1. Kommunaler Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz; Beratung und Beschlussfassung
Sachverhalt:
Am 29.11.2022 startete die Landesregierung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunale Klimaoffensive. Diese Klimaoffensive besteht aus 2 Teilen:
1.) dem Kommunalen Klimapakt (KKP)
2.) dem Kommunalen Investitionsprogram Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Im hier behandelten TOP 1 wird über den Beitritt zu 1.) beraten und Beschluss gefasst. Die zu 2.) im KIPKI bereitgestellten Fördermittel werden zentral über die Verbandgemeinde verwaltet und verausgabt.
1. Kommunaler Klimapakt (KKP)
Dieser ist Gegenstand der aktuellen Beschlussvorlage. Die Teilnahme an diesem KKP ist für die Kommunen freiwillig und kostenfrei. Wenn eine Teilnahme gewünscht ist, wird neben dem Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde auch ein Beitrittsbeschluss der jeweiligen Ortsgemeinde benötigt.
Der KKP stellt ein gegenseitiges Leistungsversprechen ohne Verpflichtungen dar:
Mit dem Beitritt zum KKP bekennt sich die jeweilige Kommune zu den Klimaschutzzielen des Landes und verpflichtet sich, ihre Anstrengungen im Hinblick darauf weiter zu verstärken und schrittweise weitergehende und über das Bisherige hinausgehende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zu ergreifen.
Im Gegenzug erhält sie individuelle Beratung und Unterstützung z.B. bei der Förderantragstellung durch die Energieagentur (EA RLP) im Bereich Klimaschutz und durch das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen (KfK RLP) im Bereich Klimafolgenanpassung.
Perspektivisch sollen KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.
Die im Anhang beigefügte Beitrittserklärung kann seit dem 01.03.2022 gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) RLP abgegeben werden. Die Beitrittserklärung zum KKP mit den Maßnahmen ist eine Selbstbindung ohne Sanktionsmechanismus. Mit ihrer Abgabe erfolgt automatisch der Beitritt zum KKP, ohne dass noch eine Annahme der Erklärung erfolgen muss.
Die Ratsmitglieder Ewenz und Eckert ergänzen diesen Tagesordnungspunkt mit Informationen. Der Rat berät sich ausführlich.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Kurtscheid beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) des Landes Rheinland-Pfalz über die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
2. Vergabe kleinerer Straßenreparaturen
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der Ortsgemeinde nur ein Angebot vor. Weitere müssen durch die Verbandsgemeindeverwaltung noch eingeholt werden.
Der Rat beschließt, dass sobald alle Angebote vorliegen, dem günstigsten Anbieter der Auftrag erteilt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
3. Informationen zum wiederkehrenden Beitrag Straßenausbau
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Michael Kocherscheidt, stellvertretender Leiter des Fachbereichs „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“.
Herr Kocherscheidt erklärt anhand einer Präsentation die Voraussetzungen für die Bildung von Abrechnungsgebieten für den wiederkehrenden Beitrag Straßenausbau.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen in § 10 a KAG Rheinland-Pfalz als auch unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte als auch des OVG Koblenz sind in der Ortsgemeinde Kurtscheid 2 Abrechnungsgebiete zu bilden.
Ein Abrechnungsgebiet besteht nach diesen vorliegenden Kriterien aus dem Orts-(kern) Kurtscheid mit dem räumlich zusammenhängenden Gewerbegebiet (Abrechnungsgebiet I) sowie dem Ortsteil Escherwiese (Abrechnungsgebiet II). Die räumliche Trennung vom Ortskern sowie die vorhandene Topographie (Taleinschnitt/starke Hanglage) stellt hier eine gemäß § 10 a KAG zu berücksichtigende Zäsur dar.
Des Weiteren werden nochmals die Regelungen über die derzeit verschonten Straßen als auch der Beitragsmaßstab für die Veranlagung von Grundstücken ausführlich erläutert. Weitere Fragen des Rates werden beantwortet.
Der „wiederkehrende Beitrag Straßenausbau“ soll zudem nochmals ausführlich in einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden.
Eine Beschlussfassung für die Verabschiedung einer entsprechenden Beitragssatzung ist dann für einer der nächsten Ratssitzungen vorgesehen.
4. Beratung und Beschlussfassung zur Anhebung einzelner Friedhofsgebühren
Sachverhalt:
Die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kurtscheid vom 23.12.2022 soll bei einzelnen Gebühren geändert werden.
Die Änderungssatzung soll am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.
An folgenden Stellen soll die Satzung geändert werden:
I. Verleihung des Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten
| 2. | Überlassung und Pflege einer Erdrasengrabstätte einschl. Grabplatte | 2.700,00 €2.775,00 € |
| 5. | Überlassung und Pflege einer Urnenrasengrabstätte einschl. Grabplatte | 1.200,00 €1.275,00 € |
Beschluss:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, den Änderungen zuzustimmen und die Gebühren anzupassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5. Beratung und Beschlussfassung zur Umwidmung des Sportplatzes
Im Zuge der Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes, welcher durch den Verbandsgemeinderat beschlossen wird, ist aufgefallen, dass die Bezeichnung als Sportplatz für den alten Sportplatz für mögliche zukünftige Projekte zu Problemen führen könnte.
Deswegen soll der Sportplatz zur „Freizeitfläche“ umgewidmet werden.
Der Rat stimmt zu, den Sportplatz zu einer Freizeitfläche umzuwidmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
6. Mitteilungen / Verschiedenes
| - | Der Ortsbürgermeister informiert über Forstschäden (Steinhahn, K 5, Kuckucksblick, Wilhelmsruh). Teils sind Schutzgebiete mit besonderen Bedingungen betroffen. |
| - | Richtung Eichenhof soll wieder eine Baumallee mit Akazien angelegt werden. Hierzu soll ein Förderantrag bei dem Naturpark Rhein-Westerwald gestellt werden. |
| - | Der Bauantrag für die Schutzhütte am Turm ist eingegangen. |
| - | Der Leader-Antrag für die Webcam am Turm soll zu Gunsten der Aufarbeitung der Forstschäden fallen gelassen werden (Eigenanteil und Finanzierung werden eingespart). |
| - | Für die Installation einer PV-Anlage für den Kindergarten sollen Mittel in Höhe von ca. 15.000,00€ pro Ortsgemeinde eingeplant werden. |
| - | Es fand eine Umsatzsteuerprüfung durch das Finanzamt statt, da der Forsthaushalt der Ortsgemeinde Kurtscheid für fünf Jahre vorsteuerabzugsberechtigt ist. |
| - | Die Auflagen des TÜV für die Luftumwälzung in der Wiedhöhenhalle, können wohl in Absprache mit dem Brandschutz des Kreises und der Verbandsgemeinde mit relativ geringen Mitteln durch eine Fachfirma umgesetzt werden. |
| - | Der Sicherungsschaltschrank in der Wiedhöhenhalle wurde modernisiert und auf neue Sicherungsautomaten umgerüstet. |
| - | Die Ortsgemeinde hat zwei Notstromaggregate für den Bauhof und für die Ortsgemeindeverwaltung angeschafft. |
| - | In Absprache mit dem Ladenbetreiber des Tante-M-Shops, bezieht dieser nun nicht mehr den Strom über die Ortsgemeinde, sondern direkt vom Anbieter. Dies ist eine viel kostengünstigere Lösung. |
| - | Die Beleuchtung in den Nebenräumen der Wiedhöhenhalle sollen alle noch im ersten Halbjahr 2024 auf LED umgerüstet werden. Mittel werden in der Haushaltsplanung berücksichtigt. |
| - | Außerdem soll eine neue Hallenlautsprecheranlage angeschafft werden. |
11. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Es wurde über einen neuen Sachstand zum geplanten Baugebiet informiert, über zwei Grundstücksangelegenheiten abgestimmt und über eine weitere Angelegenheit informiert.