| Die Sitzung hat folgende Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung |
| 2. | Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend (Vorlage Nr. 24-29/OHO/0005) |
| 3. | Bildung der Ausschüsse und Wahl der Vertreter in Verbandsgemeindeversammlungen und Zweckverbänden |
| 4. | Gehwegsanierung Dorfstraße |
| 5. | Sanierungsmaßnahmen der Bushaltestellen |
| 6. | Verschiedenes |
| 7. | Einwohnerfragestunde |
| 12. | Bekanntgabe in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Zustimmung zur Annahme von Spenden gem. § 94 Gemeindeordnung |
Die Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend hat zur Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde eine Spende in Höhe von 500,00 Euro von einem Herrn Buchenroth erhalten.
Diese ist für die „Unterstützung der Ortsvereine“.
Der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Neuwied wurde eine Zuwendungsanzeige der Spende zugesandt.
Der Gemeinderat muss über die Annahme und die Weiterleitung der Zuwendung entscheiden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Spende dankend an.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
2. | Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend |
a) Sachverhalt:
Gem. § 25 GemO haben die Ortsgemeinden eine Hauptsatzung zu erlassen.
Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (= vorliegend Zustimmung von 9 Ratsmitgliedern).
Gegenüber der bisherigen Hauptsatzung sollen neben redaktionellen Anpassungen auch verschiedene inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden.
Als Grundlage für den Satzungsentwurf dient auch das vom Gemeinde- und Städtebund herausgegebene aktuelle Satzungsmuster.
Zunächst soll geändert werden, dass die Homepage der Verbandsgemeinde zukünftig Bekanntmachungsorgan im Sinne der §§ 27 GemO, 7 ff GemO-DVO und 14 EGoVG für die nachfolgenden Ortsgemeinden und die VG ist. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das durch das EGovG zulässig ist. § 14 Abs. 3 EGovG schränkt diese Bekanntmachungsform dahingehend ein, dass Satzungen und ähnliche ortsrechtliche Veröffentlichungen nicht über die Homepage erfolgen können.
Dies sollen daher weiterhin im Amtsblatt der Verbandsgemeinde RW erfolgen.
Aus Sicht der Verwaltung hat diese Änderung den Vorteil, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach einerseits flexibler und zeitgerecht handeln können und andererseits dennoch das Amtsblatt für verpflichtende Bekanntmachungen (v.a. Satzungen) sowie wichtige Informationen für die Bürger erhalten bleibt.
Da die Hauptsatzung Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und der Beigeordneten enthält (hier Aufwandsentschädigung der Beigeordneten, Sitzungsgelder für Beigeordnete), ruht gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 GemO das Stimmrecht des Vorsitzenden. Daher sind für den Satzungsbeschluss zwei Abstimmungen erforderlich.
Zunächst ist ohne die Stimme des Vorsitzenden über die Bestimmungen, die die Aufwandsentschädigung betreffen abzustimmen, sodann über die restlichen grundsätzlichen Bestimmungen.
Die getrennte Abstimmung wird in der Niederschrift gem. VV Nr. 3 zu § 25 festgehalten.
| Beschluss: | |
| 1. | Der Ortsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung in der vorgelegten Fassung (2 Abstimmungen wie im Sachverhalt erläutert). |
| 2. | Der Ortsgemeinderat beschließt, dass öffentliche Bekanntmachungen, soweit dies durch Rechtsvorschrift bestimmt ist, im Amtsblatt „RW-Direkt“ erfolgen. |
| 3. | Gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung werden 3 Geschäftsbereiche gebildet, die wie folgt auf die Beigeordneten übertragen werden: GB 1 (Erster Beigeordneter): Bauhof und Gemeindearbeiter; GB 2 (2. Beigeordneter): Kultur, Vereine und Senioren und GB 3 (3. Beigeordnete): Vermietung KuJu und Backes, Schriftführung. |
| 4. | Die Beigeordneten, denen ein der Geschäftsbereich übertragen worden ist, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 v.H. der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters. |
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Abstimmung der Aufwandsentschädigungen: | ||
| Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
| Abstimmung über die restlichen grundsätzlichen Bestimmungen: | ||
| Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
3. | Bildung der Ausschüsse und Wahl der Vertreter in Verbandsgemeindeversammlungen und Zweckverbänden |
a) Rechnungsprüfungsausschuss:
Für diesen Ausschuss kandidieren Herr Klaus Wloch, Herr Andreas Kroll und Herr Karsten Letschert. Als Vertreter stehen Herr Harald Puschke, Herr Michael Reents und Herr Dirk Glaser zur Wahl.
| Es wird wie folgt darüber abgestimmt: | ||
| Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2 |
b) Seniorenbeirat:
Für den Seniorenbeirat werden Frau Inge Bechter und Frau Dagmar Schneider verabschiedet.
Herr Andreas Kroll wird für den neuen Seniorenbeirat aufgestellt.
| Es wird wie folgt darüber abgestimmt: | ||
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
c) Kindergartenausschuss:
Für den Kindergartenausschuss war bisher Herr Marco Jung und Herr Karsten Letschert zuständig.
Herr Michael Repplinger wird für den neuen Ausschuss des Kindergartens vorgeschlagen.
| Es wird wie folgt darüber abgestimmt: | ||
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
d) Kindergartenzweckverband:
Für den Kindergartenzweckverband war bisher Vorsitzender Harald Berndt und Herr Karsten Letschert zuständig.
Für die neue Wahl wird zusätzlich zum Vorsitzenden Harald Berndt, Herr Michael Repplinger vorgeschlagen.
| Es wird wie folgt darüber abgestimmt: | ||
| Ja-Stimmen: 12 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1 |
4. | Gehwegsanierung Dorfstraße |
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Oberhonnefeld Gierend plant die Neugestaltung des Gehwegs in der Dorfstraße, Höhe der Hausnummer 35. Dort soll eine derzeit bestehende Grünanlage entfernt und gepflastert werden. Außerdem soll der Gehweg an dem Grundstück an Hausnummer 35 angepasst werden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Kosten der Tiefbauarbeiten geschätzt und kam zu dem Ergebnis, dass die Arbeiten ca. 21.000,00 € kosten werden.
Beschluss:
Die Tiefbauarbeiten werden an den günstigsten Bieter vergeben.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
5. | Sanierungsmaßnahmen der Bushaltestellen |
a) Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend plant aufgrund einer hohen Fahrgastanzahl die Errichtung einer weiteren Buswartehalle, um genügend Unterstand bei schlechter Witterung anbieten zu können. Außerdem soll die Bushaltestelle am Friedhof umverlegt und barrierefrei errichtet werden. Als Grund wird hier der Schutz der Kinder in den Vordergrund gestellt, sowie die Errichtung einer Wartehalle, um vor Witterung zu schützen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat bezüglich der Tiefbauarbeiten die Kosten geschätzt und Preise angefragt.
Die Kostenermittlung erzielte folgende Ergebnisse:
Planungs- und Vermessungskosten
Ingenieurbüro Bjoernsen — 11.169,95 €
2. Anbieter — 12.729,08 €
3. Anbieter — 20.000;00 €
Kostenschätzung der Tiefbauarbeiten
Weyerbuscher Weg — ca. 10.500,00 €
Bushaltestelle am Friedhof — ca. 35.000,00 €
Kosten der Buswartehallen
Buswartehalle der Firma WSM — je 6.676,26 €
2. Anbieter — je 9.716,35 €
3. Anbieter — je 8.556,10 €
Alle Preise sind Brutto angegeben
Beschluss:
Die Ingenieurleistungen werden an den günstigsten Anbieter, Ingenieurbüro Bjoernsen Beratende Ingenieure, in Höhe von 11.169,95 € vergeben.
Den Auftrag zur Fertigung, Lieferung und Montage der Buswartehallen wird an den preisgünstigsten Anbieter, die Firma Walter Sohlbach Metallbau GmbH in Höhe von je 6.676,26 € erteilt.
Die Tiefbauarbeiten werden nach der Submission an den preisgünstigsten Anbieter vergeben.
| Abstimmungsergebnis: | ||
| Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
6. | Verschiedenes |
| - | Es wurde ein Angebot für das Kultur- und Jugendzentrum in Oberhonnefeld-Gierend für eine Solaranlage mit Batteriespeicher und einer Infrarotheizung eingeholt. Die Infrarotheizung soll in den Wintermonaten vom Batteriespeicher versorgt werden und den Saal auf einer Grundtemperatur halten. Das Aufheizen bei Veranstaltungen wird dadurch auch günstiger. |
| - | Der Gemeinderat wird über einen Solarpark unterhalb des Westerwaldparks Restaurant Remos informiert. |
| - | Ein Gemeinderatsmitglied spricht die Verschönerung der Ortsgemeinde an. |
| 7. | Einwohnerfragestunde |
| - | Der voraussichtliche Baubeginn des Penny Markts an der Westerwaldstraße ist der 01.10.2024. In Zuge dieser Maßnahmen wird auch die Bushaltestelle umgesetzt. |
| - | Die Ortsgemeinde hatte Herrn Breithausen gebeten, das LBM zu einer Anwohnerversammlung zur Verkehrssituation in der Steinstraße auf der Gierenderhöhe einzuladen. Bisher hat das LBM nicht reagiert. Daher wird der Verbandsbürgermeister gebeten nochmals nachzuhören. |
| - | Da der Verbleib der Bushaltestelle an der Westerwaldstraße bei Elm’s Gym fraglich ist, wird dem Vorschlag, den Boden zu erneuern, vorerst nicht nachgegangen. |
| 12. | Bekanntgabe der in nichtöffentliche Sitzung gefassten Beschlüsse |
In der nichtöffentlichen Sitzung wurden zwei Bauanträgen das Einvernehmen erteilt.