Die „dunkle Jahreszeit“ kommt. In dieser Zeit können Straßenleuchten die Gehwege und Straßen nicht ausleuchten, wenn die im Frühjahr/Sommer gewachsenen Bäume und Sträucher bis an die Lichtkuppen neuerlich heranreichen. Hier bitten wir die Grundstückseigentümer im Rahmen der Verkehrssicherung dafür zu sorgen, den jährlichen Grün-Rückschnitt auf ihrem Grundstück dem obigen Lichtraumprofil anzupassen, sodass bei den Straßenleuchten die volle Lichtwirkung erreicht wird. Dadurch wird die Sicht/Einsicht und Verkehrssicherheit der Geh- und Fußwege bzw. der Straßen für alle Verkehrsteilnehmer, sei es als Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeugführer deutlich verbessert. Zudem wird auf die notwendige Freihaltung von Sichtfeldern an Einmündungen und Kreuzungen welche die amtlichen Verkehrszeichen verdecken, hingewiesen.
Quelle Straßenreinigungssatzung Ortsgemeinde Breitscheid:
https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/satzungsarchiv/vg/strassenreinigungssatzung-og-ehem.- vg-wbb.pdf?cid=12o
Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Breitscheid, sind die Straßen und Gehwege
grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag
- in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. bis spätestens 18.00 Uhr
- in der Zeit vom 01.10. bis 31.03. bis spätestens 16.00 Uhr
zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine mehrmalige Reinigung erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind sofort zu entfernen und zu entsorgen
Mit Blick auf die Absicherung von Überflutungen bei vermehrt auftretenden Starkregenereignissen sind Kanäle, Sinkkasten, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben frei zu halten. Das Zukehren an das Nachbargrundstück ist unzulässig.
Quelle Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied
https://abfall-nr.de/richtig-entsorgen/tonnen-abc/braune-tonne
Organisches Material wie Laub und Gras kann in die Biotonne, der Rest wie Kehricht, Schlamm, Unkraut und sonstiger Unrat kann in der Restmülltonne entsorgt werden. Die entfernten Äste, Sträucher oder Bäume sind als Bioabfall gemäß den Vorgaben des Landkreises Neuwied zu entsorgen. Zusätzlich können Äste und Sträucher können auch auf dem Astsammelplatz der Ortsgemeinde Breitscheid entsorgt werden. Die Öffnungszeiten des Astsammelplatzes sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (RW-Direkt) in der Rubrik: Breitscheid zu finden.
Um Beachtung wird im eigenen Interesse gebeten! Wir weisen darauf hin, dass das Nichtbeachten der Straßenreinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld bis zu 500 € geahndet werden kann.