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RW-Direkt
Ausgabe 38/2025
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Niederschrift über die 9. Sitzung des Ortsgemeinderates Roßbach am 19.08.2025

1. Beantwortung von Anfragen aus der Bürgerschaft (Einwohnerfragestunde nach § 16 a GemO); Dauer: max. 30 Minuten

Es liegen keine Anfragen aus der Bürgerschaft vor.

2. Sachstandsmitteilung; Wiedhalle und Wagenbauhalle

Der Vorsitzende teilt mit, dass sich die Überlegung, einen Anbau an die Wiedhalle (Seniorenraum, Sitzungsraum und Vereinsheim für den Tambour-Corps) mit dem Anbau der Wagenbauhalle gleichzeitig als Förderantrag über den sogenannten „I-Stock-Antrag“ zusammen zu fassen, als nicht darstellbar herauskristallisiert hat.

Ein gemeinsames Gespräch mit dem Planungsbüro Dittrich, dem Bauamtsleiter der VG RW, und dem Ortsbürgermeister hat zum Ergebnis geführt, dass es aus ihrer Erfahrung bei „I-Stock Anträgen“ der jüngsten Vergangenheit nie mehr als eine 50%ige Förderung gegeben hat. In der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 16.02.2011, dem sogenannten Landesrecht von RLP, heißt es unter Punkt 6. Höhe der Förderung:

„Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und ggf. der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften sowie dem landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens.“

In der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung wurde das Projekt „Anbau der Wiedhalle“ mit Gesamtkosten von rund 529.000 EUR vor Verrechnung des Verkaufserlöses aus dem „Alten Feuerwehrhaus“, aufgrund der angespannten Haushaltslage jedoch skeptisch gesehen und von einer Weiterverfolgung des Projekts zunächst abgeraten.

Der Anbau der Wagenbauhalle wiederum soll nach Möglichkeit weiterhin verfolgt werden, so das Ergebnis der Gespräche im Bau- und Umweltausschuss. Hierbei werden allerdings ebenso sehr hohe Kosten (zwischen 250.000 EUR – 300.000 EUR) auf die Gemeinde entfallen, wenn Sie als Bauträger bzw. Bauherr auftritt. Dies wird notwendig, wenn ein sogenannter „I-Stock-Antrag“ gestellt werden soll.

Neben den Baukosten kommen zusätzlich Kosten für Schallschutzgutachten und andere Nebenkosten auf die Gemeinde zu, wenn sie Bauträger bzw. Bauherr ist. Daher scheidet die Gemeinde selbsterklärend, aufgrund des zu erwartenden Kostenapparates, beim Anbau der Wagenbauhalle als Bauträger bzw. Bauherr aus.

Die Gemeinde möchte jedoch das Anliegen der KG unterstützen, sofern es finanziell tragbar ist.

Hierzu wären Fördermöglichkeiten, wie ein sogenannter „Leader-Förderantrag“ (LEADER ist ein EU-Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raumes) oder eine „GAK“ Förderung (nationales Förderinstrument zur Entwicklung des ländlichen Raumes) für den Karnevalsverein auszuloten.

Ortsbürgermeister Boden möchte zudem nochmals mit dem Karnevalsverein Kontakt aufnehmen, die Fakten vortragen und erfragen, wie die KG weiter verfahren möchte. Hierbei kann die KG auf ein maximal mögliches Entgegenkommen der Gemeinde, z. B. mit einer Grundstücksüberlassung, rechnen. Allerdings sollte das Projekt seitens der KG nur begonnen werden, wenn es einen Beschluss der Versammlung gibt.

3. Errichtung einer Bushaltestelle Dorfmitte

a) Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Roßbach hat die Verbandsgemeindeverwaltung damit beauftragt, eine Bushaltestelle in der Wiedtalstraße 59 zu planen.

Die Ortsgemeinde hat Grundstücksflächen des anliegenden Anwohners erworben, um die Errichtung einer Buswartehalle zu ermöglichen.

Um eine Buswartehalle an dieser Position errichten zu können, muss ein Plateau errichtet werden, um das Höhenniveau auszugleichen. Außerdem muss im Zuge der Baumaßnahme eine Umzäunung errichtet werden, um Unfallgefahren zu reduzieren.

Im Rahmen der Baumaßnahme wird der gesamte Zaun erneuert, da vertraglich vereinbart wurde, die Grundstückskosten um die Summe der Baukosten der Zaunanlage des Privatbereichs zu reduzieren.

Wir weisen darauf hin, dass Angebote und Schätzungen im Jahr 2023 und 2024 erstellt worden sind. Aufgrund der langen Genehmigungsphase können Preisabweichungen entstehen.

Im Zuge der Planung wurde geprüft, ob die Errichtung einer barrierefreien, förderfähigen Bushaltestelle möglich ist. Die Umsetzung einer förderfähigen Buswartehalle ist an der genannten Location nicht möglich, da die geforderten Abstände der Grundstückseinfahrten zu gering sind, um eine Bushaltestelle nach den Förderkriterien zu errichten.

Im Anhang befinden sich technische Skizzen sowie das Leistungsverzeichnis.

Der Verbandsgemeindeverwaltung hat die Kosten der Maßnahme geschätzt und kam zu folgendem Ergebnis:

Tiefbauarbeiten  —  ca. 25.000,00 €

Buswartehalle  —  ca. 6.700,00 €

Vermessung  —  ca. 2.400,00 €

Grundstücksankauf  —  ca. 3.250,00 €

Notarkosten  —  ca. 400,00 €

Unvorhergesehenes  —  ca. 3.000,00 €

Gesamtkostenschätzung  —  ca. 40.350,00 €

Seitens der Ortsgemeinde wurde das Grundstück bereits gekauft und die Vermessung der Grenzen findet am 18.08.2025 bis 20.08.2025 statt.

Beschluss:

Nach einem Austausch über verschiedene Möglichkeiten für das Buswartehäuschen beschließt die Ortsgemeinde Roßbach, die Tiefbauarbeiten in geschätzter Höhe von 25.000,00 € durch die Verbandsgemeindeverwaltung ausschreiben zu lassen sowie die kostengünstigste, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Buswartehalle zu beauftragen. Die Ortsgemeinde ist in Kenntnis, dass Preisabweichungen aufgrund der lang zurück liegenden Angebote entstehen können.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4. Finanzierungsregelung Kindertagesstätten rückwirkend zum 01.07.2021; Umsetzung Übergangsvereinbarung

Der Vorsitzende informiert über Folgendes:

Mit dem „neuen“ Kindertagesstätten Gesetz (KiTaG) zum 01.07.2021 wird das Kindertagesstätten Gesetz aus dem Jahr 1991 und damit die bestehenden Regelungen zur Finanzierung der Kindertagesstätten geändert.

Der Landkreis Neuwied gewährt der kath. KiTa gGmbH Koblenz aufgrund einer Übergangsvereinbarung eine Förderung zur anteiligen Refinanzierung der Personalkosten sowie der sonstigen notwendigen Kosten in Höhe von 102,5% der zuwendungsfähigen Personalkosten (99% für Personalkosten und 3,5% für sonstige notwendige Kosten).

Bauträger der KiTa Roßbach ist die Ortsgemeinde. Rechnungen, welche Investitionen/Bauunterhaltung/Instandhaltung des Gebäudes und die Außenanlagen betreffen, gehen grundsätzlich zu Lasten der jeweiligen Ortsgemeinde. Energie- und Heizmittelkosten sind von der Förderpauschale umfasst und werden deshalb nicht den gebäudebezogenen Kosten zugerechnet.

Betriebsträger der KiTa ist die kath. KiTa gGmbH Koblenz. Alle Kosten, welche im Rahmen der Betriebsträgerschaft (Personal- und Sachkosten) entstehen, übernimmt die KiTa gGmbH Koblenz. Sachkosten: Hierunter fallen auch Kosten für Personalausstattung (Personalkosten), welche nicht gesetzlich vorgegeben ist, Ersatzbeschaffungen bewegliches Mobiliar und Elektrogeräte, Lern- und Spielmaterial, Lebensmittel etc.

Die OG Roßbach zahlt die Energie- und Heizmittelkosten für die KiTa. Diese Kosten, sowie alle weiteren Kosten, welche die Förderpauschale von 3,5% umfasst, sind rückwirkend ab dem 01.07.2021 vom Betriebsträger zu tragen und werden rückabgewickelt.

Welche Kosten zu den gebäudebezogenen Kosten zählen und demnach von den Ortsgemeinden zu tragen sind, ist nicht abschließend/eindeutig geregelt. Aktuell werden die Kosten für die Erstanschaffung der Außenspielgeräte, die Ersatzbeschaffung und die Unterhaltung, für die Prüfung der Außenspielgeräte und die Anschaffung von Sand bzw. die Sandreinigung von den Ortsgemeinden übernommen.

Am 10.07.2025 fand ein Treffen mit Vertretern/Vertreterinnen von vier Ortsgemeinden, der Kath. KiTa gGmbH, der Kreisverwaltung und der VGV statt.

Die Teilnehmer/innen einigten sich auf folgende Vorgehensweise:

Die kath. KiTa gGmbH Koblenz verpflichtet sich zur Rückzahlung der Kosten für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2024, welche mit der Sachkostenpauschale abgegolten sind.

Dazu wird derzeit eine „Übergangsvereinbarung“ zwischen dem Landkreis Neuwied und der Kita gGmbH erstellt, die uns wahrscheinlich zur nächsten Gemeinderatssitzung vorliegt.

Die Ortsgemeinden (Bauträger) schließen mit der kath. KiTa gGmbH Koblenz (Betriebsträger) einen Nutzungsvertrag, welcher u.a. ein unentgeltliches Nutzungsrecht für das KiTa-Gebäude und die Außenanlagen regelt.

Die Baumkontrolle (2 x jährlich) wird von der KiTa gGmbH Koblenz in Auftrag gegeben. Die Kosten werden den Ortsgemeinden in Rechnung gestellt. Notwendige Maßnahmen beauftragen die Ortsgemeinden.

Für die Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte ist der Betriebsträger verantwortlich, für die Prüfung der ortsfesten Elektrogeräte der Bauträger. Beides beauftragt aktuell die KiTa gGmbH. Die Kosten für die Prüfung der ortsfesten Elektrogeräte werden den Ortsgemeinden in Rechnung gestellt. Notwendige Maßnahmen übernehmen die Ortsgemeinden.

Gemeindebeteiligung

Gemeinden im Landkreis Neuwied, die im Einzugsbereich einer Tageseinrichtung in freier Trägerschaft liegen, werden zurzeit mit einer Gemeindebeteiligung in Höhe von 11% der zuwendungsfähigen Personalkosten der Kindertagesstätte in freier Trägerschaft (OG Roßbach) herangezogen. Seit dem 01.07.2021 bleibt die Finanzkraft der Ortsgemeinden bei der Festsetzung der Gemeindebeteiligung unberücksichtigt.

Der Trägeranteil bei einer kommunalen Trägerschaft liegt zurzeit ebenfalls bei 11% der zuwendungsfähigen Personalkosten.

4.1. Kindertagesstätte Roßbach

Abschluss einer Vereinbarung über einen finanziellen Ausgleich

a) Sachverhalt:

In der KiTa Roßbach stehen nach einer umfangreichen Baumaßnahme 80 rechtsanspruchserfüllende Plätze inkl. einem U2 Angebot zur Verfügung. Lt. einer Abfrage zum 01.07.2025 sind 60 Plätze mit Kindern aus Roßbach belegt. Der Überschuss an Plätzen steht für Kinder aus benachbarten Kommunen, welche dringend eine Betreuungsmöglichkeit benötigen, zur Verfügung.

Das Betreuungsangebot von 105 Plätzen in der KiTa Breitscheid reicht bei Weitem nicht aus, sodass sich ein akuter Fehlbedarf ergibt. Trotz Einrichtung einer Kindertagespflegestelle fehlen in Breitscheid KiTa-Plätze. Familien können freie Platzkapazitäten in benachbarten KiTas nutzen. Sieben Kinder aus Breitscheid werden aktuell in der KiTa Roßbach betreut.

Die Ortsgemeinden Roßbach und Breitscheid einigen sich auf einen finanziellen Ausgleich für die Aufnahme eines Kindes aus Breitscheid in die KiTa Roßbach. Der Entwurf einer Vereinbarung über den finanziellen Ausgleich wird im Rats- und Bürgerinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Roßbach und Breitscheid über den finanziellen Ausgleich bei Aufnahme von Kindern aus Breitscheid in die KiTa Roßbach vorbehaltlich der Zustimmung der OG Breitscheid.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5. Annahme von Spenden gem. §94 Abs. 3 GemO

Der Vorsitzende berichtet über die zuletzt erhaltenen Spenden:

-

Alexander Voß, Höhenstraße 7, 53547 Roßbach:

1. Spende zur Förderung der Heimatpflege in Höhe von 149,35 EUR.

Die Spende soll für die Anschaffung von StreetBuddy Kinderfiguren zur Verkehrsberuhigung verwendet werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die o. g. Spende anzunehmen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Ratsmitglied Martin Krumscheid nimmt an bei der folgenden Beschlussfassung freiwillig nicht teil.

-

Maschinenbau Krumscheid GmbH, Josef-Reuschenbach-Str. 3, 53547 Breitscheid:

1. Spende zur Förderung des traditionellen Brauchtums in Höhe von 4.500,00 EUR. Die Spende soll für die „Dorfverblecher Reifert“ verwendet werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die o. g. Spende anzunehmen

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6. Informationen aus der Gemeinde; Beantwortung von Anfragen

Dem Gemeinderat liegt ein Fragenkatalog der BfR Fraktion mit 17 Fragen vor, die vom Vorsitzenden vollumfänglich beantwortet wurden.

Ratsmitglied Clemens Reuschenbach verlässt die Sitzung um 20:58 Uhr auf eigenen Wunsch, wodurch sich die Zahl der Ratsmitglieder auf 13 verringert.

Der Ortsbürgermeister berichtet außerdem über Informationen aus der Gemeinde:

- Haushalt

Die Haushaltsgenehmigung für das aktuelle Jahr 2025 liegt vor. Die Genehmigung des unter § 2 der HH-Satzung festgesetzten Gesamtbetrages der Investitionskredite wird für das HH-Jahr 2025 zunächst auf 416.850 Euro beschränkt (der Betrag der nach der Streichung der Fraktionen herauskommt).

Der unter § 4 der HH-Satzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das HH-Jahr 2025 in Höhe von 2.1 Mio. Euro genehmigt.

Die Kreisverwaltung erkennt mit der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 700% (spürbare Erhöhung von 465% auf 700%) den Willen zum Erreichen des Haushaltsausgleiches deutlich an.

Der Vorsitzende ermahnt, dass es trotzdem oberste Priorität sein müsse, den Weg zur Haushaltskonsolidierung konsequent weiterzuverfolgen. Sollten die angestoßenen Maßnahmen in Zukunft nicht schrittweise zu einem HH-Ausgleich führen, bleibt es Aufgabe des Rates der Ortsgemeinde und der Verwaltung weitere notwendige Maßnahmen – sowohl auf Ertrags-, als auch auf der Aufwandsseite- zu ergreifen, um diesen zu erreichen.

- Haushaltsplanung 2026-2029

Die Ortsgemeinde wird gebeten, die voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel für die kommenden Jahre bis zum 12.09.2025 zu melden. (Um Fristverlängerung wurde gebeten, da die nächste Hauptausschusssitzung am 22.09.2025 stattfindet; hier wolle man dann den Investitionsplan 2026 bis 2029 vorbereiten.)

Dabei ist eine vorsichtige und realistische Planung erforderlich. Die Haushaltsgenehmigungsverfahren durch die Kommunalaufsicht sind spürbar strenger geworden, insbesondere bei nicht ausgeglichenen Haushalten. Es ist möglich, dass Maßnahmen priorisiert oder verschoben werden müssen. Zur besseren Bewertung der Haushaltsentwicklung in den Folgejahren wird um die Meldung der geplanten Investitionen und Ausgaben für die Haushaltsjahre 2026 bis 2029 gebeten.

- Glasfaserausbau

Der Vorsitzende berichtet über die erfolgreiche Informationsveranstaltung der Telekom i. V. mit Glasfaser Plus wegen Ausbau in Roßbach am 08. Juli 2025. Die Veranstaltung wurde von ca. 50 Teilnehmern besucht.

„Der Glasfaserausbau durch die GlasfaserPlus, ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und eines Investors, in Roßbach/Wied ist offiziell gestartet. Mit dem symbolischen Spatenstich am 30. Juli 2025 beginnt die GlasfaserPlus den Ausbau von 613 gigabitfähigen Anschlüssen bis direkt ins Haus“, so der Anfang einer Pressemitteilung der Glasfaser Plus.

Es ist ein wöchentlicher Jour-Fix für die Abnahme der Arbeiten im Ort vorgesehen.

- KiTa An- und Umbau

Die Schlussrechnung dauert noch ein wenig. Zurzeit liegt die Ortsgemeinde mit rd. 2.2 Mio. Euro noch im Rahmen des geplanten Ansatzes von 2.3 Mio. Euro.

- Jährliche Spielgeräteprüfung auf Kinderspielplätzen

Es findet immer eine jährliche Spielgeräteprüfung auf den Kinderspielplätzen durch Herr Dipl. Ing. Christoph Knab statt. Im Großen und Ganzen sind die Spielgeräte bis auf kleinere Mängel in Ordnung. Der Bauhof hat den Auftrag, die Mängel zu beheben. Ein Mangel, der schnell behoben sein muss, ist der sogenannte Fallschutz durch Hackschnitzel. Diesen hat der Ortsbürgermeister zusammen mit der Gemeinde Niederbreitbach als Sammelbestellung aufgegeben.

- Tennisverein gibt Platz 4 frei

Der Tennisverein Roßbach gibt „Platz 4“ wieder an die Gemeinde zurück, da er nicht weiter benötigt werde.

Der Vorsitzende möchte hier eine neue Verwendung, z. B. einen Multifunktionsplatz mit Basketballkorb, finden. Ein solcher Basketballkorb findet aktuell auf dem ehemaligen Spielplatz Nahe des Campingplatzes keine Verwendung mehr.

- Geschwindigkeitsmessung in der „Straße am See“ im Ortsteil Lache

Die Geschwindigkeitsmessung wurde beim Ordnungsamt in Auftrag gegeben.

10. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung werden zwei Bauangelegenheiten einstimmig angenommen.