde, zusammen mit den Hausmeistern der Wiedhalle Herbert Herbert Hecken und Jürgen Neumann, so auch wieder am 21.08.2024 im Roßbacher Hof.

Wie bereits erwähnt, soll das Jubiläum über das ganze Jahr mit verschiedenen Veranstaltungen gefeiert werden. Der Vorsitzende über die bisher erreichten Programmpunkte:

22.03.2025 Auftaktveranstaltung, musikalisch begleitet vom MV Rahms. Neben den geladenen Ehrengästen wird Julia Reuschenbach durch das Programm führen bzw. die Veranstaltung moderieren.

05.07.2025 Band „Stadtrand“, als Vorgruppe könnte die Musikgruppe „“Hofnarren“ verpflichtet werden.

30.08.2025 Kinderevent, für die Kinder soll ein Spieleparcours aufgebaut werden.

11.10.2025 Comedian Jürgen B. Hausmann alias Jürgen Becker

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Schausteller Kirmes

Die Gemeinde sorgt schon immer auf der Kirmes für die Schaustellerbuden. Für die diesjährige Kirmes hat der langjährige Schausteller Kromin abgesagt. Die Suche nach einer Alternative stellt sich als schwierig heraus. Thomas Boden berichtet, dass er nach vielen Telefonaten zu einem neuen Schausteller Kontakt aufnehmen konnte. Ob dies gelingt könne er aktuell noch nicht klar sagen.

9. Einwohnerfragestunde nach § 16a GemO

Der Vorsitzende wendet sich an die Zuhörer und Besucher der Sitzung und beantwortet einige Fragen.

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Beschlüsse gefasst.

13. Bekanntgabe der Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde eine Bauangelegenheit mehrheitlich angenommen, eine Bauangelegenheit einstimmig angenommen sowie eine Grundstücksangelegenheit einstimmig beschlossen.

- Ende öffentlicher Teil -