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RW-Direkt
Ausgabe 39/2023
Aus der Verwaltung / Ortsgemeinde
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Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kurtscheidvom 29.09.2023

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kurtscheid hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 1, 2, 7, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie des § 32 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kurtscheid in der jeweils geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel 1

§ 4

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 06.12.2001 i.d.F. vom 23.12.2022 außer Kraft.

Kurtscheid, den 29.09.2023
Ortsgemeinde Kurtscheid
Wittlich, Ortsbürgermeister

Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kurtscheid

gültig ab 30.09.2023

I. Verleihung des Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten

1.

Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 150,00 €

b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 600,00 €

2.

Überlassung und Pflege einer Erdrasengrabstätte einschl. Grabplatte 2.775,00 €

3.

Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene

a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 150,00 €

b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 500,00 €

4.

Überlassung einer Urnengrabstätte in einer Gemischten Grabstätte 320,00 €

5.

Überlassung und Pflege einer Urnenrasengrabstätte einschl. Grabplatte 1.275,00 €

II. Verleihung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten

1.

Überlassung einer Wahlgrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für

a) eine Einzelgrabstätte 950,00 €

b) eine Doppelgrabstätte 1.900,00 €

c) für jede weitere Grabstelle 950,00 €

2.

Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung

a) eines Doppelurnengrabes 1.200,00 €

b) je weitere Urne 600,00 €

c) Überlassung je weitere Urne in einer Wahlgrabstätte 320,00 €

(der evtl. Betrag für die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird angerechnet)

3.

Verlängerung/Wiederverleihung des Nutzungsrechtes (pro Jahr)

a) Einzelgrabstelle 35,00 €

b) Doppelgrabstelle 70,00 €

c) jede weitere Grabstelle 35,00 €

d) Urnenwahlgrab 50,00 €

III. Bestattungsgebühren

1.

Reihengräber

a) Einzelgrab bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 220,00 €

b) Einzelgrab ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 600,00 €

c) Urnengrab 260,00 €

2.

Wahlgrab

a) Einzelgrabstelle 620,00 €

b) Doppelgrab je Bestattung 620,00 €

c) jede weitere Grabstelle 620,00 €

d) Urnengrab je Bestattung 270,00 €

IV. Sonstige Gebühren

1.

Für Bestattungen an Samstagen wird ein Zuschlag in Höhe von 100 % der Bestattungsgebühren berechnet.

2.

Benutzung der Trauerhalle je Tag 110,00 €

3.

Benutzung der Leichenkammer bis 4 Tage 90,00 €

Jeder weitere Tag 20,00 €

4.

Herstellung einer Grabumrandung (neuer Friedhof)

a) bei Erdbestattung je Grabstelle 195,00 €

b) bei Urnenbestattung je Grabstelle 150,00 €

5.

Für den Abbau und die Entsorgung von Grabmalen

a) Reihen- und Urnengrabstätten, Einzelwahlgräber 260,00 €

b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen 480,00 €

6.

Ausführen von Dienstleistungen, die gebührenmäßig nicht erfasst sind, werden nach den jeweils gültigen Maschinen- und Lohnstundensätzen berechnet (z.B. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen).

7.

Verwaltungsgebühren je Erstellung der Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales 17,00 €